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Beleidigung auf sexueller Grundlage

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vaseline
Alt 31.10.2005, 08:34   #1
Standard Beleidigung auf sexueller Grundlage

huhu

habe eine vorladung bekommen, dass gegen mich ermittlungen wegen "Beleidigung auf sexueller Grundlage" darliegen.

Ich habe nun folgende Frage:

Wenn ich in meinen eigenen Räumen mich befriedige und jemand sieht dies durch das Fenster vom Nachbarhaus - ist dies dann auch eine Straftat? Habe den dummen eindruck das genau dies geschehen ist obwohl ich dachte ich wäre "allein" *peinlich is*
 
 
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Grandylein
Alt 31.10.2005, 08:58   #2
Standard

Zitat von vaseline
huhu

habe eine vorladung bekommen, dass gegen mich ermittlungen wegen "Beleidigung auf sexueller Grundlage" darliegen.

Ich habe nun folgende Frage:

Wenn ich in meinen eigenen Räumen mich befriedige und jemand sieht dies durch das Fenster vom Nachbarhaus - ist dies dann auch eine Straftat? Habe den dummen eindruck das genau dies geschehen ist obwohl ich dachte ich wäre "allein" *peinlich is*

Sofern es sich nicht um einen Fake handelt:
-Wenn du nicht gerade das Licht angemacht hast in tiefster Nacht, oder du den Nachbarn anglotzt oder wwi, is' der Nachbar eher ein Spanner als das du wen "beleidigst".
 
 
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méphïstø
Alt 31.10.2005, 09:13   #3
Standard

weißt du denn nicht, worum es sich eigentlich handelt?

ich mein... im normalfall weiß man doch, warum man vorgeladen wird, oder nicht?
ich - der ich jetzt von der formulierung keine ahnung habe - w+rde darunter verstehen, dass man wen insofern beleidigt, als das man die sexualpraktiken des gegenübers als beschissen hinstellt...

naja, es würd mich mal interessieren!

oder so: bist du dir sicher, dass es darum geht, dass du dir in deiner wohnung einen runtergeholt hast und dass jemand dich dabei beobachtet hat?

Geändert von méphïstø (31.10.2005 um 09:30 Uhr).
 
 
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OrionX
Alt 31.10.2005, 09:26   #4
Standard

soweit ich weiss ist selbstbefriedigung in der wohnung nicht wirklich verboten. Wahrscheinlich hat sich die Nachbarin/der Nachbar drüber aufgeregt das du das gemacht hast. Normalerweise ists net verboten und die Klage müsste abgewiesen werden, der muss ja nicht zugucken. Kann ja sein das die Nachbarin gedacht hat du würdest auf sie Onanieren, was eigentlich schwachsinn ist...

Normalerweise hast du nix zu befürchten (auch wenns peinlich ist )
 
 
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vaseline
Alt 31.10.2005, 09:48   #5
Standard

1. ist kein fake! *g*

Beleidigung auf sexueller Grundlage das steht als Vorwurf in der Vorladung - hab keine ahnung um was es sich dort handelt und ich habe niemanden angegrabscht, beleidigt oder sonstwas :P meine fresse ist das peinlich!

Hab bisher die Kommissarin nicht erreicht - wird mir bestimmt auch keine infos am tele geben...

=> Kann ja sein das die Nachbarin gedacht hat du würdest auf sie Onanieren, was eigentlich schwachsinn ist...

genau das glaube ich nämlich! wobei da nur 1 haus in frage kommen würde, hmm vielleicht kommt das sogar von meinem vormieter noch ?! Wüßte sonst keine Erklärung dafür, außer mir will jemand etwas anhängen - DAS könnte auch sein!
 
 
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Sivar
Alt 31.10.2005, 10:51   #6
Standard

Oh man, du hast echt ein Pech.

Also Beleidigung auf sexueller Grundlage ist so typisch der Kerl im Park, der vor ner Frau die Hose runterlässt und onaniert. Ist natürlich ein krasses Beispiel und mit dir nicht zu vergleichen, aber es kann ja sein, dass die kleine Tochter vom Kläger dich dabei durchs Fenster gesehen hat und gefragt hat "Mama, guck mal, was macht der Mann da?" Ansonsten kann ich mir kaum vorstellen, dass dich jemand deswegen anzeigen sollte. Mama dachte sich dann vielleicht, dass du exhibitionistisch veranlagt bist und absichtlich so onaniert hast, dass man es von draussen sehen konnte, und hält dich nun für eine potentielle Gefahr für ihre Kinder und die sämtlicher Nachbarn.

Ich würd an deiner Stelle erstmal den Ball flach halten und zur Vorladung gehen, dort deine Version der Geschichte erzählen (die sehen ja dann, wie peinlich dir das ist... sind auch nur normale Menschen mit menschlichen Bedürfnissen), und dabei ein anständiges Erscheinungsbild haben. Mit etwas Glück wird die Anklage kurze Zeit später fallengelassen und du ermahnt, in Zukunft die Vorhänge zuzuziehen. Sollte es zur Verhandlung kommen, nimm dir auf jeden Fall einen vernünftigen Anwalt, denn wegen sowas vorbestraft zu sein, wäre doch ziemlich bescheiden.

Alles Gute!
 
 
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vaseline
Alt 31.10.2005, 11:03   #7
Standard

uff - jetzt bekomm ich erstrecht bammel!

Naja, Anklage ist es ja noch nicht - nur ein Ermittlungsverfahren auf VERDACHT der Beleidigung auf sexueller Grundlage. scheisse man

Wobei ich meine Zweifel habe, dass man das genau durchs Fenster sehen konnte - das sind immerhin ~ 5m luftlinie und davor waren vorhänge nur halt nicht blickdicht. Langsam bekomme ich Zweifel ob es das wirklich ist - nur frage ich mich was es dann sein sollte *kopfkratz*
 
 
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vaseline
Alt 31.10.2005, 11:23   #8
Standard

fällt da eigentlich auch rein, wenn ich nackig durch die wohnung laufe? z.B. beim Umziehen?
 
 
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Felicitas
Alt 31.10.2005, 11:23   #9
Standard

sag zu jmd "dumme fotze" oder ähnliches und man hat gleichen tatbestand.

vllt reicht auch ein einfachesd "fu" in richtung zart besaiteter....

Geändert von Felicitas (31.10.2005 um 11:36 Uhr).
 
 
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afr00r
Alt 31.10.2005, 11:26   #10
Standard

also bei den vorladungen die ich bis jetz immer hatte wegen körperverletzung oda sowas (das mach ich natürlich nich...) hab einfach immer alles komplett abgestritten... es war immer egal wie viele angeblich zeugen die mir präsentieren wollten... ich habs immer abgestritten... am ende kams raus das es diese leute ga nich gab bzw. sie überhaupt nichts dergleichen ausgesagt hatten...

also wenn du dir keiner schuld bewusst bist brauchst du auch nichts zu befürchten!!
 
 
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vaseline
Alt 31.10.2005, 11:31   #11
Standard

Zitat von felicitas
sag zu jmd "dumme fotze" oder ähnliches und man hat gleichen tatbestand.
hab ich nur nich *g* hmm super erreiche dort noch immer niemanden boah alter die ungewißheit ist zum kotzen - email ist zurückgekommen - zweifel grad sogar die echtheit vom schreiben an!

Schauen wir mal - vielleicht erreiche ich die ja doch noch *gnah!*
 
 
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Lupus Silvanus
Alt 31.10.2005, 12:59   #12
Standard

Wo kommtn die Vorladung überhaupt her?

Du kriegst ne Vorladung und keiner geht ans Telefon, niemand antwortet auf emails?
Komisch
 
 
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vaseline
Alt 31.10.2005, 13:18   #13
Standard

aus meinem postkasten das blöde ist nur, ich kann schlecht hier im büro telen! Die blöße geb ich mir auch nicht!
 
 
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Mahoney
Alt 31.10.2005, 13:43   #14
Standard

ich halt das ganze hier fürn fake, kann mir echt nicht vorstellen das dich jemand anzeigen kann , weil du dir in deiner eigenen WOHNUNG einen runterhollst, ich glaub die hätten den auf der polizeiwache ausgelacht und wieder heim geschickt
und wenn das der fall sein sollte ,kannste den anzeigen wegen nötigung oder Spannen oder was weiss ich.....

also war lustig , kann verschoben werden ins funforum....
 
 
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vaseline
Alt 31.10.2005, 13:52   #15
Standard

soll ich den wisch einscannen das du das glaubst? witzbold... würde gerne drüber lachen können! es steht garnicht fest das es wegen dem ding ist...
 
 
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Mahoney
Alt 31.10.2005, 13:54   #16
Standard

mach mal bitte , kannst ja deinen namen schwärzen.

würd mich doch mal interresieren

p.s.: wär vielleicht auch besser , das man dir besser helfen kann, oder tipps geben...
 
 
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vaseline
Alt 31.10.2005, 14:09   #17
Standard

okay, bin aber noch auf arbeit - also frühestens morgen! Naja, da steht aber auch nich mehr als wie ich euch schon gesagt habe
 
 
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El Sparko
Alt 31.10.2005, 15:14   #18
Standard

mich interessierts wirklich brennend... schau dass du die leute da erreichst... probier mal statt der durchwahl vielleicht die 0-nummer und frag dich durch.

sinnvolles konnte ich nicht ergooglen aber wenn man ein wenig drüber lachen möchte:

http://www.blogigo.de/machopan/entry/18955

Geändert von El Sparko (31.10.2005 um 15:23 Uhr).
 
 
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Mahoney
Alt 31.10.2005, 16:24   #19
Standard

hab eben mal nachgelesen , und zwa muss des garnicht auf eine sexuelle handlung hinausführen, es langt schon wenn du jemand beleidigt hast, wie oliver pocher zum beispiel (wetten das fall).

also eine beleidigung auf das geschlecht bezogen.

frage: hast du in der letzten zeit jemand beleidigt? z.b.: "dumme fotze", "poppen?" oder sonstiges?

Geändert von Mahoney (31.10.2005 um 16:49 Uhr).
 
 
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Raubtier
Alt 31.10.2005, 19:13   #20
Standard

Ich glaub auch das es ein Fake sein könnte,weil besonders bei ner Vorladung muss irgendjemand eigendlich erreibar sein.

Aber an deiner Stelle würd ich das ma einfach auf mich zu kommen lassen,und gucken worum se eigendlich geht.
Don't panic.
 
 
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afr00r
Alt 31.10.2005, 19:59   #21
Standard

man könnt ihr mal bitte aufhörn im thema zu diskutieren obs fake is oder nich! es reicht doch wenns einmal kommt, der thread geht sonst in die völlig falsche richtung!!!
 
 
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El Sparko
Alt 31.10.2005, 20:00   #22
Standard

achwas... ich hatte sogar mal die auflage einen kripo beamten im rahmen einer aussage (ich war beschuldigter) zurückzurufen um ihm noch ein detail mitzuteilen, das ich bei der vernehmung nicht mehr im kopf hatte. auf seiner nummer konnte ich ihn jedoch nie erreichen...

ist insofern garnicht so selten, dass einzelne anschlüße bei der polizei einfach nicht besetzt sind und vorallem ist diese telefonvertretungsgepflogenheit, wie man sie aus büros kennt, bei beamten nicht anzutreffen. bedeutet, wenn der typ nicht da ist, dann geht auch keiner hin und bescheid weiß sowieso niemand.
 
 
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Raubtier
Alt 31.10.2005, 20:46   #23
Standard

Mmh,kann man das eigendlich mit ner anzeige vergleichen?
Da wurd ich damals auch zu so nem Gespräch vorgeladen um unsere Version der Geschichte zu checken.
Und da waren die Leuts eigendlich ziemlich gut erreichbar...
 
 
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HoTTe83
Alt 01.11.2005, 03:44   #24
Standard

also anrufen glaube ich nicht das das was bringt... ich hatte bisher zweimal probs mit den grünen wo ich als "böser" dastand. und zweimal die klamotte woraus dieses forum entstanden ist. und in beiden fällen war nicht eindeutet worum es genau geht, vorallem wer mich da anscheisst. und beides mal wurde mir überhaupt nichts am telefon gesagt. also musste man da ohne zu wissen worum es geht hin....


und noch was.... ich würde alles abstreiten. vorallem beweise können die nicht haben. und wenn doch fotos vorhanden sind, würde ich sofort ne gegenanzeige erstatten. weil beim wichsen fotografieren??? ich glaube das fällt unter spannen
 
 
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vaseline
Alt 01.11.2005, 07:44   #25
Standard

so hab jetzt ne andere Nummer von einer Kollegin bekommen. Die Durchwahl war schon korrekt nur die emailadresse nicht mehr - die Frau hat wohl geheiratet und nun hat se ne andere mail addy.

Ich call da gleich gegen 8 Uhr und dann mal weiter sehen
 
 
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