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Ausbildungsvertrag... was darf der Chef

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igni
Alt 24.07.2001, 23:09   #1
Frage Ausbildungsvertrag... was darf der Chef

Habe im Juni neue Ausbildung als Informatikkauffrau angefangen und seit dem 37 Überstunden gemacht. Doch mein Ausbilder rechnet es nicht an. Kann ich nach meinen 3 Monaten Probezeit auf Anrechnung der Überstunden bestehen? Sie in Freizeit abbauen?
Vor Beginn der Ausbildung habe ich einen Ausbilungsvertrag unterschrieben. In dem nur die Felder Probezeit, Urlaub und die täglichen 8 St. Arbeitszeit ausgefüllt waren. Lohn usw. sollte von der IHK ausgefüllt werden, sagte er. Habe davon eine Kopie. Jetzt hat er nachträglich 900,- DM als Bruttogehalt eingetragen, obwohl er mündlich 1095,- zugesagt hat. Kann ich nach der Probezeit darauf bestehen dass es umgeändert wird?
Es wird auch kein Weihnachts- u. Urlaubsgeld bezahlt. Besteht darauf Anspruch?
Es gibt auch keine VWL und nur 22 Tage Urlaub.
Von der IHK wurde mir gesagt er müsse sich nicht an Tarife halten (Wahrscheinlich weil nur Chef und 2 Azubis)
Darf der machen was er will?Muß ich das alles hinnehmen, da ich ja die Ausbildung unbedingt machen will (habe wegen der Stelle andere Ausbildung abgebrochen), und nicht kündigen möchte... und das weiß er genau und nutzt das aus!

Für hilfreiche Infos wäre ich dankbar
 
 
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sandman
Alt 25.07.2001, 00:21   #2
Beitrag

HI igni,
ich gehe mal deine fragen so weit ich das weiß durch:
Habe im Juni neue Ausbildung als Informatikkauffrau angefangen und seit dem 37 Überstunden gemacht. Doch mein Ausbilder rechnet es nicht an. Kann ich nach meinen 3 Monaten Probezeit auf Anrechnung der Überstunden bestehen? Sie in Freizeit abbauen?

Hier stellt sich die Frage, warum dein chef das nicht anrechnen will. Normalerweise hast Du einen anspruch auf die vergütung der überstunden.

Vor Beginn der Ausbildung habe ich einen Ausbilungsvertrag unterschrieben. In dem nur die Felder Probezeit, Urlaub und die täglichen 8 St. Arbeitszeit ausgefüllt waren. Lohn usw. sollte von der IHK ausgefüllt werden, sagte er. Habe davon eine Kopie. Jetzt hat er nachträglich 900,- DM als Bruttogehalt eingetragen, obwohl er mündlich 1095,- zugesagt hat. Kann ich nach der Probezeit darauf bestehen dass es umgeändert wird?

Hier würd ich ne modifizierung des vertages sehen, welche von dir gesondert zu unterschreiben ist. Im prinzip ist der vertrag durch die nachträgliche eintragung unwirksam, da er nicht das wiedergibt, worauf ihr euch im eigentlichen geeinigt habt. Nach den schilderungen denke ich, das du den eingetragenen betrag anfechten kannst (was nicht heißt, das du das tun solltest, da du ja die ausbildung machen willst..) sprich ihn auf die diskrepanz der ursprünglichen abmachung und dem was nun im vertrag steht an.

Es wird auch kein Weihnachts- u. Urlaubsgeld bezahlt. Besteht darauf Anspruch?
Es gibt auch keine VWL und nur 22 Tage Urlaub.
Von der IHK wurde mir gesagt er müsse sich nicht an Tarife halten (Wahrscheinlich weil nur Chef und 2 Azubis)

Das mit mit dem weihnachts- und urlaubsgeld weiß ich nicht so genau, gehe aber davon aus, das kleine Firmen daran nicht gebunden sind, da die ja in der zeit keine einnahmen fahren, im übrigen für azubis vom land geld bekommen - allerdings nur für die konkrete ausbildung, wodurch der urlaub nicht gefördert wird.. also der arbeit- oder ausbildungsgeber die kosten zu tragen hätte. Einen anspruch hat man darauf wohl nicht.

Ich würde das mit der nachträglichen eintragung im vertag bezüglich der vergütung monieren!
[ 25 Juli 2001: Beitrag editiert von: sandman ]
 
 
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