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Arztrechnung (lustig?!)

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FiSheYe
Alt 03.12.2004, 20:17   #1
Standard Arztrechnung (lustig?!)

Also, auf die Gefahr hin, dass ich einen Lachkrampf auslöse hier die Story:
Vor ca. 2 Wochen bin ich ins Solarium (jaja, belehrt mich) und die Röhren auf der einen Liege waren total neu, desweiteren habe ich die niedrige Höhe von 15cm total unterschätzt... bei 12min unter dem Teil war ich Krebsrot. Am Abend im Bett war das Liegen auf der Seite schon etwas unangenehm und da ich am nächsten Tag nur umgerechnet 2 Stunden Schule hatte, wollte ich mir den Aufriss mit schmerzenden Gliedern in der Schule ersparen. Der Sonnenbrand war an einem Donnerstag, der Arztbesuch, zwecks Attest für die Schule (ja die sind pingelig) stand am Samstag morgen an. Inzwischen war die Rötung schon relativ abgeklungen und ich wollte lediglich ne Attestierung des Sonnenbrandes haben und dann wieder gehen (so hatte ich das auch am Telefon zwecks Termin angesagt). Bin dann zum Arzt rübergelaufen und war n ziemlich schäbiges Teil, kein richtiges Wartezimmer, eben so ne Mini-Privatpraxis. Der Typ hatte noch 2 andere "Patienten" und ich stand in der Ecke mit Mantel, Schal und Mütze, so dass er wirklich nur Augen/Nase/Mund von mir sehen konnte. Da ich Privatpatient bin hab ich ihm meine Daten geben, zwecks der Attestrechnung und er hat mir den Attestausgestellt, während er mit den anderen Patienten weitergemacht hat. Ich war also mit Wartezeit insg. 5min bei diesem Arzt, wobei er sich mit dem Abschreiben der Daten insg. 2min mit mir beschäftigt hat und kein einziger prüfender Blick bezüglich meines Zustandes kam.

Nach ner Woche hab ich dann die Rechnung bekommen:

GOÄ Ziff 3 20,08 € Beratung
" " 7 21,45 € Untersuchung
" " 70 5,36 € Bescheinigung
--------------
46,89 €

Diagnose. Sonnenbrand.2,3-fach.


Ich weiss, dass als Privatpatient einiges teurer ist und ein Sonnenbrand im Winter natürlich nicht nur ne peinliche, sondern auch ne dumme Sache ist
Nichtsdestotrotz will ich mich hier nicht über den Tisch ziehen lassen.
Also was kann man da machen? Ich hatte vor morgen (Sa) einfach da hinzugehen und zu sagen, dass es ne Frechheit ist und er ne richtige Rechnung schreiben soll, ansonsten kommt der Anwalt.

Wie genau soll man sich da verhalten und inwiefern hat er recht?
Wenn man nen Anwalt beauftragt und der Scheisse baut hat man teilweise keinen Rechtsanspruch auf sein Geld.
Aber wenn ein Arzt Rechnungen schreibt, die der Wirklichkeit entbehren, sollte es doch möglich sein dem Einhalt zu gebieten.

Danke erstmal, ich hoffe hier sind Leute mit Ahnung, weil 50 € so einem Geldgeilensack in den Rachen zu werfen finde ich äußerst fragwürdig...
Als nächstes verarscht er die anderen auch noch, weil es bei mir geklappt hat.
 
 
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PhibZ
Alt 04.12.2004, 15:21   #2
Standard

hmm hört sich schon ein bisschen teuer an. Ich weiss nicht wie das ist als Privatpatient, das Problem hab ich als Kassenpatient nicht. Könnte ja durchaus sein, dass solche Preise "normal" sind. Eine beglaubigte Kopie aufm Rathaus schlägt ja auch mit 5€ zu Buche. Kannst du dich da nicht mit deiner Privatversicherung in Verbindung setzen und die mal Fragen? Die dürften ja wissen, was er berechnen kann und auch berechnen darf. Weil wenn er dich nicht mal richtig angeschaut hat und dann einen Rechnungsposten mit dem Titel "untersuchung" erstellt ist das schon frech

Frage am Rande: War das ein Notdienst ( war ja Samstag ) und hast du einen Hausarzt? ( den könntest du auch mal fragen was das soll)
 
 
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doomhammer
Alt 04.12.2004, 18:54   #3
Standard

ehm soweit ich das weiss ( bin privat versichert) isses völlig pups was der kollege auf die rechung schreibt - du schickst sie an deine versicherung weiter und bekommst die asche erstattet - oder warum denkst du dass du mehr beiträge zahlst als ein kassenpatient?
 
 
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T4P.
Alt 04.12.2004, 21:59   #4
Standard

Solche Leute, die sich Sorgen um die Kassen der K-Kassen machen wünsch ich mir für die Gesetzlichen - jawoll
 
 
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El Sparko
Alt 04.12.2004, 22:57   #5
Standard

sei froh dass das nur ein doc. und kein prof. war die dürfen den aufwand sogar 3-4x abrechnen.
 
 
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doomhammer
Alt 06.12.2004, 17:27   #6
Standard

nein - maximal 3.5fach.. was denkst wieviel stress ich deswegen mit meiner krankenkasse hab weil mein zahnarzt bei mir _immer_ 3.5fach abrechnet - wenn das dann halt in die 4stelligen beträge geht will die kkasse das auch nichmehr anstandslos zahlen
 
 
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El Sparko
Alt 06.12.2004, 21:27   #7
Standard

is das ein prof.? muss schon ein exklusiver zahnarzt sein...
 
 
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