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Arbeitsrechtlicher Status Fahnen- bzw Dienstflüchtiger

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michaelg
Alt 10.08.2005, 23:32   #1
Standard Arbeitsrechtlicher Status Fahnen- bzw Dienstflüchtiger

Ein Fahnenflüchtiger oder Dienstflüchtiger ist ja keineswegs aus dem Dienst entlassen, nunja, Fahnenflüchtige bekommen wohl u.U. irgendwann Dienstverbot aber wie auch immer, mich würde arbeitsrechtlich interessieren:

Hat ein Flüchtiger noch Anspruch auf kostenlose Heilfürsorge? Diesen, womöglich falschen, Umkehrschluss ziehe ich aus der o.g. Tatsache, dass man nicht aus dem Dienst entlassen ist, schliesslich kann man sich ja unter den Umständen auch nicht arbeitssuchend melden, oder gibt es da eindeutige Bestimmungen, wie sie es auch die Einstellung der Soldzahlungen bei Flucht betreffend gibt?
 
 
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doomhammer
Alt 12.08.2005, 15:34   #2
Standard

die erste frage die sich mir stellt: warum bist du fahnenflüchtig?! ich geh mal davon aus, dass du als grundwehrdienstleistender darüber aufgeklärt wurdest wie hart sowas beim bund durchgezogen wird - du stehst bei interpol, polizei und den feldjägern auf der fahndungsliste. und das is ums mal einfach zu formulieren ziemlich scheisse. und wegen deiner idee des dienstverbots: halte ich für nen schlechten scherz. wenn sie dich schnappen darfste jede minute die du unerlaubt gefehlt hast nachdienen - wochenendarrest ist selbstverständlich bestandteil deiner strafe. als kleines sahnehäubchen gibts noch ne vorstrafe mit auf den weg. wenn du die heilfürsorge in anspruch nehmen willst musst du ja zwangsläufig eine militärische einrichtung betreten, um dich beim truppenarzt zu melden. was denkst du was die wache am tor macht wenn sie deinen namen aufm dienstausweis liest?! zum arzt darfste vllt schon aber sobald du rauskommst bist in gesellschaft von 2 oder 3 schrankförmigen menschen mit rotem barett die erfahrungsgemäß mies drauf sind.
 
 
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overdose
Alt 12.08.2005, 15:55   #3
Standard

Ja lol?!

Wenn du schwer krank bist gehst du zum Truppenarzt als Fanhenflüchtiger und wirst auf ne abgerigelte Station im BW(Z)K geliefert.

Sobal du verhandlungsfähig bist bekommst nen Hammer-Diszi und mehr...

Und was meinst du wie froh der Doc da sein wird dich "behandeln" zu dürfen.
 
 
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Sonic
Alt 12.08.2005, 19:24   #4
Standard

@michaelg

was ist Dir denn passiert? hab ich`s richtig verstanden, Du bist dem Dienst unerlaubt ferngeblieben? (aus medizinischen Gründen ist ja sowas vertretbar) - also erzähl doch mal mehr...was da bei dir gelaufen ist.
 
 
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doomhammer
Alt 12.08.2005, 20:01   #5
Standard

das ist unter keinen umständen vertretbar! wenn er zu krank ist, um zum dienst zu erscheinen hat er seine einheit darüber zu informieren und bekommt von denen direkt ne überweisung ins nächste bwk oder zivile krankenhaus bei ihm in der nähe wenn sein zustand zu kritisch ist um ihn ins bwk zu überführen.
einfach wegbleiben is beim bund nich
 
 
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PowerWapiti
Alt 13.08.2005, 03:51   #6
Standard

ich kenn jemanden der hatte bei der BW keine Lust mehr.. hat sich ne G36 geholt und ist nach hause gefahren. Er wurde dann auch gesucht und gab später nur Ärger.. die Polizei hat ihn auch noch abgeholt..
Jetzt arbeitet er bei seinem Onkel in der Firma (Kanalreinigung)..
 
 
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michaelg
Alt 13.08.2005, 10:15   #7
Standard

Hab ich irgendwo geschrieben fahnenflüchtig zu sein? Wenn ein solcher geschnappt wird, und keine Lust hat zu dienen, sich also weigert, gibt es für ihn erstmal schöne 21 Tage Arrest und das im besten Falle mehrmals. Nun gut, tut ja nichts zur Sache.

Also mir ging es wie gesagt nur darum, ob der Anspruch überhaupt da ist.

Jetzt arbeitet er bei seinem Onkel in der Firma (Kanalreinigung)..
lol, aber vielleicht macht es ihm ja Spaß.
 
 
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doomhammer
Alt 13.08.2005, 15:30   #8
Standard

Original geschrieben von PowerWapiti
ich kenn jemanden der hatte bei der BW keine Lust mehr.. hat sich ne G36 geholt und ist nach hause gefahren.

Sorry aber da ich unsere Sicherheitsbestimmungen ziemlich gut kenn glaub ich dir das nich - einfach nen g36 holen mag ja klappen wenn man den vu kennt aber damit alleine aus der kaserne rauskommen halte ich für extrem unwahrscheinlich
 
 
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overdose
Alt 13.08.2005, 18:48   #9
Standard

Und selbst der VU wird sicher nicht so selbstlos sein und den WaKa-Schlüssel einfach so mal verleihen!
 
 
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pret
Alt 22.08.2005, 03:49   #10
Standard

also nur mal vor weg. ich war zeitsoldat, 4 jahre lang. mitlerweile bin ich raus aus dem verein und ich muss sagen GOTT SEI DANK. für den bund hab ich nix mehr übrig. überhaupt nix. ja, ein fahnenflüchtiger, wie es so schön heisst, hat anspruch auf freie heilfürsorge. und im anschluss auf knast. das dazu.

ich hoffe der jenige hat sich das ganz genau überlegt. er bekommt von keiner deutschen staatlichen einrichtung mehr hilfe, also arbeitsamt usw. solche leute kann ich einfach nicht verstehen. wenn einer sagt, ich hab kein bock auf bund, bnd ich shice usw., kein problem. sehe ich auch so, aber freunde, dann kommt erst gar net zum bund. denn das, geht gerade in der heutigen zeit ganz einfach. heutzutage wird keiner mehr gezogen der nicht will. das ist ne tatsache. selbst wer schon gezogen ist, kann noch wann immer er will einen antrag auf zivildienst stellen. und in 2 wochen isser weg. (alles gesehen!! mehrmals!)


greetz
 
 
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El Sparko
Alt 22.08.2005, 08:25   #11
Standard

naja so einfach is ned. man kann immer noch abelehnt werden. hab ich auch schon gesehen. denn es gibt kein wahlrecht. es ist klar dass quasi jeder der möchte verweigern kann aber eben nicht aus freiem willen entscheiden was er für richtig hält.
 
 
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DerAssie
Alt 22.08.2005, 16:24   #12
Standard

Der Fehler liegt in erster Linie schon dadran das der Staat einem 10 Monate also fast 1 Jahr klaun darf NUR weil man Mänlichen Geschlechtes ist.
Nicht hin nehmbarer eingriff in die Persönlichkeitsrechte !!
Zwotter Fehler ist das man begründen muß warum man keinen Kriegsdienst leisten will und dafür noch "Ersatz" machen muß der länger dauert oder mal dauerte.
Nene Gut das Ich T5 hatte ^^
 
 
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doomhammer
Alt 26.08.2005, 18:19   #13
Standard

@ sparkie:

Jeder(!) kann auch noch in der Kaserne verweigern - bei mir in Zug waren mehrere die (ich werds nie verstehen aber solls geben) bei der ersten Schießübung oder dem ersten Marsch mit ABC-Maske das große Zittern bekommen haben, verweigert haben und nach ner Stunde mit dem Psychologen war ihre Verweigerung durch. Jeder der heutzutage beim Bund ist und das nicht will ist schlicht und einfach zu faul nen KDV zu schreiben.
 
 
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pret
Alt 26.08.2005, 18:53   #14
Standard

das ist nicht korrekt. @El Sparko, das war maybe mal früher so, aber es gibt KEINEN der verweigert, der trozdem zum bund muss. ich hab in 4 jahren genug anträge in der hand gehabt, von einer halben seite bis hin zu 8,9 seiten. und JEDER kam durch. es kam keinen der abgelehnt wurde.

davon ab, ich hab zwar nix mehr übrig für den verein, aber vermissen will ich die zeit nicht. wahren wichtige erfahrungen, find ich. auch das ausland usw.


greets...
 
 
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El Sparko
Alt 26.08.2005, 19:39   #15
Standard

es gibt leute die abgelehnt werden...

und es geht mir nicht darum dass es quasi jeder schaffen kann zu verweigern. es ist ein UMSTAND dass man es tun muss und nich von vornherein ein wahlrecht hat. und dabei könnte das dann gut auch alle 18 jährigen deutschen staatsbürger treffen. nicht nur ein drittel der männer.
 
 
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DerAssie
Alt 28.08.2005, 18:48   #16
Standard

Währe aber der gröste Fehler gleich zu verweigern außer man will wirklich Zivieldienst gern machen.
Sonst erstmal abwarten wie man gemustert wird und danach kann man immer noch abwarten ob man überhaupt gezogen wird und dann verweigern
 
 
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