
15.04.2003, 22:23
# 2 Wenn das ein Automatikwagen war, wieso trat er beim Schalten aus versehen auf die Bremse? Immerhin gab's doch da keine Kupplung, die er hätte treten wollen können?
Habe noch nicht gehört, dass man keinen Traktor abschleppen darf.
Einfach den Schaden melden, die Versicherungs wird euch das schon sagen, wenn sie den Schaden aus irgendeinem Grund nicht regulieren will.
Ich habe allerdings gerad eine Interpretation im Internet gefunden, die besagt, wenn ein Fahrzeug geschleppt wird (egal ob Pkw oder Traktor) dann bilden angeblich beide Fahrzeuge eine Einheit. Schäden an Dritten trägt die Haftpflicht des Pkw-Halters, Schäden unter den beiden Fahrzeugen selbst, sind dann ein eigener Schaden, der nur von einer Vollkasko übernommen werden könnte.
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Das ist ein wenig kompliziert. Tun wir mal so, als wäre der Vater schuld (weil zu spät gebremst *g*) - dann müsste die Haftpflicht des Traktorhalters bezahlen.
Dumme Sache, wenn dem Vater beide Fahrzeuge gehören, ich weiß nicht wie Versicherungen reagieren, wenn als Geschädigter und Schädiger die gleiche Person auftritt.
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Klarheit verschafft ein Anruf bei der Versicherung. |