
30.11.2005, 09:39
# 2 Ich möchte für meine Aussage nicht bürgen müssen aber :
Richtlinien entsprechen wie du schon sagtest, Regeln zur Ausführung in der Behörde. Das Gesetz steht immer über der Richtlinie, du kannst ja mal die Normenpyramide anschauen.
Europarecht > Bundesrecht > Landesrecht > ....
Richtlinien erlauben meist einfach eine schnellere Abarbeitung der einzelnen Fälle, haben für die Mitarbeiter Zwangcharakter, damit die Verwaltungsakte für alle immer gleich sind, denn wenn eine Behörde mal so oder mal so entscheidet sind die Verwaltungsakte gefährdet (nicht im Interesse der Behörde ), denn in Deutschland gilt ja die geliebte Gleichheit .
MFG TheRealSalty |