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Beschiss bei eBay: Jetzt hat's mich auch mal erwischt

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Apu
Alt 15.11.2004, 18:42   #1
Standard Beschiss bei eBay: Jetzt hat's mich auch mal erwischt

Moin,

ich habe letzte Woche dieses Handy bei eBay gekauft und noch am selben Tag überwiesen. Am Samstag bekam ich dann von eBay ne standard Mail von wegen, dass der Verkäufer vom Handel bei eBay ausgeschlossen wurde und dass man abwägen sollte, Geld an jenen zu überweisen. Kein näherer Grund. Der Verkäufer meldet sich auch nicht auf Mails und bei der Handynummer geht ur ne Mailbox ran... Frage ist, was mache ich jetzt? Sofort Anzeige erstatten, bevor er mein Geld verprasst oder geht das noch nicht, immerhin ist die Auktion nichmal eine Woche her...
Und wie ist das überhaupt mit ner Anzeige? Wenn ich ihn wegen Betrugs Anzeige (Strafrecht), besteht da ne Chance, mein Geld wieder zu bekommen oder müsste ich ihn dazu zusätzlich Zivilrechtlich verklagen?
 
 
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CyberCouCh
Alt 15.11.2004, 18:46   #2
Standard

Ich hab auch das 7610 und hab mir vor knapp zwei wochen ein neues cover bei ebay bestellt und hab es noch am gleichen tag überwiesen und habe bis heute kein cover ich werd noch bis montag abwarten und wenn es bis dahin nich da ist denn wennde ich mich ersmal an ebay
 
 
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PhibZ
Alt 15.11.2004, 18:51   #3
Standard

1. Das handy is hässlich
2. Die Kohle hast du schon überwiesen?
wenn ja siehst du das geld nur zivilrechtlich wieder und um da dran zu kommen kommst du um einen Anwaltsbesuch nicht drum rum (Anwaltszwang vor gericht). Als allererstes würde ich den Jungen mahnen (am besten per Einschreiben, dann hast du was in der Hand) dazu brauchst du natürlich erstmal die Adresse, wenn du die nicht hast ist blöd, dann würde ich auf jedenfall mal zu den bullen gehen dass die die irgendwie zu fassen kriegen ( an hand der handynummer, Kontonummer o.ä) Das ganze zieht sich natürlich relativ lange hin. Aber die Adresse brauchst du so oder so, auch wenn du Klage erheben willst, also kuck dass die als erstes beikommt. Ich würde es so machen. 1. Irgendwie an die Adresse kommen 2. Mahnung per Einschreiben schicken 3. Falls er sich dann nicht nach ein paar Tagen meldet, zu nem Anwalt gehen und klagen 4. Alles gut aufbewahren ( Email Verkehr, Bankauszüge ) Aber wahrscheinlich kannst du dir den ganzen Stress sparen in dem du ihm einfach ne offzielle Mahnung schreibst und mit rechtlichen Schritten drohst, dann wird er entweder das handy rausrücken oder bezahlen, is meistens so
 
 
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Apu
Alt 15.11.2004, 19:40   #4
Standard

Also die Adresse habe ich natürlich, die bekommt man automatisch von eBay, wenn man was kauft. Außerdem gibt es ja zum Glück den eBay Käuferschutz, von denen würde ich immerhin 175€ (200-25 Selbstbeteiligung) wieder bekommen, dann hätte ich nur noch 75€ in den Wind geblasen...
 
 
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Ruettiker
Alt 15.11.2004, 21:37   #5
Standard

Vorschlag von meiner Seite, bei der du wahrscheinlich ganz um eine kostenpflichtige Rechtsberatung beim Anwalt herum kommst:
Geh zu deiner Bank, erklär denen das Ganze, dass du wahrscheinlich einem Betrüger auf dem Leim gegangen bist und deswegen deine Überweisung rückgangig machen willst. Dürfte dich zwar Bearbeitungsgebühren von schätzungsweise 5-15 Euro verlangen - kommt auf deine Bank an; Postbank hat dafür glaub ich so um die 7€ eppes verlangt - ist aber um einiges billiger, als nen Anwalt aufzusuchen und Klage anzustreben.
Vielleicht klärt sich das ja auch noch auf! Hatte auch mal ne email von Ebay über nen Verkäufer bekommen, der hat aber dann doch mir noch meine Ware geschickt.

Glück gehabt und wünsch dir viel Glück!
 
 
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timehunter
Alt 15.11.2004, 21:48   #6
Standard

Also ich habe bis jetzt in jeglichem Forum dazu gelesen, dass man Überweisungen NICHT rückgängig machen kann. Bei Einzugsermächtigungen ist das was anderes
 
 
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Ruettiker
Alt 15.11.2004, 22:01   #7
Standard

mh, kann gut sein, dass das nur bei einzugsermächtigung ist oder sich in der zwischenzeit geändert hatte.
Hatte mal vor circa 1 1/2 Jahren das problem, das ich bei ner Überweisung nen Zahlendreher drin hatte und die Kombination aus Kontonummer und BLZ gepasst hat, war allerdings bei der selben Bank (Postbak). Bin hingelaufen hab denen das erklärt und gesagt, dass mir nen Fehler unterlaufen ist -> Postbank hat das rückgangig gemacht - weiß nicht ob mit oder ohne einvernehmen des anderen kontoinhabers - zwei tage später hat ich das geld wieder aufm Konto.
War bisher von der Tatsache ausgegangen, is vll bei Banken unterschiedlich oder geändert! Falls nicht geht aber trotzdem Rücksprache mit Bank, ob oder was man da machen kann. Ansonsten hilft halt doch nur der Weg zum Rechtsanwalt oder Beratungsstelle!
 
 
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Ruettiker
Alt 15.11.2004, 22:09   #8
Standard

so, ein hoch auf die deutsche Rechtsprechung und einschlägige Literatur dazu:

1. Überweisungsauftrag
Die klassische Form der bargeldlosen Zahlung ist die Überweisung vom Girokonto. Juristisch betrachtet handelt es sich hierbei um die Weisung an das kontoführende Kreditinstitut, einen bestimmten Geldbetrag auf ein anderes Konto zu transferieren (§ 665 BGB). Ein Überweisungsauftrag kann zwar widerrufen werden, jedoch nur solange, bis die Überweisung noch nicht endgültig ausgeführt wurde. Wenn Überweisungen rückgängig gemacht werden sollen, ist daher Eile geboten. Der Widerruf der Überweisung ist dabei gegenüber der beauftragten Bank zu erklären.
Die Frist für den Widerruf von Überweisungsaufträgen ist seit Mitte August 1999 in dem sogenannten Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39 vom 26.7.1999) geregelt. Hiernach kann der Überweisungsauftrag nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a Abs. 4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich und der Zahlende muss sich dann gegebenenfalls unmittelbar an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will.

Internet-Quelle: http://www.urbs.de/archiv/geld/change.htm?geld135.htm
§-Quelle: http://www.recht.makrolog.de/bundesg...IJ1999Nr00039x
 
 
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Apu
Alt 15.11.2004, 22:12   #9
Standard

Ist unerheblich, weil die Überweisung definitiv raus ist.
 
 
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PhibZ
Alt 15.11.2004, 22:15   #10
Standard

 
 
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Ruettiker
Alt 15.11.2004, 22:23   #11
Standard

Original geschrieben von Apu
Ist unerheblich, weil die Überweisung definitiv raus ist.
tja, tut mir leid aber wusste halt nicht innerhalb welcher frist!
Hoffe, dass das Blatt sich noch wendet!
 
 
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francis
Alt 16.11.2004, 02:09   #12
Standard

gib ihm saures!verklagen! dann lernt der seine lektion!
 
 
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an3
Alt 16.11.2004, 18:21   #13
Standard

Deshalb muss man bei Überweisungen auch den Namen mit angeben, damit dadurch (Name/Kto-Nr) doppelte Kontrolle besteht! Man kann das aber generell nicht rückgängig machen, wie schon beschrieben. Bei Einzugsermächtigungen ist das anders, da besteht glaube ich eine Frist von 6 Wochen nach Erfahren der Überweisung!

Versuch mal über Das-Oertliche.de/Telefonbuch.de seine Telefonnummer rauszukriegen und ihn anzurufen. Wenn derjenige merkt, dass man sich so dransetzt könnte er locker lassen! Außerdem ist das immer persönlicher als E-Mails und wirkt meiner Meinung nach mehr! Kannst ja dann sagen, ob wer rangegangen ist!
 
 
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afr00r
Alt 16.11.2004, 18:25   #14
Standard

wieso sollte er jetz auf einmal unseriös werden? nach den handys die der schon alle verkauft hat? okay vllt n bissel naiv...
 
 
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MiKe
Alt 16.11.2004, 18:42   #15
Standard

ich denk mal, dass, wenn du's über nen anwalt machst, dir das eh nicht großartik was bringen wird. die anwaltskosten sind da glaub im vergleich zu hoch. außerdem haste das problem, dass, wenn der verkäufer kein geld hat, du auf den gerichtskosten sitzt... und dein geld dann auch nicht wieder siehst. so hat's mir zumindest ein richter erklärt (mir ist dasselbe passiert wie dir)!
 
 
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an3
Alt 16.11.2004, 18:55   #16
Standard

Hallo?
Einfach anrufen und schaun wer überhaupt drangeht und wie die Person sich gibt, wird ja net so schwer sein!
 
 
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Apu
Alt 16.11.2004, 20:17   #17
Standard

Alles klar, Kommando zurück, ich habe mein Geld wieder... Ist zwar etwas merkwürdig alles..aber naja.

ICh habe heute ne Mail bekommen von einer mir unbekannten (dritten) Person, worin sich der Autor bei mir für das Verhalten des Verkäufers entschuldigt und auf irgendwelche unzuverlässigen Handelspartner hinweißt...und da stand auch, dass er mir mein Geld überweisen würde - eben gerade auf's Konto geguckt und tatsache, Kohle ist wieder da, allerdings auch von einmem anderen Konto... Also ich weiß nicht wer diese geheimnisvolle Wohltäter ist, aber ist ja auch scheißegal, hauptsache Kohle ist wieder da, jetzt kauf' ich mir ne PS2 + San Andreas
 
 
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afr00r
Alt 17.11.2004, 20:23   #18
Standard

okay dann war ich doch nich zu naiv alles wird gut!!
 
 
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sc0rp
Alt 17.11.2004, 22:35   #19
Standard

Hallo,

bin froh das du dein Geld wieder hast.
Sonst wärs ja weg.

Gruß
sc0rp
 
 
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afr00r
Alt 18.11.2004, 18:55   #20
Standard

Original geschrieben von sc0rp
Hallo,

bin froh das du dein Geld wieder hast.
Sonst wärs ja weg.

Gruß
sc0rp
sry konnt ich mir jetz nich verkneifen...
 
 
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