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Bald 18 und kein Job - gibts da Geld?

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Darkness
Alt 13.02.2007, 21:45   #1
Standard Bald 18 und kein Job - gibts da Geld?

Naja, der Titel sagt eigentlich schon alles. Durch ein Zusammenspiel doofer Zufälle sitz ich zu Hause und hab keine Ausbildung. Ich bin beim Arbeitsamt auch schon als Ausbildungssuchender eingetragen.
Meine Frage ist jetzt ob ich ne Art Arbeitslosengeld bekomme oder ob das mit dem verlängerten Kindergeld schon getan ist.
Es ist nicht so das ich die Kohle bräuchte, mehr ne prinzipielle Frage.
 
 
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Grandylein
Alt 13.02.2007, 21:53   #2
Standard

Du kannst ALG 2 beim örtlichen Amt beantragen.

Das Arbeitsamt machte erst Faxen von wegen man müsse erst einen Ablehnungsbescheid erhalten, das man kein ALG1 kriegt. Aber dadurch das man vorher nicht wirklich gearbeitet hat, entfällt das - man kann auch so da hingehen.

(Auch komisch das Bruder mal 70% des Azubi Geldes gekriegt hat, das war dann weniger als bei mir Oo.)
 
 
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*Sunshine*
Alt 13.02.2007, 22:47   #3
Standard

Huhu

Arbeitslosengeld II erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 65 Jahren, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Anspruch haben außerdem Personen, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten das so genannte Sozialgeld.


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2. Wer gehört zu einer Bedarfsgemeinschaft?

Grundsätzlich gehören zu einer Bedarfsgemeinschaft alle Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben. Diese erhalten Arbeitslosengeld II, wenn ihr gemeinsames Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Wenn aber zum Beispiel das Arbeitseinkommen des Partners den gesetzlich vorgegebenen Bedarf deckt, dann erhält der erwerbslose Antragssteller kein Arbeitslosengeld II.

Dabei zählen zu einer Bedarfsgemeinschaft:
  • erwerbsfähige Hilfebedürftige
  • im Haushalt lebende Eltern
  • Alleinerziehende von Minderjährigen
  • (Lebens-)Partner
  • minderjährige eigene Kinder oder Kinder des Partners
Minderjährige Kinder zählen nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Sobald Personen länger als ein Jahr zusammenleben, beide über das Vermögen des anderen verfügen können oder Kinder im Haushalt versorgt werden, wird angenommen, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Zur Widerlegung dieser Vermutung - die Beweislast hierfür liegt ab sofort beim Antragsteller - reicht die bloße Behauptung des Gegenteils nicht aus. Zudem sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften bei der Berechnung des Anspruches auf ALG-II künftig eheähnlichen Gemeinschaften gleichgestellt.

Lebt ein ALG II-Empfänger in einer Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten und/ oder Verschwägerten, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die anderen Haushaltsmitglieder den Arbeitslosengeld II-Antragssteller unterstützen.

Kinder, die über 25 Jahre alt sind und noch im Haushalt der Eltern leben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft.


Lg
 
 
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Felicitas
Alt 14.02.2007, 02:18   #4
Standard

Zitat von Grandylein
(Auch komisch das Bruder mal 70% des Azubi Geldes gekriegt hat, das war dann weniger als bei mir Oo.)
bei mir waren es 60%

ansonsten: wenn du zu hause bei deinen eltern wohnst kriegst du gar nichts. nicht vom sozialamt, nicht vom arbeitsamt. deine eltern kriegen noch kindergeld und das wars auch schon.

(meines wissens nach )
 
 
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Darkness
Alt 14.02.2007, 09:27   #5
Standard

Zitat von felicitas
ansonsten: wenn du zu hause bei deinen eltern wohnst kriegst du gar nichts. nicht vom sozialamt, nicht vom arbeitsamt. deine eltern kriegen noch kindergeld und das wars auch schon.

(meines wissens nach )
Danke, genau das wollte ich wissen
 
 
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Grandylein
Alt 14.02.2007, 11:28   #6
Standard

Ich wohne auch bei Eltern und habe was gekriegt... 'oo

Das Kindergeld wurde als Kostgeld an die Eltern angesehen, dafür das ich bei denen wohne oder so -quasi als Miete.
 
 
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Darkness
Alt 14.02.2007, 13:43   #7
Standard

Ja wie jetzt?
 
 
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Felicitas
Alt 14.02.2007, 13:50   #8
Standard

najut, ich will mich nicht streiten, ich weiß nur, dass meine eltern während des jahres praktikum nach dem abi, als ich also ohne einkommen war, nur kindergeld bekommen haben und ich keine möglichkeit hatte weiter geld von sozial- oder arbeitsamt zu beziehen.

kommt vllt auf die familienverhältnisse und einkommensverhältnisse an? wieviele geschwister man noch hat, ob die einkommen haben oder noch von den eltern abhängig sind usw. kP.
 
 
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Sivar
Alt 14.02.2007, 16:54   #9
Standard

Wenn die Eltern arbeiten und man noch zuhause wohnt, wird man heutzutage wohl arge Schwierigkeiten haben, ALG II zu bekommen, da man mit Erwerbstätigen (Eltern, wenn zumindest einer genug verdient) in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Man muss ja sogar heutzutage - wenn man unter 25 ist - bei den Eltern wohnen, wenn die Möglichkeit besteht.
 
 
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