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Beleidigung?!

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MoH
Alt 13.02.2004, 19:27   #1
Standard Beleidigung?!

Hiho!
Hab' mal 'ne Frage:
Wie ist das, wenn ich zu jemandem sage "Meiner Meinung nach bist du ein Arschloch!" Gilt dies als persönliche Meinungsäußerung oder kan das Strafrechtlich verfolgt werden wegen Beleidigung?

blubb
 
 
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Perser
Alt 13.02.2004, 19:31   #2
Standard

Wenn es in einer korrekten Form übergebracht wurde, ist es nur die Äußerung deiner Meinung.
 
 
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Groasa
Alt 13.02.2004, 19:32   #3
Standard

Gute Frage. Ich würde schon sagen dass man das als Beleidigung gelten lassen kann.
 
 
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-=AVD=-
Alt 13.02.2004, 19:39   #4
Standard

damit hast du nur dine meinung kund getan
 
 
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MoH
Alt 13.02.2004, 19:40   #5
Standard

"Meiner Meinung nach bist du ein Arschloch!"
Ist das die korrekte Form? Wenn nicht, dann sag' mir mal bitte die korrekte Version...

[edit]
Also ist das ein großer Unterschied zwischen "Meiner Meinung nach..." und "Du bist..."?
Sehr interresant das ganze.
 
 
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nephthys
Alt 13.02.2004, 19:46   #6
Standard

so, auf der einen seite gibts das recht, die meinung frei zu äußern, auf der anderen seite das recht, nicht verletzt zu werden. d.h.:
deine freiheit geht soweit, bis sie freiheiten anderer menschen verletzt. also wärs eigentlich verboten. ich denke aber dass das keiner mehr so eng sieht höchstens es wär ne unangebracht arge beleidigung. es gibt immer leute die man für dumm hält etc. und da muss man ja wohl seine meinung äußern.

jap, stimmt, wenn du meiner meinung nach sagst ist das wohl noch korrekt. aber wenn du einfach behauptest "du bist nen arschloch" dann war das ne beleidigung und keine meinunsäußerung mehr!
 
 
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-=AVD=-
Alt 13.02.2004, 23:00   #7
Standard

sag das einfach wenn kein anderer dabei is dann isses eh vorn arsch weil dann steht aussage gegen aussage ...
 
 
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hackvresse
Alt 14.02.2004, 02:33   #8
Standard

meiner meinung nach alles quatsch...ob ich es nun so oder so formuliere. Beleidigend ist es in jedem Fall und deshalb kann man auch strafrechtlich verfolgt werden.

selbst wenn du nur deine meinung kund getan hast, so hat es den anderen in gewisser weise "verletzt" und das darfste halt nid

so seh ich das...
 
 
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Jimbo
Alt 14.02.2004, 13:01   #9
Standard

Original geschrieben von hackvresse

so seh ich das...

und wie sieht es das gesetz???
 
 
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hackvresse
Alt 14.02.2004, 15:32   #10
Standard

keine ahnung...wahrscheinlich genauso wie ich. Hab auch nicht wirklich lust jetzt das passende rauszusuchen.
Für den Fall das du Zeit und Lust dazu hast, kannst das ja gerne tun
 
 
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Jimbo
Alt 14.02.2004, 15:37   #11
Standard

naja wenn ich mich mit gesetzen befasse ist mein problem immer das ich nie was raffe aba egal muss ich bzw.wir halt ma nen par lehrer nerven gehn
 
 
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Perser
Alt 15.02.2004, 19:23   #12
Standard

Ich kann euch mit Sicherheit sagen, das die Form der Ausschlagebende Punkt ist.
Ich muss ja auch ab und zu mit Beleidigungen kämpfen und nunja wenn jemand zu mir sagt:" Du verdammtes Arschloch, ich bring dich um!" dann kriegt der gleich noch was aufgebrumt wegen Beamtenbeleidigung. Wenn jemand zu mir sagt:"Wenn ich sagen darf, ich finde sie sind ein Arschloch, ich hab wirklich das verlangen sie zu töten!" dann ist das so ein miderer Tatbestand der Beleidung, das es nicht Rechtskräftig verfolgt werden kann. Eher würde mich der Richter auslachen, das ich der Person das vorwerfe...
 
 
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Jenna
Alt 15.02.2004, 20:33   #13
Standard

Wenn du sagst meiner Meinung nach sind Sie ein Arschloch dann kann dir keiner was soweit ich weiß, allerdings darfst du den jenigen nicht mit "Du" ansprechen.
 
 
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MoH
Alt 15.02.2004, 20:55   #14
Standard

Ausgezeichnet!
THX
 
 
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an3
Alt 15.02.2004, 23:09   #15
Standard

Ich vermute das hat auch damit zu tun, wie man es ausdrückt...also den Ton mein ich jetzt...

Außerdem denk ich mal muss man, wenn man sowas hat, eine Begründung parat haben...
mit "Du bist ne dumme Hure" wärs für mich ne Beleidigung, aber wenn jemand sagt: "Ich glaube, du bist ne Hure" und ner passenden Begründung á la "DU hast gestern mit X und heute mit Y geschlafen" wärs für mich keine Beleidigung...
 
 
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val
Alt 27.02.2004, 17:41   #16
Standard

jep, auf die formulierung kommt es an. der klang ist weniger entscheidend, denn notfalls kann man darauf pledieren, im affekt gehandelt zu haben und sich emotional leiten gelassen zu haben.
freie meinugnsäußerung ist jedenfalls ein hochgeschätztes recht und generell gesagt wird es nur beamten und politikern gegenüber kritisch.

val
 
 
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eWok$
Alt 28.02.2004, 02:59   #17
Standard

sag mal zu einem polizist; "meiner meinung nach bist du ein arschloch" mal sehen ob das eine beleidigung ist oder nicht.... lach* natürlich ist's eine !!!!
 
 
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Jimbo
Alt 28.02.2004, 12:04   #18
Standard

Original geschrieben von eWok$
sag mal zu einem polizist; "meiner meinung nach bist du ein arschloch" mal sehen ob das eine beleidigung ist oder nicht.... lach* natürlich ist's eine !!!!
naja auch wenns eigentlich schon so halb geklärt war.
aber ist das dann nicht eine einschränkung des rechts auf meinungsfreiheit???
 
 
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Perser
Alt 29.02.2004, 19:02   #19
Standard

Original geschrieben von eWok$
sag mal zu einem polizist; "meiner meinung nach bist du ein arschloch" mal sehen ob das eine beleidigung ist oder nicht.... lach* natürlich ist's eine !!!!

Wenn mich einer während meiner Dienstzeit so beleidigen würde, würd ich dem die Füße küssen, da kommt meist was ganz anderes...
 
 
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