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Autounfall

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Raydan
Alt 18.12.2003, 14:13   #1
Standard Autounfall

also hatte n unfall wo "er"(unfallsgegner) 100%ig schuld ist.. da bin ich mir 100%ig sicher und hab auch 2 zeugen im gegensatz zum unfallsgegner der alleine war

daher dachte ich: alles klar, der kann soviel drehen und wenden, wie er will, der muss zahlen...

was macht er ?! nimmt sich n anwalt !! und nun darf mein auto nicht repariert werden, da die "rechtslage geklärt werden muss" (über die feiertage tut sich natürlich rein gar nix und bis das durch ist und das auto repariert ist locker februar :/ ) und ich kann nicht mehr fahren !!!! ich brauch das auto aber nun für weg zur arbeit usw...

1. kann mir einer erklären, warum sich der volltrottel n anwalt nimmt und
2. wie ist das.. kann ich mir auf seine kosten ein auto mieten o.ä. ?? falls jemand schonmal in ähnlicher lage war o.ä.

UAWG

thx schonmal im vorraus

cu ray
 
 
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smith
Alt 18.12.2003, 14:17   #2
Standard

Was issen passiert?
 
 
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Raydan
Alt 18.12.2003, 14:24   #3
Standard

uhm ok wie soll man das schriftlich darstellen.... ich versuchs mal

man muss sich das so vorstellen: Ich fahr richtung osten er richtung westen... auf der spur richtung westen ist eine fahrbahnverengung mit zebrastreifen, die von beiden seiten angewinkelt ist.
Ich fahr da also gemütlich mit 25-30 (mehr wirklich nicht weil war glättegefahr (war da aber nicht glatt) und regen und 0 grad und dunkel usw) mit meiner schicken roten ente . er steht halt auf der seite mit der fahrbahnverengung schräg (da ja die fahrbahnverengung angewinkelt ist) und will entweder wenden oder wartet auf mich (konnte ich nciht sicher sehen ist ja auch für mich total egal).
ich fahr also normal weiter und genau als ich auf dem zebrastreifen bin (also genau an der fahrbahnverengung) fährt er einfach los! und mir voll in die linke seite

wenn das nicht verständlich war bitte melden *G*

ich versuchs mal per ASCii zu malen

Code:
______________________________    _______________
                              \__/ XXX
                              -  -  -  -  -  -  -
___________________________XX___________________
XX = ich
XXX = er
\__/ = Fahrbahnverengung
westen und osten genau wie auf der landkarte

das - - - - - soll zeigen, dass ab da die 50-zone beginnt vorher ist wohngebiet

das hier ist in etwa die momentaufnahme von dem moment, an dem er losgefahren ist... bremsen oder ausweichen keine chance :/ rechts pfeiler und kantstein und links halt er und für bremsen war es schlicht viel zu spät als er losgefahren ist
 
 
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smith
Alt 18.12.2003, 14:30   #4
Standard

Doch war verständlich...
Helfen kann ich dir leider nicht, kenn mich da zu wenig aus
 
 
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blackmesa
Alt 18.12.2003, 14:35   #5
Standard

Nimm dir auch einen Anwalt!

Den Anwalt bezahlt die Haftpflicht, also schnapp dir einen und dann setzt sich da auch wieder was in Bewegung.

Dass ihr offenbar bei dem Unfall nicht die Polizeit geholt hab, ist jetzt ärgerlich, weil es das Ganze verzögert.
 
 
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Speedy
Alt 18.12.2003, 14:37   #6
Standard

Normal regelt doch sowas die Versicherung für einen. Für sowas ist doch der Service einer Versicherung da?! Sprich mal mit der und schilder der den Fall. Die kann Dir auch sagen wie es mit dem reparieren des Autos aussieht.
 
 
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Raydan
Alt 18.12.2003, 14:39   #7
Standard

wir haben die polizei angerufen... die hat sich geweigert zu kommen (deswegen läuft bei der polizei schon ein internes verfahren)


wir waren sogar extra bei der wache und die haben sich partout geweigert den fall auch nur zu protokollieren... 2 tage später sind wir hin gegangen und haben uns beschwert.. daraufhin dann das interne verfahren (ob sie das nun nur so gesagt haben um uns zu beruhigen oder whatever auf jeden fall wissen sie dass die n fehler gemacht haben..)

schlussendlich sind wir bei ner anderen schicht angekommen und die hat den fall aufgenommen und meinte das das überhaupt gar nicht klargeht dass die den fall nicht aufgenommen haben und ist voll in rage geraten wegen seiner 'kollegen' ^^

@ blackmesa
ist jetzt alles bei der polizei vermerkt und der typ kriegt einen beschuldigtenbogen zugeschickt.. polizei meinte anwalt wäre nicht nötig weil die StA von alleine ermittelt

@speedy haben beiden versicherungen (haben seine versicherung über die polizei rausgefunden er wollte uns die daten nicht geben sondern hat uns an seinen anwalt verwiesen) eine kopie der zeugenaussage und der skizze zugeschickt
 
 
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blackmesa
Alt 18.12.2003, 14:51   #8
Standard

Ein Anruf bei deiner eigenen Versicherung verschafft dir aber schnell Klarheit über die weitere, zeitnahe Vorgehensweise.
 
 
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Argyle
Alt 18.12.2003, 15:02   #9
Standard

Original geschrieben von blackmesa
Nimm dir auch einen Anwalt!

Den Anwalt bezahlt die Haftpflicht, also schnapp dir einen und dann setzt sich da auch wieder was in Bewegung.

Dass ihr offenbar bei dem Unfall nicht die Polizeit geholt hab, ist jetzt ärgerlich, weil es das Ganze verzögert.
Hossa, nicht so schnell mit den jungen Pferden.
Nicht jede Haftpflicht bezahlt nen Anwalt, wenn überhaupt. Wozu gibts sonst die Rechtsschutzversicherung. Und selbst die haben teils Ausnahmeklauseln als Halter, Fahrer oder Besitzer eines Fahrzeugs.
Und die Polizei hat mit Versicherungsfragen eigentlich nicht allzuviel zu tun. Zeugen hatter ja, dürfte also aufs gleiche rauslaufen.
Die Polizei hasst es übrigens bei reinen Blechschäden zu kommen, und es ist für die Versicherungsabwicklung unnötig.


Was die Frage mit dem "nicht reparieren dürfen" betrifft: wenn er wirklich 100% Schuld ist, nimm dir nen Leihwagen
Oder ist dein Auto noch fahrtauglich? Wenn nicht, und die Gegenseite dafür verantwortlich ist, dass du es nicht zeitnah reparieren lassen kannst, dann müssen die - denke ich - später auch den Leihwagen zahlen - sofern du im Recht bist.
Denn jedenfalls ist es glaub ich so, dass du dir während der Reparaturzeit nen Leihwagen nehmen kannst, wenn du den brauchst, und den dann von der Gegenseite bezahlen lassen kannst.
Aber allgemein würd ich auch zu Anwalt raten, denn das mit dem "nicht reparieren dürfen" erscheint mir doch sehr dubios und kaum rechtens.
Eine erste Rechtsberatung beim Anwalt kostet jedenfalls meist nichts und auch die Versicherung kann dir da weiterhelfen - sofern du nicht bei so ner Direktversicherungslosertruppe bist.

@ blackmesa
ist jetzt alles bei der polizei vermerkt und der typ kriegt einen beschuldigtenbogen zugeschickt.. polizei meinte anwalt wäre nicht nötig weil die StA von alleine ermittelt
Die Staatsanwaltschaft? lol. Wegen was?? Nem Blechschaden? hahaha.

@speedy haben beiden versicherungen (haben seine versicherung über die polizei rausgefunden er wollte uns die daten nicht geben sondern hat uns an seinen anwalt verwiesen)
Hehe, ohne Versicherung darfst du dein Auto nicht mal an der Strasse parken.
Nimm dir nen Anwalt.
 
 
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Raydan
Alt 18.12.2003, 15:10   #10
Standard

@argyle
sagt wer was von "reinem" blechschaden? nein.. (naja ok hatte vergessen das anzumerken ) :
HWS Distorsion ersten grades und prellungen an der linken seite (aufm rücken)... (der typ hat die b-säule von meinem auto zerquetscht ... und die ist gegen meinen rücken.. türen gehen nicht mehr auf/zu, radio geht seitdem auch nicht mehr, kotflügel sind auch hin und halt die b-säule ist voll im arsch...)
ergo: leichte körperverletzung und auto fahruntüchtig

ich werd mal bei meiner versicherung anrufen und fragen wie das mit leihwagen etc ist.. ist ja mehr oder weniger die quintessenz aus den bisherigen beiträgen

thx erstmal ihr dürft natürlich sehr gerne weiterposten wenn ihr irgendwas wisst was mir weiterhelfen könnte (oder generell wenn ihr etwas wisst, was in dem zusammenhang wissenswert ist)

p.s. anschnallgurte auf der linken seite und zigarettenanzünder - direkt neben der fahrertür - haben auch nicht mehr funktioniert (nur so btw)

p.p.s. leider sieht man von den prellungen nahezu gar nix mehr und wie man ne hws distorsion sehen kann (kann mir jemand fachgerecht erklären was das genau ist? stell mir da einfach sowas wie ein starken stoß auf die HWS vor, die halt ein - bei 1. grades kleineres.. - schleudertraumaähnliches ding nach sich zieht).
Ist das im zweifelsfall schlimm?

@argyle die 2. jo hab attest
 
 
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Argyle
Alt 18.12.2003, 15:21   #11
Standard

Hast du n Attest und ärztliches Gutachten über die Verletzungen?
 
 
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Raydan
Alt 18.12.2003, 15:31   #12
Standard

nochmal: jo hab attest

und nun nochwas.. hab grad die post von meiner großmutter abgeholt (haben gleichen nachnamen daher verirrt sich die post manchmal..) und siehe da: ein brief von der versicherung des unfallgegners...

wollen zeugen und fotos (hab ich beides werd ich auch gleich rüberfaxen) mit anschrift und ein sehr sehr sehr sehr netter satz steht noch mit drin

"Geben Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit Bankleitzahl (BLZ) und Konto-Nr. bekannt."
na wenn das mal kein gutes omen ist...
 
 
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Speedy
Alt 18.12.2003, 18:32   #13
Standard

Aber wenn Dein Auto so "matsche" ist (und es zudem noch ein Citroen 2CV ist ) warum willst Du es dann noch reparieren lassen? Lohnt sich meiner Meinung nach nicht. Ich würde sagen das das Auto nen Totalschaden hat.
 
 
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Raydan
Alt 19.12.2003, 09:37   #14
Standard

es geht ja nicht um den materiellen wert =) will das auto behalten...

ich darf es nicht reparieren lassen, weil der mietwagen teurer wäre als die reparatur etc (soweit ich das richtig verstanden habe.. so wurds mir zumindest verklickert) und drum soll ic hwarten :/ aber die versicherung des beschuldigten hat wie gesagt schon reagiert... vielleicht doch schon im januar wieder auto o.O

najo werd euch aufm laufenden halten
 
 
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noname[FF]
Alt 19.12.2003, 11:05   #15
Standard

Die Versicherung zahlt, falls es wirklich n Totalschaden ist (so siehts ja wohl aus) aber nur den Zeitwert des Autos. Ob du mit dem Geld das dann reparieren lassen kannst... Naja viel Glück.
Ich hab damals als mir jemand mein Auto zu Schrott gefahren hat, 14 Tage lang, 28€/Tag für nen Mietwagen bekommen. Kommt glaub ich immer drauf an was dein Auto noch wert ist, bekommst eben ein einigermaßen entsprechenden Mietwagen bzw bezahlt was ein solcher kosten würde.
 
 
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blackmesa
Alt 19.12.2003, 14:45   #16
Standard

Faustregel "Mietwagen eine Klasse unter dem eigenen Fahrzeug nehmen", den bekommt man dann immer voll erstattet. Unter dem Käfer gibt's wohl keine Klasse, als solltest du die billigste Mietwagenklasse dennoch erstattet bekommen.
 
 
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hrzm
Alt 29.12.2003, 15:22   #17
Standard

Original geschrieben von blackmesa
Faustregel "Mietwagen eine Klasse unter dem eigenen Fahrzeug nehmen" (...) Unter dem Käfer gibt's wohl keine Klasse, ...
Die rede ist hier von ner "roten Ente" und ne Ente ist ganz bestimmt kein Käfer...
 
 
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blackmesa
Alt 29.12.2003, 21:15   #18
Standard

ach alles das gleiche gesocks
 
 
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Raydan
Alt 02.01.2004, 19:55   #19
Standard

noname: das wird kein problem wir haben zumindest n kfz- sachverständigen, der zufällig auch noch der werkstattmeister iss, bei der halt die ente repariert wird
und der bescheinigte bereits einen recht hohen wert (in etwa der reparatur entsprechend halt)
hab jetzt der versicherung schonmal geschrieben das ein "vorsteuerabzug" nicht möglich ist und ihnen die adressen der zeugen gegeben.. mal schaun wie es sich weiter entwickelt
 
 
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Basicdoc
Alt 18.01.2004, 00:29   #20
Standard

Wer einen Unfall hat, oder wichtiger Zeuge ist, sollte sich möglichst am gleichen Tag die Zeit nehmen, Alles genau aufzuschreiben. Wie Raydan es gemacht hat
(war da aber nicht glatt) und regen und 0 grad und dunkel usw)
ist ganz gut.

Diesen Aufsatz im Orginal gibst Du niemals aus der Hand, sondern nur Kopien. Falls es dann vielleicht nach über einem Jahr zur Verhandlung kommt, kannst Du Dir alles nochmal durchlesen. Versucht Dich der gegnerische Anwalt mit seinen Fragen zu verunsichern, ziehst Du den Aufsatz aus der Tasche und sagst, es war alles so, wie ich es am Unfalltag aufgeschrieben habe. Dieser Bericht ist genauer wie meine heutige Erinnerung. Du darfst als Antwort auf seine Fragen auch Passagen aus dem Bericht vorlesen. Darüber wird er sich sicher ärgern und lästern, aber er kann Deine Aussage nicht zerreden. Anzweifeln genügt nicht, er müßte Dir das Gegenteil schon beweisen.
Es kann sein, dass der Richter die schriftliche Aussage zu den Akten nimmt, aber Du hast für diesen Fall einen weiteren Ausdruck...

Basicdoc
 
 
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Raydan
Alt 31.01.2004, 20:00   #21
Standard

3000 € sind bereits überwiesen und vorraussichtlich folgt noch eine (aufgrund von 2CV geringe) schadensersatzleistung (vonwegen kein auto über bestimmten zeitraum) + noch weiterführende reparaturkosten!! alles hat sich zum besten gewendet.. als wir bei der versicherung des unfallverursachers angerufen haben hat der sich fast n ast abgelacht, dass der typ nicht zahlen will, da es ersichtlich ist und nur logisch, dass er schuld ist.. (kam ziemlich genau so wörtlich von ihm rüber)

sein anwalt hat ihm mitlerweile geraten eine teilschuld einzugestehen, was er daraufhin auch gemacht hat... aber wie gesagt.. der wird mitlerweile fast überall ausgelacht, weil er nicht die schuld eingesteht...

p.s. anwalt war also auch nicht nötig
 
 
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Perser
Alt 02.02.2004, 13:46   #22
Standard

Nunja, in welchem Bundesland hat sich denn das alles abgespielt?

Im Norden gilt eigentlich seit 2000 das "Reisverschlusssystem", was dem Fahrer der aus einer Verengung auf die weiterführende Straße fahren will, vorrang gebietet!
 
 
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Raydan
Alt 07.02.2004, 12:25   #23
Standard

vorrang gewähren gebietet oder vorrang gibt? bei letzterem halte ich das für ausgemachten schwachsinn woher du das in dem falle auch immer haben magst

ich komm ausm norden und das wäre (wenn du letzteres meinst) schlicht und ergreifend falsch... das würd nämlich heissen dass auch autos die hinter anderen autos warten müssen gegenüber den anderen vorrang haben... schwachsinn halt

naja ist ja alles gegessen jetzt...
 
 
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Perser
Alt 07.02.2004, 17:36   #24
Standard

Wenn eine 2 Spurige Bahn sich verengt zu einer 1 Spurigen Bahn, dann haben sämtliche Autos die rüberwechseln müssen, weil ihre Bahn zu Ende ist, vorrang.
Das ist der sogenannte "Reisverschluss".
 
 
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Pöbel
Alt 04.05.2004, 19:15   #25
Standard

Original geschrieben von Perser
Wenn eine 2 Spurige Bahn sich verengt zu einer 1 Spurigen Bahn, dann haben sämtliche Autos die rüberwechseln müssen, weil ihre Bahn zu Ende ist, vorrang.
Das ist der sogenannte "Reisverschluss".
das heist nicht reisverschluss damit die einen alle vorlassen

immer einer von jeder seite..
 
 
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