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Annahme verweigert

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Timo1983
Alt 11.02.2005, 21:23   #1
Standard Annahme verweigert

Person XY hat vor einigen Monaten ein Monitor im Versandhandel im WWW bestellt.Er verweigert nach Lieferung die Annahme(Geliefert wurde 14 Tage nach Bestellung).

Heute bekommtXY Post mit den Schreiben der Firma:

Das Paket zu o.g Artikel habe wir wunschgemäß per Nachnahme versandt.

Die Annahme haben Sie verweigert.

Das Mindeste was SIe uns zugestehen müssen, sind die von uns vorauslagten Versand und Nachnahmegebühren von 30 EUR.

Bitte überweisen Sie diesen Betrag unter Angabe ihrer Kundennummer XXX innerhalb einer Woche auf unser Konto XXXXXX

Sollte der Betrag nich fristgerecht eingehen, würden wir die Erfüllung des kompletten Kaufvertrages sofort gerichtlich geltend machen.


Hat jemand damit Erfahrung oder kann weiterhelfen?
 
 
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F@S
Alt 11.02.2005, 21:50   #2
Standard

Was steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von $WWW_Versandhandel zu dem Thema? Eventuell Rücktrittsrecht bei zu später Lieferung?

Fristen von einer Woche zusammen mit "sofort gerichtlich geltend machen" erscheinen mir komisch; irgendwas zu bestellen, das man nich will und das nich zu stornieren is aber auch nich nett. IANAL.
 
 
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Perser
Alt 12.02.2005, 05:17   #3
Standard

Du hast zwar immer das Recht die Annahme zu verweigern, bzw. bei Versandartikeln Grundlos in einer gesetzlich festgelegten Frist die Ware zurückzuschicken.
Jedoch musst du, falls die Verweigerung nicht vom Verkäufer selbst verschuldet ist (z.B. defektes Gerät,etc.), die Versandkosten übernehmen.
Gerichtlich den Kaufvertrag durchsetzen können sie, aber dann kannst du direkt im Gegenzug von deinem Recht gebrauch machen, die Ware, da sie versendet wurde, ohne Grund zurückzuschicken...
Das einzig sinnvolle was sie tun können, ist die Versandkosten einfordern.
 
 
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francis
Alt 12.02.2005, 12:16   #4
Standard

zwischen xy und www ist ein gültiger kaufvertrag zustande gekommen, die bestellung des monitors stellt ein angebot dar, welches von WWW mit versand der Ware angenommen wird, anscheinend Kaufvertrag mit Konsens.

so einfach kann der da nicht zurücktreten...kommt natürlich drauf an was zwecks rücktritt ausgemacht wurde...aber die verandkosten sind auf jedenfall von XY zu tragen.
 
 
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Krashok
Alt 12.02.2005, 21:51   #5
Standard

erst AGB lesen, dann Zeug bestellen ... dann hättest du vorher gewusst das man bei Annahmeverweigerung hin und wieder eine Pauschale zahlen muss zwecks Unkosten die dem Unternehmen entstanden sind...wie schon erwähnt
 
 
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Pred
Alt 14.02.2005, 16:42   #6
Standard

Habe noch nie gehört, dass man etwas zahlen muss, wenn man die Annahme verweigert. Manche Firmen machen sogar diesen Vorschlag bzw. da ist es so üblich die Annahme zu verweigern, wenn es zum Stornieren zu spät ist.
Außerdem gibt es das 14 tägige Rückgaberecht, ob du den Versand zahlen musst, müsste in den AGB stehen. Von einer pauschalen Gebühr habe ich noch nichts gehört und auch wenn es AGBs sind, so gibt es Gesetze, die nicht jeder Shop nach seinen Belieben umformulieren kann.
 
 
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sc0rp
Alt 14.02.2005, 18:04   #7
Standard

Original geschrieben von francis_starman
zwischen xy und www ist ein gültiger kaufvertrag zustande gekommen, die bestellung des monitors stellt ein angebot dar, welches von WWW mit versand der Ware angenommen wird, anscheinend Kaufvertrag mit Konsens.

Hallo,

ich will nicht klugscheissen, aber das ist nicht ganz richtig.
WWW nimmt das Kaufangebot von XYZ an, welches über die Webseite getaetigt wurde. WWW bestaetigt das Angebot in der Regel durch eine Annahmebestaetigung, bsp. eine E-Mail mit Kaufdetails und Kostenübersicht. Ab diesem Moment ist ein schwebender Vertrag zustande gekommen. Nicht erst durch den Versand der Ware, wie du geschrieben hast. Bestätigt WWW mit keiner E-Mail die Bestellung, kam auch kein Vertrag zu stande. Es verhaelt sich aehnlich wie bei Prospektangeboten, dort stellt auch erst der Kunde das Angebot und nicht der Verkäufer durch das Prospekt.
 
 
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francis
Alt 14.02.2005, 18:40   #8
Standard

ja sag ich ja das die bestelluung das angebot ist....
 
 
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Krashok
Alt 14.02.2005, 19:43   #9
Standard

Original geschrieben von Pred
so gibt es Gesetze, die nicht jeder Shop nach seinen Belieben umformulieren kann.
ja und was besagen die ? dass das unternehmen sittenwidrig handelt, wenn dem Verkäufer unangemessen hohe nachteile aus den AGBs heraus entstehen, was hier aber nicht der fall ist..

Das 14 tägige Rückgaberecht hat auch nichts mit Annahmeverweigerung zu tun ...
 
 
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francis
Alt 15.02.2005, 00:13   #10
Standard

na also sittenwidrig ist das nicht, gesetzeswidrig..ist zwar der selbe paragraph aber egal aber die nachteile haben weder was mit sittenwidrigkeit noch mit gesetzeswidrigkeit zu tun das ist ein eigenes Kapitel im Gesetz
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 15.02.2005, 17:50   #11
Standard

Das Gesetz sagt dazu
§ 357 [1] [2] Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(1) 1Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. 2§ 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. 3Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.

(2) 1Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Das heißt, die Kosten der Rücksendung trägt der Verkäufer, der allerdings kein Privatmann sein darf. Gegenausnahme: Wenn der Wert der Kaufsache unter 40 EUR liegt, dürfen die Versandkosten auch dem Käufer auferlegt werden.
 
 
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big-hw
Alt 10.04.2005, 18:48   #12
Standard

Hallo,
ich bin neu hier und wegen dieses Themas auf dieses Forum aufmerksam geworden.
Ich würde dieses Thema gerne mal von der Seite des Händlers betrachten.

Ein Händler gewährt jedem Kunden ein 14-tägiges Rückgaberecht. Gründe wurden schon genannt: Der Kunde soll wie in einem Laden prüfen können und sich dabei nicht schlechter stellen, als der Ladenkäufer.
Wenn die Ware nicht zusagt, kann er diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurück senden und erhält ggf. die Kosten für die Rücksendung vom Händler erstattet.

Wie soll es der Händler allerdings sehen, wenn der Kunde, wie eingangs erwähnt, die per Nachnahme verschickte Ware gar nicht zur Prüfung annimmt ?

Dem Händler entstehen bei Versand mit der Deutschen Post mindestens 11 Euro Kosten, ohne die Chance gehabt zu haben, dass sich der Kunde von der Qualität der Ware überzeugen konnte.

In den AGB des Händlers steht sogar drin, dass dieser bei Annahmeverweigerung die Kosten dafür vom Kunden zurück verlangen kann.
Der Händler lässt sich darüber hinaus sogar noch einmal per E-Mail die Kaufabsicht per Nachnahme bestätigen.

Kann der Händler die Kosten von diesem Kunden verlangen?

Wie gesagt: Es geht nicht um Rücksendung wegen Nichtgefallens, sondern um Annahmeverweigerung.

Über Eure Meinungen bin ich gespannt.

Gruß
Holger
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 10.04.2005, 20:17   #13
Standard

Original geschrieben von big-hw
Ein Händler gewährt jedem Kunden ein 14-tägiges Rückgaberecht.
Nein, das Recht ergibt sich bei Fernabsatzverträgen aus dem Gesetz (§§ 312d, 355 ff. BGB), ist also KEINE Kulanz des Händlers.

Wie soll es der Händler allerdings sehen, wenn der Kunde, wie eingangs erwähnt, die per Nachnahme verschickte Ware gar nicht zur Prüfung annimmt ?[/b]
Kann er nicht. Das hat der Gesetzgeber bei der Umsetzung der Fernabsatz-Richtlinie der EU in Kauf genommen bei der Ausgestaltung des Widerrufsrechts.

In den AGB des Händlers steht sogar drin, dass dieser bei Annahmeverweigerung die Kosten dafür vom Kunden zurück verlangen kann.
Der Händler lässt sich darüber hinaus sogar noch einmal per E-Mail die Kaufabsicht per Nachnahme bestätigen.

Kann der Händler die Kosten von diesem Kunden verlangen?[/b]
Das kommt auf den Einzelfall an, vgl. mein vorheriges Posting

Wie gesagt: Es geht nicht um Rücksendung wegen Nichtgefallens, sondern um Annahmeverweigerung.[/b]
Das ist dasselbe. Es macht keinen Unterschied, ob die Ware gleich retour geht, da für die Ausübung des Widerrufsrechts keine Gründe vom Käufer verlangt werden. Daher kann er auch aus einer Laune heraus die Ware zurückgehen lassen ohne sie zu öffnen.
 
 
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