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Altes Autoteil nur gegen Geld zurück?


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g.esser
Alt 13.05.2006, 17:46   #1
Standard Altes Autoteil nur gegen Geld zurück?

Hi

Also ich hab neulich meinen Wagen reparieren lassen und dabei musste ein Teil ausgetauscht werden. Da ich nen Bastler kenne, der das gerne hätte, wollte ich das alte Teil wieder zurück haben. Da hat der KfZ-Meister gemeint, das wäre okay, aber ich müsste dafür 15 Euro blechen. Er hat es damit begründet, dass er es an den Auto-Hersteller (BMW), von dem er das Teil kaufen musste (ist keine Vertragswerkstatt) das Teil zurückschicken muss, bzw. alternativ eine Gebühr zahlen müsste, die er dann auf mich abdrücken muss, wenn ich das kaputte Teil zurück will.

Das kam mir total spanisch vor. Wieso soll man für sein eigenes Eigentum noch einmal Geld zahlen? Außerdem höre ich von so einer Taktik das 1. mal. Im Gegenteil, manchmal muss man ja für die Entsorgung kaputter Teile, die ausgewechselt wurden, noch Kohle zahlen.

Hat jemand ne Ahnung, ob das mit rechten DIngen zugeht und ob BMW das tatsächlich so handhabt`?

Grüße, G.esser
 
 
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VoodooHD
Alt 13.05.2006, 19:02   #2
Standard

Manche Teile bekommen Werkstätten nur im Austausch. Da müssen die wirklich das alte Teil zurückschicken damit sie das neue bekommen. In deinem Fall schwer zu sagen, da du nicht schreibst um welches Teil es sich handelt...
 
 
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g.esser
Alt 14.05.2006, 00:04   #3
Standard

Es handelt sich um die Steuerung der Klimaanlage des 318ers!
 
 
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1, 2 oder 3
Alt 14.05.2006, 04:15   #4
Standard

"Tipp 4: ausgebaute Teile aufheben
Man kann bereits bei der Auftragsvergabe verabreden, dass Teile, für die Ersatz eingebaut wurde, in den Kofferraum beziehungsweise in den Fußraum des Beifahrersitzes gelegt werden. Kommt einem die alte Bremsscheibe noch dick genug vor oder haben die angeblich erneuerungsbedürftigen Reifen noch reichlich Profil, hat man die Möglichkeit zum Beispiel bei einem Sachverständigen nachprüfen zu lassen, ob hier wirklich ein Austausch nötig war.
Auch hier gilt: überflüssige Erneuerungen müssen nicht bezahlt werden. Allerdings wird längst nicht jede "ertappte" Werkstatt freiwillig auf ihr Geld verzichten."



"Frankfurt. An ihren jüngsten Besuch in der Autowerkstatt hat Marita Röller keine guten Erinnerungen. Für einen schnellen Ölwechsel gab die 35-Jährige ihren Wagen bei einer Werkstattkette ab. Doch zum neuen Öl im Sonderangebot bekam sie eine lange Mängelliste: Die Bremsbeläge müssten erneuert und die Bremsflüssigkeit gewechselt werden. Auch bei den Stoßdämpfern mahnte der Mechaniker Reparaturbedarf an. Irritiert fragte Röller in ihrer Stammwerkstatt nach. Doch die winkte ab, alle Teile seien völlig in Ordnung. Ein Einzelfall? Keineswegs, sagt ADAC-Rechtsexperte Ulrich May.
"Unsere Werkstatttests zeigen, dass teilweise geschludert wird und unnötige Arbeiten durchgeführt werden", sagt May. Wie bei Daniel Rauch. Er hatte vor der Inspektion extra gesagt, dass er das Scheibenwischwasser gerade aufgefüllt hat. Dennoch tauchte auf der Rechnung später "Waschanlage aufgefüllt" auf. ADAC-Verbraucherschützer May kennt das: "Bei einigen ist das offenbar ein Standardposten auf der Rechnung." Wer hier nicht aufpasst, zahlt schnell zu viel.
Unnötigen Arbeiten und Reparaturen lässt sich jedoch vorbeugen. Das fängt schon beim Auftrag an. "Pauschalanweisungen wie ,TÜV-fertig` machen oder ,Winter-Check` sind äußerst ungünstig", weiß der ADAC-Experte und rät zu einem präzisen, schriftlichen Auftrag. Darüber hinaus ausgewechselte Teile muss die Werkstatt dann wieder durch die alten ersetzen, es sei denn, es handelte sich um schwerwiegende Sicherheitsmängel. Ist der Umfang der Reparatur nicht eindeutig absehbar, etwa wenn der Wagen schlecht anspringt oder zu viel Öl schluckt, sollte ein Preislimit gesetzt werden, das ausdrücklich nur nach Rücksprache überschritten werden darf. Eine Kopie des Auftrags verhindert später leidige Diskussionen.
Damit lässt sich zwar verhindern, dass die Rechnung schwindelerregende Ausmaße annimmt. Vor Betrügereien, etwa beim Austausch fehlerfreier Teile, schützt die Strategie nicht. "Gerade Schnellwerkstätten tauschen gerne Teile wie Bremsbeläge aus, auch wenn dies nicht nötig ist", sagt May. Der Autobesitzer sollte darauf bestehen, dass die angeblich defekten Altteile für ihn aufbewahrt werden. "Bei Bremsscheiben kann auch ein Laie erkennen, ob die Riefen haben." Die meisten Werkstätten werden sich hüten, einen so vorsichtigen Kunden übers Ohr zu hauen. Wer betrogen wurde, habe zumindest die Beweise gesichert, um sie einem Sachverständigen vorzulegen. Besteht die Werkstatt trotz sofortiger Reklamation auf ihrem Geld und rückt den Wagen nicht raus wozu sie berechtigt ist -, sollte der Kunde auf der Rechnung vermerken, dass die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt. Für alle Reparaturen haftet die Werkstatt mindestens ein Jahr lang.
Doch selbst wer richtig Ärger hat, muss nicht gleich seinen Anwalt anrufen. Für solche Fälle gibt es Schiedsstellen, wenn die Werkstatt Mitglied der Kfz-Innung ist. Im vergangenen Jahr wurden rund 12 300 Fälle von zu hohen Rechnungen, nicht in Auftrag gegebenen Reparaturen oder Schlampereien auf diese Weise unbürokratisch gelöst, heißt es beim Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes. Das Verfahren kostet den Verbraucher keinen Cent. Für die Werkstatt ist der Schiedsspruch bindend, dem Kunden steht der Rechtsweg dagegen weiter offen."


Das mit dem Austausch kann ich mir nicht ganz vorstellen. Ich will jetzt noch nicht das Schlimmste befürchten, aber vielleicht bist du ja genau Opfer geworden und die 15 EURO sollen abschrecken, das alte Teil (welches ja vllt. noch geht; oder bist du gerade wegen einer defekten Klima in die Werkstatt?) zurückzuholen, weil es ja unter Umständen gar nicht defekt war.

Und wenn manche Teile nur im Austausch repariert werden, vom Hersteller aus, warum sollte man es dann für 15 EURO zurückbekommen können?
 
 
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g.esser
Alt 14.05.2006, 15:51   #5
Standard

@123:

Nee, das Teil war schon defekt, das haben uns 2 Fachmänner unabhängig bestätigt. Freilich kann es aber sein, dass es noch reparierbar war. Naja, ich werd den Typ mal noch ein wenig zur Sau machen
 
 
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1, 2 oder 3
Alt 14.05.2006, 19:41   #6
Standard

im endeffekt bin ich aber einfach der meinung, dass das dein eigentum ist und du das haben kannst. immer!
was wäre wenn dir das irgendwelche diebe ausgebaut hätten. dann gäbs nie wieder ersatz? weil nur gegen austausch???
ruf einfach mal beim ADAC an... die haben 100%ig ne antwort darauf ohne dass du da lang warten musst...
 
 
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MiKe
Alt 14.05.2006, 19:56   #7
Standard

Zitat von 1, 2, oder 3
im endeffekt bin ich aber einfach der meinung, dass das dein eigentum ist und du das haben kannst. immer!
was wäre wenn dir das irgendwelche diebe ausgebaut hätten. dann gäbs nie wieder ersatz? weil nur gegen austausch???
doch, aber er müsste halt 15€ draufzahlen...
 
 
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1, 2 oder 3
Alt 14.05.2006, 20:38   #8
Standard

woraus sollen sich denn die 15€ zusammensetzen? was ist denn der gegenwert?
es gibt doch nur reparaturleistung und kosten des neuteils.

die 15€ in dem geschilderten fall, klingen eher so nach versandkosten.
 
 
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g.esser
Alt 14.05.2006, 21:24   #9
Standard

Der ADAC hats mir leider bestätigt, was der Mechaniker gesagt hat. Finde, dass das ne Frechheit ist. Schlussendlich hab ich ja die Steuerung bezahlt als ich den Wagen gekauft habe und wenn sie kaputt ist und ausgewechselt wird, gehört sie nach meinem Rechtsempfingen immer noch mir!
 
 
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1, 2 oder 3
Alt 14.05.2006, 21:28   #10
Standard

alles klar! komische sache... und schade...
 
 
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Saman
Alt 14.05.2006, 23:04   #11
Standard

Da würde ich jedoch auch gerne wissen woraus sich diese 15 Euro zusammensetzen und weshalb die Autohersteller darauf bestehen diese Teile im Austausch zu bekommen.
 
 
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MiKe
Alt 15.05.2006, 01:17   #12
Standard

fehleranalyse, falls das bei einer ganzen serie von teilen so ist?
 
 
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g.esser
Alt 15.05.2006, 08:54   #13
Standard

Die Sache wird noch besser: Die werden das alte Teil nun reparieren und wieder verkaufen und zwar zum Preis eines Neuteils!! Der Mechaniker hat mir zwar hoch & heilig versprochen, dass unser Teil neu war, aber ich glaubs ihm irgendwie nicht!!

Die Zentrale von BMW hat das auch gesagt, dass es nicht unüblich sei, die Klima-Steuerung zu reparieren und wieder zu verkaufen. Eigentlich nicht zu fassen, dass BMW sowas abzieht! Sowas hätte ich nichtmal in ner polnischen Hinterhof-Werkstatt erwartet, geschweige denn von einem renomierten Auto-Hersteller! Ich bin total auf 180!
 
 
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VoodooHD
Alt 15.05.2006, 09:09   #14
Standard

Wenn's dich tröstet, das läuft bei anderen Autoherstellern nicht anders ab.Aber als neu dürfen die das Teil nicht verkaufen, sie müssen es schon als austauschteil, neuwertig überholt oder sonstwie bezeichnen...
 
 
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Nightwish
Alt 15.05.2006, 10:15   #15
Standard

du bist der Eigentümer des defekten Teils. da du dein Eigentum nicht aufgegeben hast, kannste vom Besitzer die Herausgabe verlangen (§ 985 BGB)

wieso du 15 EUR zahlen sollst, verstehe ich nicht.
du hast die Reparaturrechnung vollständig bezahlt ... bist deinen schuldrechtlichen Verpflichtungen vollständig nachgekommen. wüsste also nicht, wieso da noch ne Zahlungspflicht deinerseits bestehen sollte

der Herausgabeanspruch ist jedoch unabhängig von irgendwelchen schuldrechtlichen Verpflichtungen. d.h. solange du der Eigentümer des defekten Teiles bist, kannste die Herausgabe vom Besitzer verlangen!!
 
 
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g.esser
Alt 15.05.2006, 11:15   #16
Standard

@VodooHD: Ja, auf der Rechnung steht auch "Steuerung erneuert"! Das lässt freilich viel Raum für Interpretation.

@Nightwish: So seh ich das auch, aber BMW sieht das wohl anders. DIe machen sich halt ihre eigenen Gesetze! Überall wird man verarscht!!!
 
 
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Saman
Alt 15.05.2006, 19:43   #17
Standard

Nightwisch, an sich hast du den Paragraphen natürlich korrekt interpretiert, nur darfst du nicht vergessen das spezialgesetz immer vorrang hat vor Allgemeingesetz und da die Autohersteller oder zumindest die Werkstätten direkt oder über Verbände noch spezialparagraphen unterliegen, wird dies wohl schon rechtens sein und im Einklang mit dem Gesetz in der AGB des Autoherstellers stehen.Daher findet Paragraph 985 keine Anwendung.
 
 
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