Hi ihr PP´ler, ich habe momentan folgendes problem:
Habe vor sieben Wochen ein Gebrauchtwagen gekauft ( VW Polo 6n2, Bj. 2000 ). Als mir dann mal auffiel, das die Schaltung sehr wchwergängig ist, habe ich al in einer Werkstatt das Schaltgestänge einstellen und dass Getriebeöl wechseln lassen. Nach 2 Wochen war dieses Problem der schwergängigen Schaltung immer noch da. Nun meinte man heute bei einer VW Werkstett, das ich ein neues Getriebe bräuchte, irgend was sei da wohl mit der Syncronisation im Eimer.
Egal, also habe ja 2 Jahre Gebrauchtwagengarantie auf die Schlurre, die aber voraussichtlich nur 60 %, wenn überhaupt, bezahlen will.
Kann ich nun nach sieben Wochen den Wagen wegen eines Mangels zurückgeben und das ( volle ) Geld zurückverlangen ?