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Angefahren und dann?


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Wodar Hospur
Alt 22.02.2008, 16:56   #1
Standard Angefahren und dann?

Hallo zusammen,
wie manche von euch vielleicht wissen hatte ich am 12.12 einen kleinen Unfall.
Mir als Fahrradfahrer wurde von einer etwas älteren Frau im Dunkeln die Vorfahrt genommen.

Im Schock und aus Unerfahrenheit habe ich leider nicht die Polizei gerufen. Allerdings hat die Frau sofort ihre komplette Schuld auch vor Zeugen eingeräumt und mich erfreulicherweise am nächsten Tag auch zum Arzt gefahren.

Ich selber bin gut davon gekommen nur eine größere Prellung des Schienbeins, das Fahrrad sah an dem Tag richtig scheiße aus und mein Rucksack war halt total dreckig, wie sich später noch herausgestellt hat war auch noch das Ladegerät meines PDAs kaputt.

Als ich den Arzt nach einem Erfahrungswert für eine Einigung ohne Versicherung gefragt hatte war seine Antwort ~250€. Mit diesem Wert bin ich auch in die Verhandlung mit der Frau eingestiegen, in dem Moment war sie auch absolut bereit dazu.

Im Anschluss hatte ich leider Urlaub und das Neue Jahr, sprich eine Lösung ist leider immer nach hinten geschoben wurden. Dann im Januar war das Ergebnis sie wollte nur noch max. 200 € zahlen. Das Wiederherstellen des Fahrrads war leider noch nicht abschätzbar. Ich musste mich also erstmal schlau machen.

Jetzt weiß ich wie viel ungefähr die Instandsetztung des Fahrrads kosten wird ,um die 100€ falls die Gabel nicht beschädigt ist. Jetzt in einem Gespräch vor paar Minuten war sie nur noch bereit mir 150€ anzubieten, nach etwas Falscherei 180€.

Im Nachhinein komme ich mir jedoch etwas verarscht vor:
Fahrradkosten ~100€
Arztkosten 10€
PDA Ladegerät 15€
Reinigung des Rucksacks hab ich mit 15€ angegeben, allerdings selber durchgeführt.

Ich wollte eigentlich von Anfang es fair halten, aber sie handelt mit mir als ob ich auf einem türkischen Basar wäre. Die Frage ist ob ich einfach die Verhandlungen abbrechen und mich mit der Versicherung einigen sollte + Schmerzensgeldregelung?

Ich will nur nicht das ich später für Null Angefahren worden bin, ich bin ja kein Stuntman Praktikant!
 
 
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Bodo
Alt 22.02.2008, 17:04   #2
Standard

Nimm die 180. Damit sind deine Kosten gedeckt und verbuch das ganze unter Leergeld. Wenn sowas is ruft man die Polizei und regelt das gleich offiziell, damit man eben nich von irgendwem der erst total nett is später beschissen wird.
 
 
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MiKe
Alt 22.02.2008, 17:04   #3
Standard

Och, ich würde mal bei ihrer Versicherung Bescheid sagen (müsste sie eigentlich sowieso machen, egal ob die's dann zahlen soll oder nicht), da wirste vermutlich besser bei wegkommen...
 
 
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El Sparko
Alt 22.02.2008, 17:12   #4
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gut das merk ich mir gleich mal. ich seh den tag schon kommen an dem ich von meinem rad runtergefahren werde. schulterblick ist ja schön und gut aber ich seh tatsächlich genügend blechboliden ungehindert auf mich zurollen im täglichen straßenverkehr eben weil die grad nen schulterblick machen und derweil vollkommen blind in ne kreuzung donnern.
 
 
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Jumpy
Alt 22.02.2008, 18:08   #5
Standard

Ganz einfach, gib das Ganze einem Anwalt. Oder droh damit. Ihre Haftpflichtversicherung muss für den Schaden in vollem Umfang aufkommen. Frag Sie nach ihrer Versicherung und melde den Schaden dort. Wenn sie mit den Daten nicht heraus rückt, kannst du das Ganze auch über die Polizei mit dem Kennzeichen ihres Fahrzeuges anleiern.
Droh ihr das an, damit treibst du die Entschädigung auch in die Höhe, vielleicht geht sie drauf ein!
Du kannst immernoch überlegen ob du mit 250€ vielleicht doch eher klar kommst als den harten Weg zu gehen.
Der Unfallgegnerin sollte auch bewusst sein, auch wenn die Versicherung bezahlt, steigt sie in der Haftpflicht wenn kein Ausgleich erfolg. Es könnte doppelt so teuer werden für sie
 
 
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MiKe
Alt 22.02.2008, 20:25   #6
Standard

Zitat von Jumpy
Ganz einfach, gib das Ganze einem Anwalt. Oder droh damit. Ihre Haftpflichtversicherung muss für den Schaden in vollem Umfang aufkommen. Frag Sie nach ihrer Versicherung und melde den Schaden dort. Wenn sie mit den Daten nicht heraus rückt, kannst du das Ganze auch über die Polizei mit dem Kennzeichen ihres Fahrzeuges anleiern.
Iwo, gar nicht notwendig. Der Zentralruf der Autoversicherer hilft weiter
 
 
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Wodar Hospur
Alt 22.02.2008, 20:41   #7
Standard

Danke für die bisherigen Tipps, wahrscheinlich werde ich es so machen wie Bodo sagt, Lehrgeld... der Aufwand und Stress meinerseits würde wahrscheinlich wenig ausmachen.

Allerdings frage ich mich jetzt im Nachhinein:
- Kann ich diese Missachtung der Vorfahrt anzeigen?

Das Ergebnis ihrerseits wären ja dann: Punkte + 50€

- Wie hoch sind meine Chancen jetzt fast 3 Monate später alles nochmal
"beamtenmäßig" aufziehen zukönnen?

Falls ich mich dennoch dazu entschließen sollte?

- Mit welchen Kosten und Aufwendungen ich mit dem Hinzuziehen eines
Anwalts zurechnen habe?

Meine finanzielle Lage ist nicht so rosig und Rechtsschutzversichert bin ich auch nicht.

- Darf ich selber einen Gutachter hinzuziehen und müssen dessen Kosten
aufjedenfall von der Verursacherin getragen werden?

Als "Sicherstellung" des Schadens?

Eigentlich möchte ich falls sie weiter sich so von dieser Seite zeigt:
Gerechtigkeit denn wenn ich versuche es "gütlich" zuregeln möchte ich nicht auch noch mit mir verhandeln lassen und Absicherung.
 
 
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Fränze
Alt 22.02.2008, 20:46   #8
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Also, ich meine, Schmerzensgeld sollte da unbedingt schon drin sein. Ich würde sogar 150 € Schmerzensgeld + Reparaturkosten des Fahrrads + Arzt verlangen, auch wenn das im Moment viel klingt. Die Fahrerin ist ja versichert, und hier liegt kein Beschiss, sondern ein Schadensfall vor.

Als mein Hund in eine Keilerei mit einem anderen Hund verwickelt war und der Besitzer des Hundes die beiden in bester Absicht trennen wollte und von meinem Hund für einen dritten Hund gehalten wurde , der sich ungefragt einmischt, hat meine Versicherung ohne Umstände 150 € für den Biss gezahlt, obwohl er wegen der anständigen Jeans des Anderen nicht sehr arg war. Die Jeans war heil, aber das Bein hat geblutet...

Du kannst über die Autonummer die Versicherung rauskriegen und der Frau mitteilen, dass sie 250 € zu zahlen hat und basta. Wenn nicht, meldest Du das der Versicherung, als Zeugen hast Du den Arzt. Der hat schon recht gehabt mit seiner Schätzung. Warum solltest Du Lehrgeld zahlen, wenn Dich jemand anfährt??
 
 
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Wodar Hospur
Alt 27.02.2008, 21:08   #9
Standard

So jetzt ist es geklärt!
Heute ist sie vorbeigekommen hat einen ziemlich unprofessionellen Wisch dabei gehabt denn ich unterschrieben hab, im Grunde das wir uns gegen Bares(180€) geeinigt haben und die Sache damit gegessen ist.

Sie hat erfreulicherweise nicht noch einmal angefangen zu handeln und dementsprechend verbuche ich das Ganze zwar nicht als Erfolg, aber als lehrreich. Egal was passiert ruft die Polizei. Da können die Personen noch so nett sein. Es lohnt sich nicht das gütlich zwischen euch zu regeln. Ich hatte jetzt erheblich mehr Streß. Der wenn ich jetzt im Nachhinein doch noch zur Versicherung gegangen wäre sich noch verschlimmert hätte.
 
 
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ak.
Alt 29.02.2008, 02:40   #10
Standard

Bei deinen geschilderten Verletzungen wären sicherlich 150 EUR Schmerzensgeld eine billige Entschädigungshöhe gewesen plus Schadensersatz für die zerstörten Sachen.

Für sowas braucht man auch keinen Rechtsanwalt, das kann man in fünf Minuten selber regeln (bspw indem man sich an die Versicherung direkt wendet oder zumindest der Unfallgegnerin damit droht).

Ich hätte mich nicht mit der getroffenen Regelung zufrieden gegeben, vor allen Dingen weil dein gesetzlicher Anspruch ihr gegenüber auf Zahlung von Schadensersatz über die KFZ-Haftpflicht leicht durchzusetzen gewesen wäre.
 
 
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