
23.11.2004, 15:18
# 1 Beitragsschulden b. Krankenkasse durch falsche Vers. Guten Tag
sind quasi mehrere fragen, aber wie dem auch sei, folgendes:
Eine Krankenkasse fordert von mir beiträge, die im grunde genommen auch völlig korrekt durch meine dortige Versicherung zustandegekommen sind. Nun hatte ich mich allerdings falsch versichert, d.h. bin ohne Anlass ein nachteilhaftes Versicherungsverhältnis eingegangen. davon setzte ich die Kasse auch durch ein schreiben mit bitte um revision in Kenntnis. (ich hatte im Verlauf meines Lebens da schon mehrmals rückwirkend was geändert, einmal sogar über den Zeitraum eines ganzen Jahres, daher gehe ich davon aus dass sowas prinzipiell, sofern die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen stimmen, machbar ist.
Sehr schlecht ist nun leider die tatsache dass durch eigen verschuldetes Fristen verstreichen lassen meine Mitgliedschaft beendet ist.
Frage eins: Macht die zuletzt genannte Tatsache es nun unmöglich, das Versicherungsverhältnis, welches ja nunmehr bestand, noch zu korrigieren?
Ich hatte mal eine Broschschüre die sich speziell mit Schuldenfragen beschäftigt, die ist nunmehr leider flöten, daher Frage zwei: Legt man einen etwaigen Widerspruch dort ein, wo man Schulden hat, oder bei den beauftragtan Gläubigern (zB Inkassounternehmen), Oder kann man einen Widerspruch erst dann einlegen wenn einem dazu die Gelegenheit z.B. durchs Amtsgericht gegeben wird? |