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Autofahren mit Schiene?


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Fips
Alt 27.11.2002, 00:59   #1
Standard Autofahren mit Schiene?

Hallo erstmal!

Ähm nach meinem dummen Versuch meinen rechten Fuß zu zerstören ist natürlich die Frage wie ich auf die Arbeit komme!

Ich bin jetzt für ne Woche krank geschrieben, ich soll aber die Schiene vier Wochen tragen!

Also momentan funzt es mit dem Autofahren nicht wirklich aber ich hoffe mal das sich das die Woche auch erledigen wird, aber wie sieht es rechtlich aus, was ist wenn ich einen Unfall mit dem Auto habe und der Gegener sagt ich hätte ja nicht richtig reagieren können, da ich ja eine Schiene trage?

Darf ich mit einer Schiene autofahren?
 
 
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CryZ
Alt 27.11.2002, 11:37   #2
Standard

also ein kumpel von mir hat sich das kahnbein gebrochen (oder zumindest angebrochen oder sowas) und hat jetzt an der linken hand nen gips.
er meinte, dass wenn die bullen ihn anhalten er wohl seinen führerschein los sein würde, da er mit einem gips nicht verkehrstauglich oder sowas ist.
 
 
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Baggy2
Alt 27.11.2002, 11:43   #3
Standard

Also ich würde auf die Bahn umsteigen.
 
 
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BishoP666
Alt 27.11.2002, 11:45   #4
Standard

oder zufuß gehen... *gg*

(tschuldigung)
 
 
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Baggy2
Alt 27.11.2002, 11:50   #5
Standard

Kommt drauf an wo du wohnst, vielleicht kannst ja auch mit dem Bus fahren.
 
 
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Fips
Alt 27.11.2002, 22:55   #6
Standard

LöL! Alles keine schlechten Vorschläge, aber ich wohne mitten in einer Einöde, wenn ich versuchen würde mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu meinem Arbeitsplatz zu kommen bräuchte ich min. 3h für 45km!

BAD IDEA!!!
 
 
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sNaKe
Alt 28.11.2002, 00:50   #7
Standard

lass dich von nem kollegen mitnehmen oder so. aber das is echt gefährlich, ich kenn das. also bei nem unfall zahlt deine versicherung nicht. oder besser gesagt: es ist für alle versicherungen ein willkommener grund nicht zahlen zu müssen....
versuch urlaub zu nehmen oder lass dich weiter krank schreiben!!
 
 
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semmela
Alt 28.11.2002, 19:52   #8
Standard

so nach § 3 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) gilt:

§ 3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung

(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen.

(2) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass der Führer eines Fahrzeugs oder Tieres zum Führen ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, finden die Vorschriften der §§ 11 bis 14 entsprechend Anwendung.

www.recht-here.de

also ich würds lassen. Man sagt ja immer das kurze stück geht schon, aber passiert was bist du auf gut deutsch gesagt der Depp
 
 
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El Sparko
Alt 29.11.2002, 06:09   #9
Standard

sag das einfach ma deim chef vielleicht erlaubt der dir deinen resturlaub zu nehmen oder sowas... ODER du musst dich mit öffentlichen verkehrsmitteln anfreunden.
 
 
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Fips
Alt 01.12.2002, 00:34   #10
Standard

Oha, das ist ja richtig beschi**en!
Hmm, da muss ich wohl mal mit Cheffe reden!
Aber wie ich mich kenne lass ich es drauf ankommen!

Die dummen sterben eben nie aus! :.-(
 
 
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Baggy2
Alt 01.12.2002, 00:37   #11
Standard

Bei der Bundeswehr würde so etwas KZH geben, auch Krank zu Hause genannt.
 
 
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semmela
Alt 01.12.2002, 12:18   #12
Standard

Ja es ist wirklich nicht ganz einfach. Sobald du halt einen Unfall verursachst oder du musst ihn nicht mal verursachen, nur darin verwickelt sein, heißts halt du konntest nicht richtig reagieren oder warst abgelenkt durch den arm, kannst das Lenkrad nicht richtig halten... Die finden da auf jeden fall was.....

ich würds auf jeden fall nicht drauf ankommen lassen, sonst kannste danach noch länger mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren...
 
 
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Coldwave
Alt 03.12.2002, 16:51   #13
Standard

Ich würd sagen das gibt nix. Ich denke es ist aber auch gesünder für dich wenn du es gar nicht erst versuchst...
 
 
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