Naja nehmen wir mal an er hat den Vertrag ohne digitale Signatur einfach nur so unterschrieben, eingescannt und zurück an den geschickt ist der Vertrag vollkommen unwirksam, weil der Verkäufer keinen Vertrag besitzt, er hat zwar ein Stück Papier, aber keins mit originaler Unterschrift .. is das gleiche wie beim Fax.. is auch keine Schriftform.
Und Verleumdung an er nur geltend machen wenn er nachweisen kann das du zu Unrecht diese Sachen behauptet hast, aber allein schon die Wartezeit von 3 Wochen zeigt seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
Ich würd mir da keine Gedanken machen...
