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Befragung als Zeuge

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Nils
Alt 09.02.2003, 15:34   #1
Standard Befragung als Zeuge

die polizei mag mich in letzter zeit...
neulich kam mal wieder ein brief von denen, dass ich als zeuge auf dem polizeirevier erscheinen soll.
grund: ich hab mal früher 5 eplus free&easy karten gekauft, und dieser händler der sie mir damals verkauft hat, scheint wohl ein betrüger gewesen zu sein.

ich hab keinen grossen bock irgendwelche aussagen zu machen, wie soll ich mich verhalten ? einfach nicht hingehen ? hingehen und die aussage verweigern ? kann ich das eigentlich ?
 
 
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hackvresse
Alt 09.02.2003, 15:36   #2
Standard

soweit ich weiss kannst du die aussage als zeuge nicht verweigern.
 
 
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Krashok
Alt 09.02.2003, 15:38   #3
Standard

naja als zeuge musst du da leider hin und du darfst nicht die aussage verweigern und dann solltest du nach möglichkeit auch noch die wahrheit sagen
 
 
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cs-kiddie
Alt 09.02.2003, 15:43   #4
Standard

naja was ihr schreibt stimmt nicht ganz...:

http://www.nadir.org/nadir/archiv/Re...rstehilfe.html

2. Vorladung als Zeugin oder Zeuge
Zeuge ist, wer nicht beschuldigt wird, aber etwas über Personen oder Sachverhalte aussagen soll. Ein gesetzliches Recht zur Aussageverweigerung haben nur Familienangehörige, Verlobte etc, Berufsgruppen wie Berater einer Drogeneinrichtungen, Anwälte oder Pastoren oder wer sich durch wahrheitsgemäße Angaben selbst einer Strafverfolgung aussetzen würde.
Für die anderen gilt: Einer Zeugenvorladung zur Polizei muß nicht Folge geleistet werden, es drohen keine Sanktionen. Ein Erscheinen bei Staatsanwaltschaft und Gericht kann erzwungen werden. Eine Anwältin kann bei diesen Vernehmungen als "Zeugenbeistand" anwesend sein und vorher die Sache genau besprechen. In politischen Verfahren hat sich der Grundsatz bewährt "Anna und Artur haltens Maul". Dies setzt viele Gespräche und Öffentlichkeit voraus, denn Verweigerung der Aussage kann "Beugehaft" (bis sechs Monate) oder "Zwangsgeld" (bis 1000 DM) nach sich ziehen.
 
 
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Nils
Alt 10.02.2003, 12:01   #5
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also kann ich einfach daheim bleiben ? oder soll ich da vorher telefonisch absagen ?
 
 
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cs-kiddie
Alt 10.02.2003, 12:04   #6
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gute Frage ich würde nicht anrufen, weil:
die labern einen dann nur am Telefon voll...

falls dann allerdings was vom Staatsanwalt (wegen der Zeugenaussage) kommt ist antreten angesagt
 
 
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Sugar
Alt 10.02.2003, 13:55   #7
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hhmm, also ich weiss nur das man als angeklagter von den bullen abgeholt wird, wenn man nicht kommt.ob es bei zeugen soweit kommt glaub ich nicht.es kann sein, das wenn du ein wichtiger zeuge bist, die verhandlung vertagt wird und du vielleichtz ne geldstrafe bekommst.

ich würd lieber hingehen.
ausserdem musst du doch als rechtsschaffender bürger für recht und ordnung sorgén und alle kriminellen elemente hinter schloss und riegel bringen
 
 
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cs-kiddie
Alt 10.02.2003, 14:04   #8
Standard

quatsch Sugar... du wirst zu einer polizeilichen Vorladung weder als Beschuldigter noch als Zeuge abgeholt... natürlich kann die Polizei bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag abholen jemanden in gewahrsam nehmen zu dürfen....

Die polizeiliche hat ja mit der Verhandlung in dem Sinne nichts zu tun...also wird wegen Nils auch nichts vertagt.

wenn Nils kein Interesse hat oder auch nicht weiterhelfen kann ist ein erscheinen reine Zeitverschwendung... soooo spannend ist es auch nicht so einem Ereignis beizuwohnen.
 
 
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sNaKe
Alt 10.02.2003, 14:36   #9
Standard

geh halt hin, du wirst von der arbeit freigestellt, kriegst alle nötigen gelder wieder (sprit, oder fahrkarte, parkhaus, arbeitsausfall....) (zumindest vor gericht)


serpi
 
 
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cs-kiddie
Alt 10.02.2003, 14:38   #10
Standard

nur dumm dass es hier nicht um vor Gericht geht...
 
 
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