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begriffsklärung

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Felicitas
Alt 03.11.2006, 12:47   #1
Frage begriffsklärung

hiho

kann mir irgendjemand die begriffe:
  • selbstständiges Einziehungsverfahren
und
  • Einziehungsbeteiligung
erklären?


kontext: "in der strafsache gegen xx wegen unerlaubter verwertung urheberrechtlich geschützter werke wird in dem selbstständigen einziehungsverfahren aufgrund der eingestellten verfahrensteile die einziehungsbeteiligung der xx nach §§431, 440 StPO angeordnet"

ahja, bitte total laiensicher erklären, was google mir sagt, begreif ich nicht

Geändert von Felicitas (03.11.2006 um 12:52 Uhr).
 
 
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MiKe
Alt 03.11.2006, 19:19   #2
Standard

selbstständiges Einziehungsverfahren
wenn irgendwas eingezogen (beschlagnahmt) werden soll, dies aber nicht unmittelbar mit der tat zusammenhängt, dann gibt es ein SELBSTSTÄNDIGES einziehungsverfahren, bei dem eben darüber entschieden wird, ob ein "einzug" gerechtfertigt ist! (genauer beschrieben in §74ff., StGB und §431, StPO)

einziehungsbeteiligung
bei der einziehungsbeteiligung geht's darum, ob der einzuziehende/eingezogene gegenstand der (angeklagten) person gehört oder einer dritten und wie mit der dritten person umzusgehen ist (§440, StPO)

Alle Angaben ohne Gewähr!
 
 
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