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RegularJohn
Alt 07.10.2003, 15:31   #1
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was geschieht eigentlich im einzelnen, wenn jmd eine anzeige wegen körperverletzung gegen einen erstattet?
bekommt man dann post und muss vors gericht oder wie?
..und was bedeutet das ggf für die eigene zukunft?

bitte, helft mir mal
 
 
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ByteGhost
Alt 07.10.2003, 17:38   #2
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Huhu,
erstmal wäre vllt eine kleine Aufklärung angemessen, was ist dir wiederfahren btw was hast du gemacht?

Ja man bekommt Post, erstmal von der Polizei wegen einer Aussage, oder sie direkt vor deiner Tür. Kommt würde ich mal sagen auf die schwere an...etc

Dann kommt in der Regel ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft. Sie sind geladen laber laber.

Hmm was das für die Zukunft bedeutet hängt von deiner Vorbelastung ab, sollte das das erste mal sein das man Strafrechtlich in Erscheinung getreten ist - wird nicht viel passieren.

Hängt aber auch viel vom Richter und der Jugendgerichtshilfe etc ab.

IdS
ecco
 
 
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PowerWapiti
Alt 07.10.2003, 18:45   #3
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mal ne Frage zwischen drin.. wielange kann das Schreiben von Polizei und Staatsanwalt auseinander liegen bzw. nach wieviel Wochen (?) muss man vom Polizeibrief zum Gericht. Ist das Altersunabhängig?
 
 
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RegularJohn
Alt 07.10.2003, 19:10   #4
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naja, kann sein, dass ich eins wegen körperverletzung bekomme, weil ich in der nach von donnerstag auf freitag meinen exfreund massiv angegriffen habe: gewürg, hals zerkratzt, haare rausgerissen, beschimpft und üble bisswunde...

ich hab heute gehört, dass er beim arzt war und mich wohl angezeigt hat. seine mudda arbeitet als sekretärin oder so beim amsgericht und ich denk sowieso, dass sie ihn dazu getrieben hat.

das ist noch nicht all zu lange her und bisher stand keine polizei bei mir.

vorher bin ich nie strafrechtlich in erscheinung getreten und wenn wirklich was mieses kommen sollte, werd ich das mit der unzurechnungsfähigkeit versuchen. ich mein, ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich das gemacht habe, weil ich total besoffen war und ich hab noch nie in meinem leben jmd verletzt und ich würde so etwas auch nie machen...

hab angst
 
 
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cisCo
Alt 07.10.2003, 19:36   #5
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oah der typ muss ja danach ausgesehn haben ,naja wünsche dir mal viel glück das net irgendwann die polizei vor der türe is
 
 
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RegularJohn
Alt 07.10.2003, 19:52   #6
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der hals sah kurz danach so aus, als hätte seine freundin sich daran zu schaffen gemacht (knnutschflecken)... was wohl nur fies ausgesehen haben muss, war die bisswunde und deshalb war er wohl nocht beim arzt...

vor gericht wird der dann noch so märchen erzählen, ich hätte ihn terrorisiert oder so... ich kenn den doch
 
 
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ByteGhost
Alt 07.10.2003, 19:55   #7
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Jedenfall wird dir nicht viel passieren da du Ersttäter bist, im besten Fall bekommst du eine Verwahnung - im schlechten Fall nen paar Sozial Stunden. Sollte aber der Richter aber dein Gesicht nicht leiden können, kann es noch zu einem Wochenenderest kommen - mehr nicht.

IdS
ecco
 
 
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RegularJohn
Alt 07.10.2003, 20:08   #8
Standard

naja, der muss die erstmal davon überzeugen, dass ich zu so etwas fähig bin

ich bin klein (163cm), ruhig, schüchtern, tu keiner fliege was zu leide, zurückgezogen, fast depressiv... naja und er ist groß (190cm). schon ein nettes bildchen...
 
 
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blackmesa
Alt 07.10.2003, 20:23   #9
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Du hast doch hier gerade ein Geständnis abgelegt...
 
 
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radlaw
Alt 07.10.2003, 20:34   #10
Standard

*öhem*

wenn ich jetzt mies wäre würde ich auf diesen dämlichen thread verweisen der "frauen von heute" behandelt und der am schluss den teil betrunkene mädels & gedächtnis abhandelt.

das tue ich aber nicht, pfui, bin doch einer von den guten...

so wie du das beschreibst(ohne den grund für die "attacke") - und ich kenne ja auch nicht dein verhältnis zu deinem ex (siehe thread "verhältnis zu ex", bin ich jetzt zu faul zu) - muss das ja schon ein unschöner anblick gewesen sein. du wirst deine gründe gehabt haben, andernfalls kann ich mir nicht so einfach vorstellen, dass du ganz ohne was wegkommst. wenn dein ex (und seine mom - naja, das mit dem dazu drängen lässt man auch mal so dahingestellt sein) wirklich willig sein sollte, dich an kandarre zu nehmen, dann würde ich dir raten, so entgegenkommend wie möglich zu sein, auch wenn's schwerfällt.

weil ne verwarnung besser is als ne eintragung... auf holz geklopft...
 
 
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RegularJohn
Alt 07.10.2003, 20:43   #11
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es kommt von seiner mudda, das weiß ich 100pro...

verdammt, ich weiß doch echt nicht mehr alles...
 
 
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outfreyn
Alt 07.10.2003, 20:52   #12
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Mesa wenn du zweifelsfrei sicherstellen kannst das die Person die das da oben geschrieben hat die ist die sie zu sein vorgibt... sicher... aber kannst du nicht, das ist bestenfalls ein Indiz.

@John: Viel wird da net passieren, immer den Ball schön flachhalten.

greetz
out
 
 
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semmela
Alt 08.10.2003, 11:00   #13
Standard

naja zuerst mal bekommst du ein schreiben von der polizei. da wirste dann vorgeladen deine aussage zu machen. kann sein, das es früh kommt und du nachmittags schon hin musst. naja dann erklärste denen das. die nehmen das auf und schicken es zum staatsanwalt. und der prüft dann erstmal obs überhaupt sinn hat es nachzuverfolgen. wenn ja wirste geladen wenn nein, kommt nen brief das es eingestellt wird. sag halt, du warst sehr betrunken und erinnerst dich nicht an alles. hat er dich provoziert? wenn ja dann sag das auch. sag auch, das du dir nicht vorstellen kannst, das gemacht zu haben. du hättest angst vor ihm, weil er ja so groß ist oder so
 
 
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Bodo
Alt 08.10.2003, 13:50   #14
Standard

Also, ich hab sowas ähnliches ja auch gerade laufen. Nur hab ich niemanden gebissen *tztztz*

Zuerst gibs schreiben vonne Bullen wegen vernehmung, davor am besten schonma mitttem anwalt gesprochen haben. Dann wenn alle beteiligten und zeugen ausgesagt haben wird die Staatsanwaltschaft beantragen das verfahren zu eröffnen.
Das kriegst du schriftlich und da du ihn gebissen hast (musste das eigentlich genäht werden) wird dadrin sowas in der art stehen.
RegularJohn

geboren am *** in ***
geburtsname ***
staatsangehörigkeit ***
wohnhaft

wird angeklagt,

in ***
am **** gegen *** uhr

eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit verletzt zu haben.

anklagevorwurf und so weiter
Und wenns genäht werden musste wird es auch sicherlich "gefährlich Körperverletzung" heissen und nich einfache. Je nachdem was dein Ex den Bullen erzählt hat kommt dann noch der Vorsatz zum tragen oder auch nich. Soll heissen mit Vorsatz wäre dann eine geplante aktion.
 
 
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RegularJohn
Alt 08.10.2003, 14:49   #15
Standard

ich weiß doch wirklich nichts mehr davon. hab mir das doch alles von einer freundin erzählen lassen...
ich weiß nicht, wie die bisswunde aussah. die leute meinten bloß halt recht fies, aber ich glaub nicht, dass das genäht werden mussten, weil jacke zwischen war und ein vampyr bin ich dann doch nicht.
hab angst
freundin würde dann für mich aussagen...
ist ja nicht mal gelogen, dass ich das nicht mehr weiß...

naja, wenn es eine schwere verurteilung gibt, muss ich den in schutz nehmen... shit
 
 
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ByteGhost
Alt 08.10.2003, 16:25   #16
Standard

huhu,
wie gesagt als Ersttäter wird dir nicht viel passieren - mach dir blos nicht so einen Kopf. Wenn das mir passieren würde, hätte ich nen Problem, weil ich Aufgrund von Computerbetrug/Urkundenfläschung, sowie Verstoß gegen das Urheberrecht schon einschlädig vorbelastet bin. Hmm schade das ich keinen Scanner mehr habe.

IdS
ecco
 
 
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autonomia
Alt 17.10.2003, 20:31   #17
Standard

Also da du noch 18 bist ein vorsatz so gut wie unmöglich zu beweisen ist wirst du wohl nach jugendstrafrecht behandelt da die tat auch eine tat ist die für einen jugendlichen typisch ist und von mangelnder reife zeugt (nichts gegen dich). Das heißt alles was du im höchstfall bekommst sind ein paar sozialstunden oder eine ermahnung wenn vorher nichts war. Es wird wohl auch eine anhörung bei der Polizei geben. Dsa wird alles nicht so schlimm.
 
 
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BoEhSeR OnKeL
Alt 18.10.2003, 00:03   #18
Standard

Man, echt heftig wie es hier zur Sache geht!
Wennn ich das hier höre, werde ich mir in Zukunft 2 mal überlegen, was ich zu meiner Freundin sage!
 
 
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Shawna
Alt 18.10.2003, 12:03   #19
Standard

Original geschrieben von RegularJohn
naja, kann sein, dass ich eins wegen körperverletzung bekomme, weil ich in der nach von donnerstag auf freitag meinen exfreund massiv angegriffen habe: gewürg, hals zerkratzt, haare rausgerissen, beschimpft und üble bisswunde...
Findest du nicht das das etwas kindisch ist? Ich sag nur selber schuld, sorry!!!
 
 
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David
Alt 18.10.2003, 20:50   #20
Standard

Ist schon peinlich wieviele Halbwahrheiten hier verbreitet werden.
Hört auf Semchen ! Die hats schonmal richtig zusammengefasst.
Ein Strafverfahren ist kein einfacher Ablauf von Briefen , am besten noch eure Strafe per Post oder so.
Im Idealfall bekommst Du 1. Post von der Polizei: Vorladung (am besten nie hingehen, bester Zeitpunkt um sich einen Anwalt zu nehmen). Dann dauerts mal ne Zeitlang bis der StA alles erfasst hat und entscheidet ob du a) Angeklagt wirst oder b) das VV eingestellt wird. Das wird dir normalerweise mitgeteilt. Im falle a) kriegst Du nach 1 Monat etwa ne Vorladung zu deiner Verhandlung und danach noch n Brief mit deinem Urteil . Soviel zum postalischen.
Hab das nochmal zusammengefasst
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg ermittlungsverfahren.jpg (33,0 KB, 35x aufgerufen)
 
 
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noxx
Alt 20.10.2003, 11:52   #21
Standard

Toll wie hier alle bescheid wissen! Nein, ehrlich: Respekt! :-)

Was mich jetzt noch interessieren würde ist der Hintergrund:
Was hat dein Ex-Freund denn so grausames getan, dass er all diese böswilligen Attacken verdient hat?

Naja, brauchste auch nicht beantworten. Kann ich verstehen, aber interessant wär's trotzdem. :-)

Grüße und "teu teu teu!"
noxx
 
 
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