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Anzeige wegen Verleumdung

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PowerWapiti
Alt 27.12.2005, 01:31   #1
Standard Anzeige wegen Verleumdung

hallo,

angenommen ich habe eine Webseite die User für irgendwelche Aktivitäten vergütet und würde in den Logfiles eine Seite finden die meiner Meinung nach gegen die Regeln verstößt, das Mitglied sperre und anschließend in einem Forum vor dem Mitglied warne. Kann mich das Mitglied dann wegen Verleumdung anzeigen? - der User ist auch der Meinung er hätte nicht gegen die Regeln verstoßen.

und falls ja.. wie sieht denn der Ablauf an? kommt da die Polizei und nimmt mein Rechner mit? oder krieg ich nur Post von seinem Anwalt oder einem Gericht und muss was unterschreiben? wie teuer kann sowas werden?
 
 
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MiKe
Alt 27.12.2005, 02:05   #2
Standard

ich glaube kaum, dass der dich belangen kann... sonst könnte neuromancer dem PP ja ziemlich auf'n sack steigen
 
 
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El Sparko
Alt 27.12.2005, 02:14   #3
Standard

ich bin der meinung (rechtlich nicht belegt bislang) ein jedes onlineangebot könne selbst entscheiden wer teilnehmen darf und wer nicht.

bezüglich der verleumdung, muss ich sagen, da darf jeder verklagen wie er möchte. verklagt ist schnell. das ist doch dann eh ne zivilrechtliche angelegenheit oder? dann würde ich wohl von der auffassung ausgehen, dass ein user der gegen regeln eines angebots verstöst, auch als solcher benannt werden darf.

beispiel: ich stelle die regel auf, dass aufm PP nur noch klein geschrieben werden darf. wenn jetzt einer kommt der CAPSLOCK-action bevorzugt dann darf ich doch wohl sagen "achtung, userxy schreibt GROSS!". da dies den tatsachen entsprechen würde, hätte dann wohl auch eine anklage vor gericht wenig bestand.

alles natürlich nur meine rechtsauffassung. ich bin kein jurist und ersetze keine rechtsberatung.
 
 
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DasTobbi
Alt 27.12.2005, 12:22   #4
Standard

Wenn er gegen die Regeln verstoßen hat darfsz Du meiner Meinung nach diesen Verstoß auch öffentlich machen. Schließlich zieht ein Schiedsrichter beim Fußball auch nicht den Rotsünder in eine dunkle Ecke und zeigt ihm dort die rote Karte...
Zugegeben kein tolles Beispiel, aber dafür gibt es auch noch tausend andere...
 
 
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MiKe
Alt 27.12.2005, 12:23   #5
Standard

wäre vllt. leichter, das zu beurteilen, wenn man wüsste, worum's genau ging. also zitiert...
 
 
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RegularJohn
Alt 28.12.2005, 10:57   #6
Standard

selbst wenn diese person nun eine anzeige macht, ist es immer noch etwas ganz anderes, ob sich staatswanwaltschaft und polizei überhaupt die mühe macht
 
 
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MiKe
Alt 28.12.2005, 13:35   #7
Standard

naja, dass jeder jeden anzeigen kann is ja klar. wie's dann weitergeht liegt natürlich im ermessen der staatsanwaltschaft.
mich würde deshalb immer noch interessieren, wie "schlimm" denn die vermeintliche verleumdung war...
 
 
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PowerWapiti
Alt 28.12.2005, 14:07   #8
Standard

hmm.... denke da kommt nichts.
Die Vergütung um die es handelte waren vielleicht 0,03 cent
wir haben nur in einem speziellen Forum vor dem User gewarnt ..
naja abwarten, ich informier euch dann
 
 
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