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anzeige wegen fotoveröffentlichung

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Anthroxx
Alt 30.01.2006, 19:58   #1
Standard anzeige wegen fotoveröffentlichung

heyho,

also folgendes,

im unterricht hat meine beste freundin wem nen foto per handy zum testzwekc geschickt, najo nen foto was eigentlich net so für die öffentlichkeit war...

nen, andrer spielte mit dem handy, schickte es sich, und letztendlich kams zu wem ders ins i-net stellte...

wie kann man den assozialen spacken dran kriegen?
also wenn man ihn anzeigt, mit was kann er rechnen?
entstehen irgendwelche kosten bei ner anzeige und evt. folgen?
enstehen kosten falls nix bei raus kommt, sprich er leugnet es?


ich war dabei als seine kollegen zugaben das ers war, nützt das was?
 
 
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El Sparko
Alt 30.01.2006, 20:14   #2
Standard

in deutschland kann man noch anzeigen ohne dafür zu zahlen (in spanien nicht mehr...). ich glaube recht am eigenen bild und rufschädigung (wenns nacktpix waren) wäre da der hauptangriffpunkt. deine polizeirevier berät dich gerne.
 
 
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ElLute
Alt 30.01.2006, 20:14   #3
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also technisch ist es sicher möglich deinen "kollegen" eindeutig zu überführen, aber ich zweifle ob das nicht irgendwo als bagatelle in der aktenablage unter dem tisch landet, wenns nicht wirklich haarsträubende obszönitäten waren und du einen nachweislichen schaden erlitten hast...

aber ich kann mich natürlich auch täuschen und der andere kommt sofort in den jugendknast bis er 35 ist...
 
 
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xgenesis2000
Alt 30.01.2006, 23:06   #4
Standard

du sagst ja selber, dass bild das erste handy auf ganz normalem wege verlassen hat ohne, dass es jemand "geklaut" hätte. ich würd mal sagen, dass es schon ziemlich varlässig ist, wenn man ein bild weitergibt, was man nicht in der öffentlichkeit haben will. quasi: selber schuld.

poste doch ma den link zu dem bild damit wir die schwere des falls beurteilen können *g*
 
 
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El Sparko
Alt 30.01.2006, 23:22   #5
Standard

das stimmt überhaupt nicht. recht auf eigenes bild bleibt immer bestehen und kann sogar zurückgezogen werden. ich könnte z.b. euch allen verbieten mein profilbild weiterzugeben, obwohl ich es hier im PP öffentlich gemacht habe. ganz einfach weil ICH das recht auf alle bilder habe auf denen ich explizit zu sehen bin. imho ist das auch eine sehr gute rechtliche regelung.

hinzu kommt natürlich auch noch copyright. derjenige der die sicher künstlerisch wertvollen werke mitm handy geschaffen hat, hat natürlich auch erstmal alles veröffentlichungsrechte diesbezüglich. der hätte also auch nen anspruch.
 
 
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doomhammer
Alt 30.01.2006, 23:49   #6
Standard

Es gab mal den Fall, dass ein Video mit nem Mädel, das sich von paar Klassenkameraden begrapschen ließ, den Weg in $Tauschbörse gefunden hat - auch wenn die Urheber das Video nicht direkt ins Netz gestellt haben, sind sie trotzdem wegen Verbreitung pornografischer blablubb angezeigt und mW auch verurteilt worden. Ich kann dir nur empfehlen, dem Typen der den Spaß online gestellt hat klarzumachen, dass er es zu entfernen hat und gleichzeitig eben ne Klage wegen der Verletzung der Rechte am eigenen Bild anzustrengen.
Da ich nicht weiss, was auf besagtem Bild zu sehen ist kann ich nicht sagen, ob dich der Sta nur auslacht und die Klage fallen lässt - überleg dir gut was du tust bevor du Polizei etc. einschaltest.
 
 
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Anthroxx
Alt 31.01.2006, 07:21   #7
Standard

najo, ob das bild nu schlimm ist oder net... es kann doch einfach net angehen das irgend nen trottel weil ers lustig finde es verbreitet... auch wenn nan drüber steht, isset in ner gewissen weise rufschädigung und böshaft und net sonderlich lustig...


anders kann man dem trottel net kommen, ausser evt. sich an seiner karre auszulassen, aber das steht nicht wirklich zur auswahl^^

denke werden uns ma beraten lassen und ähm, najo sone anzeige hat sicherlich seinen effekt dann
 
 
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Webbi
Alt 31.01.2006, 10:49   #8
Standard

Egal ob schlimm oder nicht schlimm...

wenn jemand ein foto von mir veröffentlich, brauch er eine schriftliche abtretungserklärung der abgelichteten person. Erst dann darf er das Bild verwenden. Außerdem wenn jemand fremdes (nicht der fotograf) dieses bild verwendet, braucht dieser ein schriftstück vom fotografen, dass dieser ihm die verwendung genehmigt hat.

Ansonsten wird das sehr teuer!
 
 
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Haze|Stoned
Alt 31.01.2006, 19:20   #9
Standard

... ^^ naja da gibts wohl irgendwie ne Regelung (soweit ich das noch richtig im Kopf habe) die besagt, dass wenn sich das Bild um dich dreht sprich wenn das Bild "um dich geht" - weiss jetzt nicht genau wie ichs sagen soll - niemand das Bild ohne dein Einverständnis veröffentlichen darf. Wenn das nun n Foto von ner Klassenfahrt is auf dem man deinen Kumpel etc. abgelichtet hat und du irgendwo auf dem Bild zu sehen bist juckt das n Hans! Ausserdem müsste man dann ja bei Fussballspielen etc. jeden einzeln fragen ob es ok ist wenn man ihn zufällig irgendwo im Publikum erkennen (sehen und erkennen is 2erlei) kann das auch zu übertragen. Wie gesagt ich hab das mal so bzw. so ähnlich im Inet gelesen fütter einfach mal Google da wirst du sicher fündig.
 
 
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xgenesis2000
Alt 31.01.2006, 19:45   #10
Standard

Zitat von El Sparko
das stimmt überhaupt nicht. recht auf eigenes bild bleibt immer bestehen und kann sogar zurückgezogen werden.
das wollte ich mit meiner aussage auch nicht anfechten. mir ging es nur darum, dass es mir etwas komisch vorkommt, wie dieses foto "was nicht für die öffentlichkeit war" anfänglich verbreitet wurde. das recht am eigenen bild besteht ohne zweifel.
ich wollte nur anmerken, dass es etwas fahrlässig ist ein bild einem bekannten zu schicken, wenn man absolut sicher sein will, dass es sonst niemand sieht...
 
 
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ElLute
Alt 31.01.2006, 22:35   #11
Standard

mal komplett andere frage... wer glaubt, dass diese story nicht versandet??
 
 
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