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Autoversicherung erloschen, was nun?

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Jason Evil
Alt 02.05.2002, 09:53   #1
Beitrag Autoversicherung erloschen, was nun?

huhu!

Hab gerade nen Einschreiben bei der Post abgeholt (ist wohl Freitag hier schon angekommen, hatte aber bis heute keine Zeit das abzuholen).
Ist von dem Straßenverkehrsamt.

Geht halt darum das der Halter (meine Oma) ja im August verstorben ist und ich als Erbe das Auto ja weiterhin fahre. Nun steht da drin das die Provinzial dem Straßenverkehrsamt mitgeteilt hat, das seit dem 2.4. die Versicherung erloschen ist. Wäre ne dolle Sache gewesen wenn mir die Provinzial auch mal rechtzeitig bescheid gesagt hätte. Davon wusste ich nämlich nix.

Was mach ich nun? Ich muss heute noch handeln. Die wollen den Fahrzeigschein sowie die Kennzeichen vom Auto haben, zur Abmeldung oder eben da mit Ausweis und neuer Versicherungspolice hin gehen. Mein Sachbearbeiter von der Provinzial ist passenderweise bis Mitte Mai im Urlaub.

Da freu ich mich doch das die Versicherung so schnell reagiert und sogar dem Straßenverkehrsamt erst am 23.4. mitteilt, das ich seit dem 2.4. nicht mehr mit dem Auto fahren darf.

Problem ist folgendes: Ich hab hier ne hochschwangere Freundin sitzen und bin generell auf das Auto angewiesen. Wie und wo bekomm ich jetzt schnellstmöglich ne neue Versicherung her?

Der Anschreiben ist für den 24.4. datiert und ich hab 8 Tage Zeit (ich denke doch mal Werktage, dann wäre heute Tag 6) ansonsten kommt die Zwangsstilllegung (Plaketten werden abgestempelt oder so).

HILFÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ!
 
 
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daRaider
Alt 02.05.2002, 12:23   #2
Beitrag

na ganz einfach ein bisschen rumschauen. preislich ist sicher das online-angebot der <A HREF="http://www.huk-coburg.de" TARGET=_blank>huk-coburg</A > interessant. die sind billiger als alle anderen die man online vergleichen kann.aber du kannst auch bei dir in der nähe die versicherungskerle vor ort abklappern. die sind eben bisschen teurer. ich würde aber auf jeden fall ne versicherung abschliessen. es reicht ja nur haftpflicht. wenn du das auto nämlich neu anmelden musst und alles dann kommt da auch wieder einiges an kohle zusammen... die ämter arbeiten ja auch net umsonst...

[ 02. Mai 2002, 12:26: Beitrag editiert von: Dude ]
 
 
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Jason Evil
Alt 08.05.2002, 13:49   #3
Beitrag

So hab mein Auto eben neu versichert (bei der LVM. Läuft jetzt als Zweitwagen von meinem Schwiegervater).
Danach bin ich mit der Doppelkarte zum STVA gefahren. Die haben da nen neuen Fahrzeugschein für mich ausgestellt und den Fahrzeugbrief aktualisiert.

Da komm ich nach Hause und was ist? Haben die mir doch tatsächlich auf MEINEM Grundstück die Plakette abgekratzt. Sauer wie ich jetzt bin direkt beim STVA angerufen und gefragt woher die sich das Recht nehmen mein Grundstück zu betreten und mir die Plaketten abzukratzen ohne das ich zu Hause bin.
Darf jetzt nochmal zum STVA fahren und mir ne neue Plakette drauf kleben lassen. Zum Glück kostet das jetzt nichts mehr. Ob das normal ist oder ob die Frau nicht wollte das ich gleich schreiend durch die Halle vom STVA laufe weiß ich nicht

scheiss Ämter. Da ist die Frist gerade mal 1 Tag abgelaufen weil ich es gestern wegen Frau und Kind nicht geschafft hab und dann kommen die direkt am nächsten Tag angeschissen.

@ Sandman: Dürfen die überhaupt einfach so mein Grundstück betreten und die Plakette abmachen. Normal müssten die doch schon warten bis ich zu Hause bin...

&lt;dicken hals hat&gt;
 
 
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sandman
Alt 08.05.2002, 16:31   #4
Beitrag

Nein, das dürfen die nicht. Das Betreten ist ein Hausfriedensbruch, wenn der Zugang zum Grundstück nicht offen war, aber davon gehe ich mal nicht aus.
 
 
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Poldi
Alt 08.05.2002, 16:46   #5
Beitrag

ne dürfen sie sicher net!
udn ausserdem abkratzen erst recht nicht weil wenn es aufm privatgrundstück steht und nicht gerade gegen umwelt gesetze verstößt dürfen sie garnicht drann
 
 
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Jason Evil
Alt 09.05.2002, 11:30   #6
Beitrag

also mein Grundstück ist nicht abgeriegelt oder so. Auf den Stellplatz vom Auto kommt man ohne weiteres drauf.

Poldi das die mir die Plakette abgekratzt haben ist ja schon korrekt. Hab die Frist von 8 Tagen überschritten. Pingelig ist es schon wenn die auch direkt noch am gleichen Tag vorbeikommen, aber egal. Ich fand es halt nur übel das sie nicht auf mich gewartet und wahrscheinlich noch nichtmal geklingelt haben, denn meine Schwiegermutter war im Haus und hat nix davon mit bekommen...
 
 
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Saruman
Alt 11.05.2002, 07:42   #7
Beitrag

Ärgerlich, aber rechtens, da der Stellplatz nicht eingefriedet war.
Die haben wohl nix besseres zu tun da auf diesem STVA.
 
 
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Peter2004
Alt 19.10.2005, 17:09   #8
Standard

Hi, auch bei mir gab es ein ähnliches Problem beim Versicherungs und Wohnungswechsel.
Heute komme ich nach Hause, da waren sie in meiner geschlossenen Garage und haben die Marken abgemacht.
Dürfen die das so einfach?
Gruss,Peter
 
 
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PowerWapiti
Alt 20.10.2005, 19:36   #9
Standard

kann mir nicht vorstellen das die das einfach so dürfen.. selbst der GEZ darf man ja die Tür zuschlagen und mit Anzeige wegen Hausfriedensbruch drohen falls sie ein Fuß in die Tür machen..
und wenn da nun jemand noch an dein Auto geht und einfach die Plaketten abmacht!?
 
 
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Sivar
Alt 21.10.2005, 04:45   #10
Standard

Wie haben sie es denn überhaupt in die Garage geschafft, wenn diese geschlossen war? Die werden doch nicht auf gut Glück ein Schloss aufgebrochen haben?! Wenn doch, kommt man da sicher mit nem Rechtsanwalt weiter.
 
 
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Peter2004
Alt 21.10.2005, 08:16   #11
Standard

Hi, danke für die Antworten.
Das ist ein Schiebetor nach oben und war nicht rumgeschlossen....halt nur geschlossen.
Ich finde, dass ist schon Einbruch und Hausfriedensbruch, einfach eine Frechheit.
Ich werde mal schauen, was ich machen kann.
 
 
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dr.gonzo
Alt 21.10.2005, 11:37   #12
Idee

[FONT=Univers 55]
selbst der GEZ darf man ja die Tür zuschlagen
PowerWapiti also die Aussage ist schon... ...Müll.
Bei der GEZ geht es um die Feststellung einer Gebührenpflicht. Das ist ein Inkassoamt einer Bundesbehörde. Du darfst jedem der keinen Durchsuchungsbefehl hat wortlos die Tür vor der Nase zuschlagen.
Bei der Plakette geht es um einiges mehr.
Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung und ist somit u.a. im Pflichtversicherungsgesetzt (PflVF) geregelt.
Dieses wiederum beinhaltet im § 7 Durchführungsvorschriften

[/FONT]
[FONT=Univers 55]Der Bundesminister für Verkehr wird ermächtigt, zur Durchführung des Ersten Abschnitts dieses Gesetztes im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz und dem Bundesminister für Wirtschaft durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über[/FONT][FONT=Univers 55]
1. die Form des Versicherungsnachweises;
2. die Prüfung der Versicherungsnachweise durch die Zulassungsstellen;
3. die Erstattung der Anzeige nach § 29c der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordung (§ 29c = Abmeldung eines Kfz für das kein Versicherungsschutz mehr besteht)
4. Maßnahmen der Verkehrsbehörden, durch welche der Gebrauch nicht oder nicht ausreichend versicherter Fahrzeuge im Straßenverkehr verhindert werden soll
[/FONT]

[FONT=Univers 55]Punkt 3 führt nach einer Frist zu Punkt 4.
Der Staat wird sich da (zurecht) viele Rechte rausnehmen, da er im schlimmsten Fall über den Entschädigungsfond (§12 PflVG) selber bei Personen den Schaden zahlen muss, wenn das schädigende Kfz nicht versichert war.
Das Betreten von Grundstücken oder das öffnen einer unverschlossenen Garage ist legitim, nicht jedoch das aufbrechen von Schlössern.
[/FONT]

Geändert von dr.gonzo (21.10.2005 um 16:10 Uhr).
 
 
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PowerWapiti
Alt 21.10.2005, 16:37   #13
Standard

@Dr.Gonzo
die GEZ hat nix mit Behörden oder dem Staat zu tun.. das ist wie ne "Firma" und ohne Durchsuchungsbefehl braucht man die nicht reinlassen.
Die "GEZ-Angestellten" sind auch keine Beamten oder so, sondern einfach Leute vom Rundfunksender die ne kleine Provision dafür bekommen
 
 
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