Mooin,
mir schwirrt da im Kopf sowas rum, was ich hier mal gerne diskutiert hätte...
Angenommen, ich habe heute (4. Mai 2005) einen gültigen Ausbildungsvertrag ab dem 1.9.2005, bin aber trotzdem als Student an einer Universität eingeschrieben und bekomme Leistungen nach dem BundesAusbildungsFörderungsgesetz (BAFöG).
1. Geht das überhaupt?
2. Ist das rechtens? (Vllt. ists ja so wie bei der GEZ?!? -> Zwar nicht erlaubt, aber es gibt keine Chance, jemanden zu packen?!?)
3. Wann könnte/wird sowas auffliegen?
4. Wie sähen eventuelle Strafen aus?
Naja, das wärs fürs Erste. Ich bin gespannt auf eure Antworten!!
Und bitte keine Moralpredigten hier, ich habe
nicht gesagt, dass
ich so etwas vorhabe...
