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Autoversicherung die zweite

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Jason Evil
Alt 05.06.2002, 13:46   #1
Beitrag Autoversicherung die zweite

Viele werden ja meiner unterhaltsamen Story vor gut einem Monat verfolgt haben.

Meine Autoversicherung ist im April ausgelaufen und hab vom Straßenverkehrsamt ne Frist von 8 Tagen bekommen, dass ich das Auto bis dahin neu umgemeldet haben muss.
Die ersten 7 Tage hatte ich keine Zeit, da Frühschicht und andere wichtige Sachen (ich renne ja dem Amtsgericht auch schon seit 9 Monaten dem Erbschein hinterher - aber das ist ne andere Story, die irgendwann mal hier zu lesen ist ). AUf jeden Fall war ich dann am 8. Tag (welcher ja noch in der Frist war) auf dem Straßenverkehrsamt und hab das Auto neu angemeldet, mit neuer Doppelkarte etc.

Alles schön und gut. Dann bin ich mit dem Bus nach Hause gefahren und was sehe ich? Da haben die mir doch in der Zeit das Auto Zwangsstillgelegt - sprich: Die Plaketten abgekratzt. Sofort bin ich ans Telefon und hab meine Sachbearbeiterin angerufen und ihr das geschildert. Sie meinte, dass sich das wohl überschnitten hat und ich nun mit den Nummernschildern vorbeikommen sollte um neue Plaketten zu bekommen. Soweit, sogut. Bin ich halt nochmal in die Stadt gefahren und hab mir da neue Plaketten geben lassen.

Dies ist ein Monat her...

Heute bekomm ich einen Brief vom Straßenverkehrsamt. Eine Rechnung über 118,44 Euro für die Zwangsstillegung.
Ich finde das wirklich eine Frechheit.

1. Der Außendienst hat bei der Zwangsstillegung mein Grundstück betreten und sich an meinem Auto vergriffen ohne das ich im Haus war.
2. Sie haben das Auto innerhalb der Frist zwangsstillgelegt
3. Die Sachbearbeiterin hat mir noch versichert das da nix mehr kommt da ich das Auto ja noch früh genug umgemeldet hab. Hab die Tante gerade angerufen und sie meinte das das schon korrekt sei und ich das Zahlen müsste. Einspruch würde nix bringen.

jaja, ich hab die scheiss Ämter echt langsam gefressen. Irgendwas läuft hier gewaltig schief.
Das Amtsgericht kommt nicht mit dem Erbschein hinterher (und dabei hab ich schon einen Notar und sogar einen Richter eingeschaltet) und das Straßenverkehrsamt nervt mich dann auch noch mit so einem Kack. Mir steht es echt bis zum Hals...

Frage ist nun: Wie kann ich dem STVA klar machen das sie kein Geld von mir sehen werden?
 
 
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daRaider
Alt 05.06.2002, 14:26   #2
Beitrag

tja da ist einer in die mühlen der deutschen bürokratie geraten.
die möglichkeit besteht eben darin, dass du einfach nicht zahlst und denen ein nettes briefchen schreibst. da die das wenig juckt, wirds irgendwann nen mahnbescheid geben, dem du auch widersprichst und dann ab vors gericht. da wirste dann auch verlieren. darfst deinen anwalt zahlen und den deines gegners und die gerichtskosten...

ich mein es hört sich blöd an aber es wäre wohl einfach sinnvoller gewesen die sache noch am 7. tag zu erledigen und nicht auf den letzten drücker.
 
 
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Jason Evil
Alt 05.06.2002, 14:37   #3
Beitrag

joa ist mir schon klar, dass ich gegen die nicht ankomme. Aber normal sind die Ämter doch auch net so schnell

ich find es einfach nur traurig das mir jetzt Geld abhanden kommt was eigentlich bei mir bleiben sollte.
 
 
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sandman
Alt 05.06.2002, 16:13   #4
Beitrag

Hi,
der Kostenbescheid kann nur rechtmäßig sein, wenn der Verwaltungsakt rechtmäßig war. Der Verwaltungsakt sagt, melde das Auto inerhalb der Frist um. Die angedrohte Rechtsfolge ist, wenn du das nicht machst (ummelden bzw. Versicherungsnachweis beibringen) folgt die Unmittelbare Ausführung der angedrohten Rechtsfolge. Wenn diese Unmittelbare Ausführung rechtswidrig war - das ist sie dann, wenn du mit dem versicherungsnachweis noch in der Frist warst ,ist auch der Kostenbescheid rechtswidrig.

Also, prüfe das genau, ob die Frist noch vorhanden war und gehe dann gegen den Kostenbescheid in Form eines Widerspruchs vor. Die Hälfte des einbehaltenen Geldes überweist du dann auf eines meiner Konten, die ich dir per PM mitteile.
 
 
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Elvis
Alt 05.06.2002, 17:05   #5
Beitrag

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat</font><HR>Original erstellt von sandman:
Die Hälfte des einbehaltenen Geldes überweist du dann auf eines meiner Konten, die ich dir per PM mitteile. [/quote]
hehe

aber jetzt hab ich auch ma ne frage, die frist von 8 tagen, zählen da die Werktage oder Kalendertage ... imo sind es doch Werktage oder ??

[ 05. Juni 2002, 17:06: Beitrag editiert von: Blowspark ]
 
 
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semmela
Alt 05.06.2002, 17:15   #6
Beitrag

also die frist wird gesetzt egal ob das dann auf wochenende oder feiertag fällt.

ist es z. B. ein samstag läuft die frist erst am montag ab, genauso am sonntag

ist es ein feiertag läuft die frist am darauffolgenden tag ab.

also uns in der kanzlei interessiert das net, wenn wir ne frist setzen, ob das wochenende ist oder nicht, weil sie sich ja dann automatisch verschiebt
 
 
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Jason Evil
Alt 05.06.2002, 17:51   #7
Beitrag

ich muss das nochmal genau prüfen. Aber wenn ich Sonn und Feiertage weg lasse waren es sogar noch weniger als 8 Tage imho...
 
 
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