Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postplanet - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

Austrittsgebühr Kirche ist doch Rechtswidrig *Gedanken Spiel*


Antwort
 
Themen-Optionen
DerAssie
Alt 28.05.2007, 18:32   #1
Standard Austrittsgebühr Kirche ist doch Rechtswidrig *Gedanken Spiel*

Wenn jemand getauft wird ist Er/Sie damit in der Kirche drin und muß bei Austritt Konventionalstrafe zahlen in den meisten Bundesländern die als "Gebühr" bezeichnet wird.
Da der Vertrag im nichtmal eingeschränkt fähigem Geschäftsalter erfolge durch andere in Form der Eltern betrachte Ich sowas als Rechtswidrig.
Gibts da Präzidenzfälle ??
 
 
Nach oben
PowerWapiti
Alt 28.05.2007, 18:44   #2
Standard

den Gedanken hatte ich auch oft.. wie kann man als Baby Verträge unterschreiben ^^. aber wahrscheinlich gilt es, weil die Eltern unterschrieben haben
 
 
Nach oben
Krashok
Alt 28.05.2007, 18:55   #3
Standard

Es ist keine Konventionalstrafe sondern eine gebühr die mit verwaltungsaufwand begründet wird ..konventionalstrafen zahlt man wenn man vertragliche vereinbarungen nicht oder nur unzureichend erfüllt.
 
 
Nach oben
fantamaus
Alt 28.05.2007, 21:00   #4
Standard

diese Gebür zahlt jemand doch erst, wenn er gefirmt bzw. konfirmiert wurde, also ist die Taufe nicht verpflichtend.
 
 
Nach oben
-V-
Alt 28.05.2007, 21:09   #5
Standard

In welche Dimension beweget sich denn diese Gebühr?
 
 
Nach oben
Jumpy
Alt 28.05.2007, 21:12   #6
Standard

Soweit ich informiert bin, hat die Gebühr in Verbindung mit dem Austritt aus der Kirche, nichts mit der Kirche zu tun. Seit Juli 2006 erhebt die Geimende diese Gebühr (Verwaltungs/- Bearbeitungsgebühr). Daher ist die Vertragsthese hinfällig.

Die gebühr liegt zwischen €15 und €75 je nach Gemeinde.

LG
Jumpy

Geändert von Jumpy (29.05.2007 um 15:14 Uhr).
 
 
Nach oben
HoTTe83
Alt 29.05.2007, 14:53   #7
Standard

@assi

du bist doch immer so sozial... sag jetzt nicht, dass du daran denkst aus der kirche auszutreten?
 
 
Nach oben
MiKe
Alt 29.05.2007, 15:01   #8
Standard

Zitat von Jumpy
Soweit ich informiert bin, hat die Gebühr in Verbindung mit dem Austritt aus der Kirche, nichts mit der Kirche zu tun.
Genau. Schließlich ist es auch keine Austrittsgebühr an sich, sondern eine reine Verwaltungsgebühr. Ebenso wie die ~25€ Verwaltungsaufwandsentschädigung, die man bei einer Strafe für überhöhte Geschwindigkeit z.B. zahlen muss.
 
 
Nach oben
DerAssie
Alt 29.05.2007, 19:41   #9
Standard

Aber das ist doch ein Vertrag und von daher ist die Austrittsgebühr eine Konventionalstrafe auch wenn es unter "Gebühr" läuft getarnt.
Der Vertrag der Mitgliedschaft ist Rechtswidrig da man nicht mal eingeschränkt Geschäftsfähig wahr Rechtlich in dem Alter und daher nichtig.
PS: Bin schon seit 7 Jahren raus fällt Mir nur mal wieder so ein.
 
 
Nach oben
sc0rp
Alt 29.05.2007, 20:05   #10
Standard

Hallo,

es ist ueblich für einen Verwaltungsvorgang einen Pauschaltbetrag zu erheben. Unter anderem gehe ich einfach mal von aus, dass sich die Gemeinde auch um die Anpassung der Daten auf der Lohnsteuerkarte kuemmert. Diese und weitere obligatorische Änderungen werden mit einem "hoechst angemessenen" Betrag verguetet und natuerlich ist dies auch in der Hoehe absolut legitim, wie jeder weiss. Auch wenn dies zu bezweifeln ist, wuerde ich doch nicht von einer Strafgebuehr sprechen.
 
 
Nach oben
MiKe
Alt 29.05.2007, 21:12   #11
Standard

Zitat von DerAssie
Aber das ist doch ein Vertrag und von daher ist die Austrittsgebühr eine Konventionalstrafe auch wenn es unter "Gebühr" läuft getarnt.
Da ist nix getarnt. Es ist eine Verwaltungsgebühr und nichts anderes. Das hat auch nichts mit Vertrag und nicht Vertrag zu tun!
Der Vertrag der Mitgliedschaft ist Rechtswidrig da man nicht mal eingeschränkt Geschäftsfähig wahr Rechtlich in dem Alter und daher nichtig.
DU hast ja auch keinen Vertrag abgeschlossen sondern deine Eltern. Und inwiefern das Ganze überhaupt ein Vertrag ist, sei mal anzuzweifeln. Schließlich musst du auch eine Verwaltungsgebühr (und sogar eine Strafe) zahlen, wenn du über ne rote Ampel fährst. Hast du da nen Vertrag unterschrieben? Oder hast du irgendwas unterschrieben, dass du ne Strafe zahlen musst, wenn du z.B. irgendwas beschädigst?
 
 
Nach oben
Krashok
Alt 29.05.2007, 22:17   #12
Standard

vertrag ? rechtsgrundlage is gleich nochmal welche, wenn es deiner meinung nach ein vertrag ist ?
Aber das ist doch ein Vertrag und von daher ist die Austrittsgebühr eine Konventionalstrafe
dann zahlt man bei jeder vertragskündigung also konventionalstrafe ? wäre mir neu ..google einfach nach den wörtern die du benutzt, wenn du nicht weisst was sie bedeuten...
 
 
Nach oben
Jumpy
Alt 30.05.2007, 08:46   #13
Standard

Ich paste mal bischen:

Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind im deutschen Recht gleichberechtigt. Der Einfachheit halber ist im Folgenden nur von "Religionsgemeinschaften" die Rede. Viele von ihnen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (also nicht Vereine nach bürgerlichem Recht).
Religionsgemeinschaften, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind, können zur Deckung ihrer Bedürfnisse von ihren Angehörigen eine Kirchensteuer erheben. Die Zugehörigkeit zu dieser Religionsgemeinschaft ist in der Lohnsteuerkarte einzutragen. Die Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer bildet die Bemessungsgrundlage für den zu zahlenden Kirchensteuerbetrag. Die Kirchensteuer wird als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben und vom Staat für die Religionsgemeinschaften eingezogen. Der Steuersatz ist Sache der Religionsgemeinschaft. Er beträgt bei den großen Kirchen in Baden-Württemberg acht Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer.
Für den Eintritt in eine Religionsgemeinschaft und für den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist diese Gemeinschaft selbst zuständig; es gelten ihre Regeln für Ein- und Austritt. Der Staat erkennt deshalb auch die Mitgliedschaft beziehungsweise Nichtmitgliedschaft nach den Regeln der Kirchen und Religionsgemeinschaften auf Mitteilung hin an.
Für den Austritt beziehungsweise die Beendigung der Mitgliedschaft haben allerdings nur wenige Religionsgemeinschaften eigene Regelungen; z.B. die so genannte "Übertrittsvereinbarung" zwischen Religionsgemeinschaften für den Fall, dass sich dem Austritt aus der einen gleich ein Eintritt in eine andere Religionsgemeinschaft anschließen soll.
Meistens kennen die Religionsgemeinschaften aber keinen "Austritt" und haben daher auch keine Regeln dafür.
Zur Wahrung der (negativen) Religionsfreiheit und weil bei Gemeinschaften, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind, die Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft auch Folgen für den Staat hat (Kirchensteuer), sieht das staatliche Recht für die Fälle, in denen die Gemeinschaft keinen Austritt kennt und/oder für die Fälle, in denen ein Austrittswilliger sich nicht nach den Regeln der Gemeinschaft richten möchte, einen Austritt mit bürgerlicher Wirkung vor.
Ein Austritt mit bürgerlicher Wirkung hat zur Folge, dass der Staat den Ausgetretenen nicht mehr als Mitglied der bisherigen Religionsgemeinschaft ansieht und infolgedessen der Staat auch nicht mehr die Kirchensteuer für diese Religionsgemeinschaft einzieht. Dieser Austritt ist gegenüber der zuständigen staatlichen Behörde zu erklären.

Das sollte es erklären, ansonsten befolge mal Krashoks Rat
 
 
Nach oben
Antwort

Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wie verhält man sich in der Kirche? Tinwe Philosophie und Gedanken 21 01.11.2006 09:26
Judendeportationen in Holland und die Kirche Bi-Zar Politik und Gesellschaft 4 28.11.2005 14:17
scheiss kirche wAxman Klagemauer 28 05.09.2005 12:28
was haltet ihr eigentlich von der kirche? Luchanel Politik und Gesellschaft 64 01.04.2005 21:35
Aus der Kirche austreten -V- Im Namen des Gesetzes 26 04.09.2002 22:09


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:37 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.0 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.