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Anzeige: Verleumdung nach ebay Bewertung

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DreamDancer
Alt 03.11.2003, 22:25   #1
Standard Anzeige: Verleumdung nach ebay Bewertung

Hallo hab ein Problem mit einem Verkäufer.

Ich habe vor ca 3 Wochen ein Handy mit 2 Verträgen bei einem Verkäufer über e-by per Sofort Kauf erworben.
Nach erfolgreichem Sofort Kauf erhielt ich die Vertrags Unterlagen per Mail und habe diese dann auch umegehend ( 2 Tage nach Kauf ) wieder unterschrieben per Mail zurückgesendet.
Nach ca 1 Woche habe ich beim Verkäufer angerufen und mich erkundigt ob die Verträge eingetroffen wären. Dies wurde mir bestätigt. Ca 3 Wochen nach Kauf wurde ich angerufen und aufgefordert innerhalb von 15 Minuten meine unterschriebenen Verträge an sie zu übermitteln. Falls dies nicht geschehe müsste ich mit einer Stornogebühr rechnen. Auf den Hinweis das mir bereits bestätigt wurde das die Unetrlagenvorlägen wurde nur mit Schuldzuweisungen reagiert.
Aufgrund der langen Wartezeit von nun schon 3 Wochen und dem meiner Meinung nach schlechten Service habe ich daraufhin eine negative Bewertung bei ebay für den Verkäufer abgegeben. Diese enthielt folgenden Wortlaut:

SCHLECHTE ABWICKLUNG, ständige Fehlinforamtionen an d. Hotline -Kann nur Abraten

Daraufhin wurde ich vom Verkäufer angerufen mit der drohung diese Bewertung sofort löschen zu lassen oder er würde mich wegen Verleumdung verklagen.

Nun würde ich gerne mal wissen, wie es bei dem oben beschriebenen Sachverhalt aussieht. Kann er mich wirklich verklagen? Habe ja eigentlich nichts erfunden in der Bewertung´.

Ach und noch etwas.
Am selben tag ca 20 min. später bekam ich ein Paket in dem die 2 Freigeschalteten Sim Karten enthalten waren. Also war die ganze Aktion mit der Aufforderung zur übersendung ja eh ein Fehler seitens des Verkäufers, denn dieser konnte nur mit den unterschriebenen Vertägen ( die ihn doch erreicht haben müssen ) die Sim Karten freischalten lassen.

Bitte um eure Meinung.

MfG DreamDancer
 
 
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Krashok
Alt 03.11.2003, 22:40   #2
Standard

Wie Vertrag per mail ? Per POST oder per E-mail ?
 
 
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Crack Nigga TEA
Alt 03.11.2003, 22:44   #3
Standard

der will dich nur einschüchtern weil er schiss hat durch die negativbewertung kunden zu verlieren.
wenn der service schlecht ist was er offensichtlich war ist es dein gutes recht das in der ebay-bewertung zu vermerken.
eine anspruchsgrundlage für eine verleumdungsklage liegt meines erachtens nicht vor.

trotz allem IANAL
 
 
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Krashok
Alt 03.11.2003, 22:59   #4
Standard

Naja nehmen wir mal an er hat den Vertrag ohne digitale Signatur einfach nur so unterschrieben, eingescannt und zurück an den geschickt ist der Vertrag vollkommen unwirksam, weil der Verkäufer keinen Vertrag besitzt, er hat zwar ein Stück Papier, aber keins mit originaler Unterschrift .. is das gleiche wie beim Fax.. is auch keine Schriftform.

Und Verleumdung an er nur geltend machen wenn er nachweisen kann das du zu Unrecht diese Sachen behauptet hast, aber allein schon die Wartezeit von 3 Wochen zeigt seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit.

Ich würd mir da keine Gedanken machen...
 
 
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an3
Alt 03.11.2003, 23:16   #5
Standard

Acid, da liegst du etwas falsch...Schriftstücke per Internet (E-Mail, normale HTTP-Seite) gilt, soweit man nachweisen kann, dass der, der unterschrieben hat (einfach mit dem Otto) tatsächlich diejenige Person war...

Aber zur eBay Bewertung...musst da nichts machen, ich würd das sogar direkt bei eBay melden das du eingeschüchtert wurdest...und wenn er das dann nochmal machen sollte sogar mit Rechtsanwalt drohen!

Das ist freie Meinungsäußerung...
 
 
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eduarzt
Alt 03.11.2003, 23:22   #6
Standard

In bestimmten fällen, kann díe Bewertung sogar eigenständig oder von ebay gelöscht werden(glaub ich).
http://pages.ebay.de/help/community/fbremove.html
(weiter unten stehen die Bedingungen dafür)

Quelle:
PCWelt Ausgabe 8/03
 
 
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Krashok
Alt 03.11.2003, 23:32   #7
Standard

an3 darüber haben wir neulich mit unserem Dozenten für Recht diskutiert .. ohne digitale Signatur is da nichts gültig... möchte mal sehen wie du da deinen Beweisprozess aufbauen willst.
 
 
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an3
Alt 04.11.2003, 09:38   #8
Standard

echt? wusst ich nicht...
Und wie siehts dann aus, wann wird der Vertrag per Internet gültig? Bei annahme des Paketes? Bei Handys z.B. nach dem ersten Telefonat oder wie? :/
 
 
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Krashok
Alt 04.11.2003, 14:27   #9
Standard

Deswegen hab ich ja gefragt wie er den Vertrag zurück geschickt hat.
Hätte er ihn nur unterschrieben eingescannt und so abgeschickt, wäre überhaupt kein Vertrag zustande gekommen und der Verkäufer hätte überhaupt keine rechtlichen Ansprüche.
 
 
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DreamDancer
Alt 04.11.2003, 16:14   #10
Standard

also erstmal danke für eure zahlreichen Antworten.
Zu der Frage wegen den Verträgen.
Ich habe die Verträge ausgedruckt, unterschrieben und wieder
eingescannt und dann per E-Mail an den Verkäufer geschickt.

MfG DreamDancer
 
 
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Krashok
Alt 04.11.2003, 17:25   #11
Standard

lol dann hat er überhaupt nix
 
 
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-=AVD=-
Alt 04.11.2003, 20:40   #12
Standard

selber schuld handyverträge macht man auch net bei ebay *KOPFSCHÜTTEL*
 
 
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BoEhSeR OnKeL
Alt 06.11.2003, 17:16   #13
Standard

solange du ihn nicht beleidigt hast, und nur deine Ansichten kund getan hast, kann dir nichts passieren. Da du das nicht hast, passiert auch nichts!
 
 
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Krashok
Alt 07.11.2003, 08:09   #14
Standard

naja das ding heißt nicht verleumdung sondern kreditschädigung oder so .. is halt wenn du irgendwelchen kack erzählst der gar nicht stimmt und du ihm seinem geschäftlichen ruf schadest und er so weniger oder gar keinen umsatz mehr machen kann. Aber wer sich erst nach 3 wochen meldet, ist dann an solchen beurteilungen selbst schuld.
Außerdem war es ja die Wahrheit.
 
 
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