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Anzeige gegen Unbekannt - Strafrechtlich


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PowerWapiti
Alt 27.04.2008, 15:25   #1
Standard Anzeige gegen Unbekannt - Strafrechtlich

Wenn ich jemand unbekannten strafrechtlich anzeigen würde. Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft ja die ganzen Beweise, IPs, Wohnadresse usw.

Wird es dann ein Gerichtsverfahren geben und müsste ich anwesend sein?
oder nur bei einem Zivilrechtlichen Strafverfahren?
 
 
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Felicitas
Alt 27.04.2008, 15:34   #2
Standard

äh - sag doch mal so grob worum es im detail geht
 
 
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MiKe
Alt 27.04.2008, 17:07   #3
Standard

Im Strafrecht bist du nicht Kläger sondern Zeuge - insofern kommt's drauf an, ob die Staatsanwaltschaft (die als Kläger fungiert) dich als Zeugen beruft oder nicht...
 
 
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Jumpy
Alt 27.04.2008, 21:38   #4
Standard

Wenn ich jemand unbekannten strafrechtlich anzeigen würde. Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft ja die ganzen Beweise, IPs, Wohnadresse usw.
Die Staatsanwaltschaft wird eigentlich nur emitteln wenn es ein öffentliches Interesse gibt. Ansonsten bleibt dir eh nur der zivilrechtliche Weg.

Aber wie Feli schon geschrieben hat, gib mal ein paar mehr Infos!
 
 
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PowerWapiti
Alt 27.04.2008, 22:31   #5
Standard

Von einem Bekannten wurde die Webseite gehackt. Der Webspace ist auf meinem Server und ich stehe mit im Impressum. Zum Glück haben wir die IP ermittelt und der Typ kommt noch aus Deutschland .
Es ist jetzt zwar kein Schaden entstanden (außer gelöschte Sachen) und Spammails geschickt, aber trotzdem .

Also wenn wir ihn jetzt anzeigen würden mit der IP/Datum und den Beweisen, müssen wir dann noch extra zu dem Gericht hinfahren oder geht das auch vielleicht schriftlich bzw. dass nur der Staatsanw., Angeklagte und der Richter dort sind? oder wie liefe sowas ab?

Wir müssten sonst vermutlich 800km oder so fahren und das wäre ja irgendwo sinnlos !? auch wenn die Kosten bezahlt würden


_

Geändert von PowerWapiti (27.04.2008 um 22:42 Uhr).
 
 
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Abe
Alt 27.04.2008, 22:57   #6
Standard

Also normal ist ja der Gerichtsort immer der Ort des Geschädigten, wenn dann müsste also er die 800km zu 'eurem' Gericht fahren.

Außer natürlich du hast eine Firma und dort steht in den AGB´s dass der Gerichtsort der Ort ist, der 800km entfernt ist.
 
 
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MiKe
Alt 27.04.2008, 23:04   #7
Standard

Anhörungsort für Geschädigten und Angeklagten müssen nicht mal am gleichen Ort sein... Oftmals muss man am örtlichen Gericht aussagen und bekommt irgendwann dann nen Brief mit dem Urteil.
 
 
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