Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

Ausweis von Polizisten zeigen lassen?

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
Cumulus
Alt 08.02.2005, 02:06   #26
Standard

Original geschrieben von sid-vicious4019
Einfach vorher nach der Dienstnummer und dem Namen fragen und wenn soweit ich das richtig verstanden hab müssen sie die rausgeben (oder nicht?). Darf man sowas dann auch verweigern wenn sie die nicht rausgeben wollen etc. ?
Sid-Vicious4019
Selbst wenn sie Namen und/oder Dienstnummmer rausgeben müssen: Was machst Du, wenn sie es nicht tun? Wie gesagt, ich kenne schon so viele Müllers mit Dienstnummer 0815, das kannst Du dir gar nicht vorstellen.
 
 
Nach oben
Haze|Stoned
Alt 08.02.2005, 08:51   #27
Standard

Ja dann stellt sich ja die Frage ob ich mich denen dann wiedersetzen darf (ob man das nun kann ist natürlich wieder na andere Frage aber zum Glück leben wir nicht in Amerika). Klar kommt es immer mal wieder vor, dass sie dir keine Auskunft geben wollen (bei mir hieß es z.B 2 mal ich hätte kein Recht dies zu Erfahren) aber irgendwie muss man sich dann doch wehren können oder nicht ?
[Off Topic] Was passiert eigentlich wenn man wegrennt, obwohl die Männer in grün schon vor dir stehen und mit dir reden bzw erst auf dich zukommen ? Kann das jeder machen wie er will oder muss man sich
erst ausweisen und darf nicht einfach so "abhauen"
[Off Topic]

Sid-Vicious4019
 
 
Nach oben
Apu
Alt 08.02.2005, 10:39   #28
Standard

@Eugen

Wenn du ab und zu ein wenig TV schaust, müsste dir bei einer dieser unzähligen Polizei Soaps mit dem man im Moment zugeballert wird (taff spezial die aufpasser, ärger im revier, toto & harry etc.) aufgefallen sein, dass dort immer wieder die Beträge von Ordnungswidrigkeiten sofort bezahlt werden. Bei ausländischen Autos z.B. MÜSSEN die sogar gleich bar bezahlen auch bei sehr hohen Beträgen, weil die sich ja sonst ganz leicht verpissen könnten.
 
 
Nach oben
Eugen
Alt 08.02.2005, 10:46   #29
Standard

Original geschrieben von Apu
@Eugen

Wenn du ab und zu ein wenig TV schaust, müsste dir bei einer dieser unzähligen Polizei Soaps mit dem man im Moment zugeballert wird (taff spezial die aufpasser, ärger im revier, toto & harry etc.) aufgefallen sein, dass dort immer wieder die Beträge von Ordnungswidrigkeiten sofort bezahlt werden. Bei ausländischen Autos z.B. MÜSSEN die sogar gleich bar bezahlen auch bei sehr hohen Beträgen, weil die sich ja sonst ganz leicht verpissen könnten.
Achsooo, ja stimmt natürlich, wenn es bei taff spezial und sogar noch bei ärger im Revier kommt, dann muss es ja schon richtig sein!

Hab vor ein paar Tagen mal ne Talkshow gesehen, welche mit dem Niveau der von dir oben genannten Müllsendern..äh, sry, ich mein natürlich hochseriöse Spitzenkanäle vergleichbar wäre, da haben Hella von Sinnen und Dirk Bach gesagt, dass die Erde eine Scheibe wäre!
Was??
Es kam da!
MFG
 
 
Nach oben
Calli
Alt 08.02.2005, 11:01   #30
Standard

du hast grundsätzlich das recht dir den Ausweis zeigen zu lassen. Ob zivil oder in normaler klufft ist völlig egal.
 
 
Nach oben
Eugen
Alt 08.02.2005, 11:23   #31
Standard

Calli hat Recht! Sag ich ja schon die ganze Zeit! Sonst könnte sich ja jeder als Polizist verkleiden!
@ Apu!
Wenn du schon so ein Fernsehfreak bist, dann schau dir mal Tatort oder so ein kram an, da müssen die Polizisten auch immer ihren AUsweis zeigen, bevor sie reingelassen werden!
mfg
 
 
Nach oben
sc0rp
Alt 08.02.2005, 11:46   #32
Standard

Original geschrieben von Eugen


Achsooo, ja stimmt natürlich, wenn es bei taff spezial und sogar noch bei ärger im Revier kommt, dann muss es ja schon richtig sein!

Hab vor ein paar Tagen mal ne Talkshow gesehen, welche mit dem Niveau der von dir oben genannten Müllsendern..äh, sry, ich mein natürlich hochseriöse Spitzenkanäle vergleichbar wäre, da haben Hella von Sinnen und Dirk Bach gesagt, dass die Erde eine Scheibe wäre!
Was??
Es kam da!
MFG
Hallo,

Was Calli sagt ist natürlich richtig. Man hat das recht sich den Dienstausweis zeigen zu lassen. Der Polizist darf sich ebensowenig weigern wie ihr euch weigern dürft den Ausweis zu zeigen, wenn er/sie es möchte. Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Je nach Fall lohnt es also auf keinen Fall eine Polizeiuniform anzuziehen und zu versuchen ältere Damen und Herren das Geld aus der Tasche zu ziehen.
 
 
Nach oben
El Sparko
Alt 08.02.2005, 11:47   #33
Standard

das hat doch mitm fernseh nix zu tun. also erstens mal wird in genannten sendungen nur wirkliche polizei"arbeit" gezeigt (ich schreibs in hochkomma weil die teilweise alles andere als ihren job machen...). zweitens ist wohl so mancher schon mal geblitzt worden, wenn man pech hat und die herren in grün stehen dann gerade dabei und passen dich ab, dann darf man gleich vor ort bezahlen. natürlich GEGEN quittung. überschreitet das aber nen bestimmten betrag dann wird man nur über die ungefähre höhe informiert und darf weiterfahren.
 
 
Nach oben
an3
Alt 08.02.2005, 12:02   #34
Standard

Eugen, obwohl ich bestimmt noch viel weniger als ihr alle von diesen Sendungen halte und kaum noch weiß, was da so läuft, muss ich den Anderen zustimmen. Ich erinnere mich da an eine Situation von vor bestimmt 5-6 Jahren, als ich als Beifahrer ohne Gurt gefahren bin. Waren 40 DM, die dann sofort bezahlt wurden gegen Quittung und damit hatte sich das Ganze dann auch!

Jedenfalls dürfen das manche Ordnungsbeamte schon machen. Bei Politessen geht das aber glaube ich nicht.
 
 
Nach oben
Apu
Alt 08.02.2005, 12:09   #35
Standard

Eugen, lass gefälligst diese verbalen Entgleisungen sein, mich hier als Fernsehfreak hinzustellen oder wir unterhalten uns hier mal ganz anders Fräulein!

Zur Erläuterung:

Ärger im Revier etc. = gefilmte Polizeiarbeit
Tatort = FIKTIONALER Krimi

das hat mit dem Niveau der ein oder anderen Sendung überhaupt nichts zu tun.

Ich sage es hier nochmal (auch wenn ich keine Quellen dafür habe, hast du aber auch nicht!). Polizisten in Uniform müssen dir keinen Ausweis zeigen. Die Möglichkeit, dass sich jemand als Bulle verkleidet hinstellt ist zwar gegeben, aber mit ein wenig Mühe kann ich mir mit Photoshop auch nen Ausweis dazu machen, also sagt das überhaupt nichts aus!

Der Polizist darf sich ebensowenig weigern wie ihr euch weigern dürft den Ausweis zu zeigen, wenn er/sie es möchte.
Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun. Ich muss mich einem Polizisten gegenüber ausweisen, einfach weil er ein Polizist ist, damit er mich als Person identifizieren an. Mich geht es aber einen Dreck an, wer dieser Polizist ist, sondern nur ob er einer ist. Trägt er ne Uniform ist er einer, braucht mir keinen Ausweis zeigen. Trägt er Zivil, muss er sich als Polizist zu erkennen geben.
 
 
Nach oben
Cumulus
Alt 08.02.2005, 13:39   #36
Standard

Original geschrieben von Apu
Mich geht es aber einen Dreck an, wer dieser Polizist ist, sondern nur ob er einer ist.
Wenn das wirklich so ist - gibts jetzt von einer oder der anderen Seite endlich mal Stellen, wo man das nachlesen kann? - dann heisst dass, ein Polizist braucht sich für keine seiner Maßnahmen zu rechtfertigen, weil er sowieso anonym ist - und es besteht keine Möglichkeit an diesen Kollegen heranzukommen, wenn man nicht korrekt behandelt wurde... das kann ich mir nur schwer vorstellen.

Also mal ein paar Quellen bitte... ich bin mittlerweile genau so schlau wie vorher.

Ist das vielleicht je nach Bundesland anders?
 
 
Nach oben
Eugen
Alt 08.02.2005, 14:53   #37
Standard

Lieber apu,
falls ich deine Kompetenz in Frage gestellt habe, oder dich in irgendeiner Form beleidigt haben sollte, entschuleige ich mich dafür!
Aber mein liebes fräulein, gefragt war, ob sie ihren Ausweis zeigen müssen! Du hast gesagt "nein", und ich habe gesagt "ja"! Jetzt ist es ja wohl geklärt, doch jetzt musst du nicht wie ein kleines Kind noch alles abstreiten, herumdrehen und für Verwirrung sorgen!
Hättest du Recht gehabt, hätte ich es auch eingesehen, und mich nicht wie ein kleines Kind benommen! Aber was soll's jetzt noch, der Streit ist jetzt hoffentlich beendet!
Eugen
 
 
Nach oben
Apu
Alt 08.02.2005, 14:57   #38
Standard

Nein, er ist nur als Mensch anonym, als Politist kannst du ihn über seine Dienstnummer anscheißen.

Quellen wäre wirklich nice aber ich finde gerade auch nix.
 
 
Nach oben
Cumulus
Alt 08.02.2005, 15:55   #39
Standard

Ja ok - aber um an die Dienstnummer zu kommen muss ich doch in den Ausweis sehen dürfen?
 
 
Nach oben
Eugen
Alt 08.02.2005, 16:30   #40
Standard

Original geschrieben von Cumulus
Ja ok - aber um an die Dienstnummer zu kommen muss ich doch in den Ausweis sehen dürfen?
Klar, einen Ausweis, wo kenntlich gemacht ist, dass er en bulle ist, darfst du schon sehen!
 
 
Nach oben
an3
Alt 08.02.2005, 17:05   #41
Standard

Original geschrieben von Eugen


Klar, einen Ausweis, wo kenntlich gemacht ist, dass er en bulle ist, darfst du schon sehen!
Das wäre dann eben ganz einfach: Die Polizeimarke



Ohje...
 
 
Nach oben
Apu
Alt 08.02.2005, 18:56   #42
Standard

Du hast gesagt "nein", und ich habe gesagt "ja"! Jetzt ist es ja wohl geklärt, doch jetzt musst du nicht wie ein kleines Kind noch alles abstreiten, herumdrehen und für Verwirrung sorgen!
Ich weiß, dass du nein gesagt hast und ich ja, da gibt es nichts abzustreiten - darum geht es doch die ganze Zeit?!
 
 
Nach oben
Eugen
Alt 08.02.2005, 19:47   #43
Standard

Original geschrieben von Apu


Ich weiß, dass du nein gesagt hast und ich ja, da gibt es nichts abzustreiten - darum geht es doch die ganze Zeit?!
häää, sag mal, bist du des lesens überhaupt mächtig??
Schau doch mal in Beitrag Nummer 10 von mir und in Beitrag Nummer 11 von dir!! Dann willst du noch sagen, dass ich behauptet hätte, sie müssten ihn nicht zeigen?!

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Mfg
Eugen
 
 
Nach oben
Apu
Alt 08.02.2005, 20:03   #44
Standard

blah..hab ich mich halt verschrieben, du weißt ja was ich meine, du hast gesagt ja & ich nein, zufrieden?
 
 
Nach oben
Cumulus
Alt 08.02.2005, 20:19   #45
Standard

Original geschrieben von Eugen


Klar, einen Ausweis, wo kenntlich gemacht ist, dass er en bulle ist, darfst du schon sehen!
Jetzt fehlt mir nur noch eine Stelle wo ich das nachlesen kann ...
 
 
Nach oben
F@S
Alt 08.02.2005, 20:43   #46
Standard

Sollte mehr oder weniger in den Polizeigesetzen oder den Polizeiaufgabengesetzen der Länder geregelt sein, die du im Internet finden wirst.. Im Bundesgrenzschutzgesetz blick ich grade noch nich durch, es sind jedenfalls bei Durchsuchungen "auf Verlangen Bescheinigungen zu erteilen".

Original geschrieben von Apu
Ärger im Revier etc. = gefilmte Polizeiarbeit
Das wäre ja ..äußerst erschreckend.

-----

Eventuell wird der Post noch erweitert, wenn ich mal Zeit hab zu verstehen, was genau ihr hier eigentlich grade diskutiert..
 
 
Nach oben
Eugen
Alt 08.02.2005, 21:59   #47
Standard

Original geschrieben von Apu
blah..hab ich mich halt verschrieben, du weißt ja was ich meine, du hast gesagt ja & ich nein, zufrieden?
Ja, jetzt bin ich zufrieden!
mfg
 
 
Nach oben
Chucky666
Alt 09.02.2005, 00:37   #48
Standard

Moin,

du hast, und ich als Bullensohn muss es wissen, immer ein Recht auf Name und Dienstnummer. Nicht nur wenn es KripPo beamte sind. denn, falls was schief geht, z.B. er zu Unrecht Gewalt anwendet, musst du dem Dienstgruppenleiter angeben wer es war. Name reicht meistens schon aus.

zu 2. Falls ich das richtig verstanden habe meinst du folgendes: Dürfen dich Polizisten einsperren, wann sie wollen? dazu sage ich NEIN, denn es muss entweder Fluchtgefahr oder eine Gefahr für dich oder die Allgemeinheit bestehen. In normalen Deutsch heißt das: Wenn du zu viel gesoffen hast, kommst du in Ausnüchterungshaft (Du bist quasi eine Gefahr für dich selbst), hast du einen vermöbelt kann es sein, dass du in die Zelle kommst (Gefahr für andere. Bleibst aber net bis an dein Lebensende da, sondern nur, bis du verhört wurdest oder der Richter Haftbefehl erlassen hat). Wenn es sein kann, dass du flüchtest, kannst du eingesperrt werden, damit sicher gegangen werden kann, dass du die Vorladung zum Prozess wahr nehmen wirst.

eine Chance auf richterliche Untersuchung hast du in der regel nicht. Es sei denn, du nimmst dir nen guten Anwalt. Aber da der Zellen-besuch eh net lange dauern wird (höchsten 1-2h) ist das allemal auszuhalten. Ein Recht auf einen Anwalt hast du grundsätzlich immer. Wenn du dir keinen leisten kannst, wird dir vom Gericht einer gestellt (Pflichtverteidiger). Das ganze steht im Schoenfelder. Da stehen alle deutschen Gesetze drin. Also wenn du Lust hast 3000 Seiten durchzublättern, bitte. Außerdem kannst du die Polizei-Lehrbücher lesen.

Noch Fragen???
 
 
Nach oben
El Sparko
Alt 09.02.2005, 01:35   #49
Standard

ja ne frage. was ist auf demos, die durchaus friedlich verlaufen können und trotzdem vereinzelt beamte gewaltätig werden bzw. sogar schon mal verletzungen zufügen - es dann später aber keiner war? im konkreten fall war ne lose ansammlung von linken in der innenstadt von münchen. das hat die polzei zum anlass genommen erstmal ein einreiseverbot für alle menschen die "falsch aussehen" nach münchen zu erteilen. sprich: es wurden bahnhöfe der vorstädte von polizei kontrolliert und die "falschen" leute aussortiert. innen in der stadt ist dann von nem polizisten (unter vielem anderen) eine alte unbeteiligte frau geschubst worden die sich dadurch das bein gebrochen hat. später konnte leider kein beamte ausfindig gemacht werden der es entweder bezeugen könnte oder es gar gewesen wäre. dienstnummer hat natürlich auch keiner verraten.

ich denk solche situationen sind von cummulus angesprochen.
 
 
Nach oben
PhibZ
Alt 09.02.2005, 09:57   #50
Standard

@ Eugen halt dich mal ein bisschen zurück und mach hier die Leute nicht so an. Im übrigen kann die Polizei Ordnungsgelder sofort gegen Quittung vollstrecken, zwar hast du die Möglichkeit dies zu verweigern ( wenn du dir zum Bsp. erst anwaltlichen Rat holen willst )aber trotzdem dürfen sie es. Solltest du bei kleineren Beiträgen wie zum Bsp. 15€ für bei rot über die Ampel laufen (oder was auch immer das jetzt kosten mag) nicht gleich bezahlen hätte die Verwaltung noch mehr Aufwand dich anzuschreiben und um das Geld zu bitten als wenn man es direkt abwickeln würde, ausserdem kommen noch Bearbeitungsgebühren usw. drauf, also hat das schon seinen Sinn dass die Polizei "Bargeld annehmen darf". Und Perser als alter BGS Knüppler wirds schon wissen .

Also wenn du keine Ahnung hast, sei besser still, oder du besuchst einfach eine Vorlesung zum Polizei- und Verwaltungsrecht an der Uni deiner Wahl.
 
 
Nach oben
Anzeigen:
Thema geschlossen

Lesezeichen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:19 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.