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BAFöG trotz Ausbildungsvertrag & Studienabbruch??

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Thi Älbänz
Alt 04.05.2005, 08:23   #1
Standard BAFöG trotz Ausbildungsvertrag & Studienabbruch??

Mooin,

mir schwirrt da im Kopf sowas rum, was ich hier mal gerne diskutiert hätte...


Angenommen, ich habe heute (4. Mai 2005) einen gültigen Ausbildungsvertrag ab dem 1.9.2005, bin aber trotzdem als Student an einer Universität eingeschrieben und bekomme Leistungen nach dem BundesAusbildungsFörderungsgesetz (BAFöG).

1. Geht das überhaupt?
2. Ist das rechtens? (Vllt. ists ja so wie bei der GEZ?!? -> Zwar nicht erlaubt, aber es gibt keine Chance, jemanden zu packen?!?)
3. Wann könnte/wird sowas auffliegen?
4. Wie sähen eventuelle Strafen aus?


Naja, das wärs fürs Erste. Ich bin gespannt auf eure Antworten!!

Und bitte keine Moralpredigten hier, ich habe nicht gesagt, dass ich so etwas vorhabe...
 
 
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Cpt.Picard
Alt 04.05.2005, 09:41   #2
Standard

Hallo,

meines Erachtens ist es legal so lange du

"ordentlicher Student der Fakultät bist"


Du darfst dich jedoch nicht vor Gericht darauf berufen!
Es ist nur eine Vermutung ohne faktisches Wissen.
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 04.05.2005, 10:26   #3
Standard

Da fallen mir auf Anhieb drei Probleme ein. Erstens will das Bafögamt ab dem 4. Semester Leistungsnachweise sehen. Zweitens verdienst du in der Ausbildung ja auch sicherlich Geld. Das wird ab einem gewissen Freibetrag (hab ich jetzt nicht im Kopf, ich glaub es waren ~350*12/Jahr) auf das Bafög angerechnet. Wenn absehbar ist, dass der Eigenverdienst größer als der auf dem Antrag angegebene wird muss dies dem Bafögamt übrigens sofort gemeldet werden. Ansonsten werden die das Geld zurückfordern. Und drittens beziehen deine Eltern unter Umständen noch Kindergeld. Da gilt grob, dass Bafög + Zusatzverdienst - Miet- und Ausbildungskosten einen gewissen Freibetrag nicht überschreiten darf, ansonsten muss das Geld zurückgezahlt werden.

Also eine ziemlich heikle Sache.
 
 
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Thi Älbänz
Alt 04.05.2005, 10:58   #4
Standard

Achja, stimmt - die zu hohe Ausbildungsvergütung habe ich nicht bedacht.

Naja, dann wäre das Thema eeigentlich schon zu Genüge beantwortet.

Ich danke euch für die fixen Antworten!
 
 
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