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Alkoholverbot für Fahranfänger


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Jumpy
Alt 07.07.2007, 08:32   #1
Standard Alkoholverbot für Fahranfänger

Ab dem 1. August gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages ließ der Bundesrat am Freitag in Berlin ohne Einwände passieren. Danach gilt für alle Fahranfänger ein Alkoholverbot während der zweijährigen Führerschein-Probezeit sowie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Ich finde es eine gute Sache. Wie sieht man das im PP ?
 
 
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Darkness
Alt 07.07.2007, 08:51   #2
Standard

In einer Zeit in der sich Jugendliche nachts mit 2 Promill an den Baum fahren ist das auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bezweifel ich, dass die Unfälle dadurch großartig abnehmen. Denn an dem oben beschriebenen Beispiel hat die Jugendliche auch die 0,3 bzw 0,5 Promillegrenze nicht gehindert.
Ich bin auf jeden Fall dafür, würde das ganze aber noch ausweiten und eine 0,0 Promillegrenze für alle einführen wie es schon in vielen anderen Ländern der Fall ist.
Zudem sollten dann auch die Strafen und Bußgelder verstärkt werden, sodass es nicht auf die leichte Schulter genommen wird (im Sinne von: ach ein Bier geht doch. sondern: ne du lass mal, ich muss fahren.).
 
 
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katjes
Alt 07.07.2007, 09:07   #3
Standard

Ich finde es ebenfalls gut und verstehe nicht, warum man es nicht gut finden sollte. Jugendliche selbst könnten sich darüber vlt aufregen. Ich denke mir nur ''Wie kann es einem so schwer sein, auf Alkohol zu verzichten, wenn man fährt? Wie abhängig kann man sein...?''
Das hätte man auch schon früher machen können... Unfälle werden sicherlich nicht weniger, aber das Verantwortungsbewusstsein vlt schon.
 
 
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Lupus Silvanus
Alt 07.07.2007, 09:31   #4
Standard

Zitat von katjes
Ich denke mir nur ''Wie kann es einem so schwer sein, auf Alkohol zu verzichten, wenn man fährt? Wie abhängig kann man sein...?''
Das denke ich mir auch.
Ich bin ja jetzt schon Jahre aus Probezeit und all dein Dingen raus, aber ich trinke trotz alledem nichts wenn ich fahre, bzw. fahre nicht wenn ich was getrunken habe. Gibt zwar immer wieder Leute die mich anhauen: "Hey, du hast doch nur ein Bier getrunken, fahr uns doch mit meinem Auto da und da hin ..." und die nicht verstehen warum ich das nicht mache.

Ich merke schon selbst wenn ich ganz normal rumlaufe, nicht torkel, nicht lalle usw. dass ein paar Millisekunden von der normalen Reaktion fehlen. Und das dann noch mit nem frendem Auto? Nein danke

Also, ich hab nichts dagegen. Obs was hilft oder nicht werden wir sehen, aber dieses sich-haarscharf-unter-0.3-oder-0.5-Promille-saufen hört vielleicht auf. Ooops, ich weiß garnicht wo im Moment die Promillegrenze liegt
 
 
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Felicitas
Alt 07.07.2007, 10:06   #5
Standard

Zitat von Darkness
Ich bin auf jeden Fall dafür, würde das ganze aber noch ausweiten und eine 0,0 Promillegrenze für alle einführen wie es schon in vielen anderen Ländern der Fall ist.
joa, für ein allgemeines trinkverbot bin ich auch. aber vermutlich ist das aus sicht eines willenstarken menschen der, wenn er weiß er wird fahren, wirklich nichts trinkt leicht gesagt. für menschen bei denen alkohol zum weggehen wie die luft zum atmen gehört ists sicherlich schwieriger. und davon gibt es nicht zu wenige.

wie auch immer, 0,0 für alle macht durchaus sinn und könnte ruhig eingeführt werden.
 
 
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Darkness
Alt 07.07.2007, 10:30   #6
Standard

Der Sinn hinter der 0,0 Promillegrenze ist eigentlich einfach zu erklären. Mit unseren jetzigen 0,3 bzw 0,5 kann man ca. 1-2 Bier oder Wein trinken und kommt damit vielleicht noch durch. Das Problem dabei ist nur, dass wenn man mal 'auf den Geschmack' gekommen ist, es sicher nicht bei dem einen Bier bleibt.
Wenn aber eine 0,0 Grenze eingeführt ist, wird erst garnichts alkoholisches getrunken (natürlich gibts auch welche die trinken trotzdem) und man kommt garnicht in die Versuchung noch einen zu trinken.
 
 
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K-Stylez
Alt 07.07.2007, 10:40   #7
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Ich finde das eine gute Sache. Bin ebenfalls Fahranfänger und habe damit kein Problem! Wenn man saufen möchte muss man halt das Auto stehen lassen und mit der Tram, U- und S-Bahn oder Taxi fahren.
 
 
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Anthroxx
Alt 07.07.2007, 10:55   #8
Standard

hmm, wenn man 6std raus geht kann man sich am anfang auch bei einer 0,0er grenze sicherlich 2alster genehmigen,oder? 0,0 ist dann am ende des abend wieder gegeben.
somit wird dieses ''auf den geschmack gekommen sein' glaube ich nicht wirklich unterbunden.

nur irgendwie werden so wieder die leute ''bestraft'' die es wirklich nur bei 1bier belassen.halte da wesentlich höhere strafen bei überschreitung der 0,3 für nen besseren weg.
 
 
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tj
Alt 07.07.2007, 11:33   #9
Standard

ich finds dämlich, vor allem die Bestrafung :

2 Punkte und 125 € bußgeld das heisst inner Probezeit Aufbauseminar das kostet dann zusätzlich noch mal 400 € oder so und Probezeit auf 4 Jahre
der letzte scheiss

aber so nen raser spasti der leute tot fährt kommt nach nem jahr oder zwei wieder ausm knast
die spinnt die justiz
 
 
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Felicitas
Alt 07.07.2007, 11:57   #10
Standard

Zitat von [-tjc-]
ich finds dämlich, vor allem die Bestrafung :

2 Punkte und 125 € bußgeld das heisst inner Probezeit Aufbauseminar das kostet dann zusätzlich noch mal 400 € oder so und Probezeit auf 4 Jahre
der letzte scheiss
tja das war dann ein teueres bierchen für den fahranfänger. sein pech. ganz furchtbar einfach: sein pech.

@antroxx: wer eh nur ein bier trinkt, kann auf dieses eine wohl auch verzichten, oder es dann abends daheim trinken wenn er es fürs gemüt braucht einmal am tag/abend/wochenende ein bierchen getrunken zu haben.
 
 
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asdf
Alt 07.07.2007, 12:03   #11
Standard

Nur zur Information, dort gab es schon einige Diskussionen darüber:
Ab 2006 gilt: 0,0 Promille für Fahranfänger. Findest du das richtig?

Ma sehn ob irgendwer seine Meinnung geändert hat.
Ich eigentlich nich. ;>
 
 
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Tay
Alt 07.07.2007, 12:46   #12
Standard

Prinzipiell ist es schon richtig, dass die Jugendliche sich viel zu sehr überschätzen und leichtsinnig mal das ein oder andere Bier mehr trinken, als (noch) toleriert wird. (Ich geh jetzt nur mal von den "normal" denkenden aus, die Alkohol in Maßen und nicht in Massen konsumieren, wenn sie wirklich noch das Auto bewegen wollen - die anderen werden wohl auch nach Wirksamwerden der Änderung noch genauso bescheuert sein und vorsätzlich - denn fahrlässig ist sowas für mich auf keinen Fall mehr - anderer Menschen Leben riskieren.)

Als ersten Schritt finde ich das Gesetz gut, jedoch bin ich auch eher für ein generelles Alkoholverbot. Das Reaktionsvermögen nach Alkoholkonsum wird sich sicher nicht mit steigendem Alter verbessern. Und ich denke es gibt auch nach 21 noch genug Leute, die sich denken "Och, nu kann ich ja mal noch das ein oder andere Bierchen zischen, hab ja nun ne Toleranzgrenze.^^ Ob da die 5 Jahre "vorgeschriebene Enthaltung" das wirklich eindämmen bzw. 2 Jahre, wenn man erst ab 20 den Führerschein macht, wage ich zu bezweifeln.

Ich gebe zu, ich bin kein genereller 0,0 Promille-Fahrer, sondern fahre auch noch, wenn ich mal ein Glas getrunken habe. Auch wenn es nicht viel erscheint, so merkt man die Wirkung ab und an dennoch. Da mir das Gesetz aber eine Toleranzgrenze gewährt, nehm ich das dennoch hin und wieder billigend in Kauf. Wenn von vornerein 0,0 für jeden gelten würde, so wird man gar nicht erst, wider besseren Wissens, dazu verleitet selbst zu fahren, weil es ja "eigentlich" nicht so schlimm sein kann, wenn es nicht verboten ist.

Gilt das Gesetz, dann eigentlich nur für die Leute, die nach dem 31. Juli den Führerschein gemacht haben oder auch rückwirkend für all jene, die sich noch in der Probezeit befinden?
 
 
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Jumpy
Alt 07.07.2007, 12:54   #13
Standard

Zitat von Tay
Gilt das Gesetz, dann eigentlich nur für die Leute, die nach dem 31. Juli den Führerschein gemacht haben oder auch rückwirkend für all jene, die sich noch in der Probezeit befinden?
Danach gilt für alle Fahranfänger ein Alkoholverbot während der zweijährigen Führerschein-Probezeit sowie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Das bedeutet, alle Fahranfänger, unabhängig vom Alter und alle die noch keine 21 Jahre alt sind !

Das heisst auch, wenn du mit 18 deinen Führerschein hast, werden es drei Jahre!
 
 
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F@S
Alt 07.07.2007, 13:02   #14
Standard

Und dergestalt hatten wir schon Einige, weidet eure Augen an den "ähnlichen Themen" ganz unten.

Irgendwie konnten sie sich wohl doch nich zu "für alle unter 25-jährigen" durchringen.. *g

Zitat von [-tjc-]
ich finds dämlich, vor allem die Bestrafung :

2 Punkte und 125 € bußgeld das heisst inner Probezeit Aufbauseminar das kostet dann zusätzlich noch mal 400 € oder so und Probezeit auf 4 Jahre
der letzte scheiss
Geben einzelne Fahranfänger und Fahranfängerinnen durch Verfehlungen im Straßenverkehr zu erkennen, dass sie noch nicht über die notwendigen Einstellungen oder Fähigkeiten zur Fahrzeugbeherrschung verfügen und von ihnen daher voraussichtlich auch nach dem Ende der regulären Probezeit ein erhöhtes Unfallrisiko ausgeht, verlängert sich die Probezeit und damit das Alkoholverbot auf vier Jahre. Es werden damit konkret diejenigen Fahrer und Fahrerinnen mit einem längeren Alkoholverbot belegt, bei denen dies aufgrund ihrer Verhaltensweisen im Straßenverkehr weiterhin für geboten erscheint (vgl. hierzu E. Hansjosten und F.-D. Schade, Legalbewährung von Fahranfängern, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft M 71, 1997, S. 39, wonach von denjenigen, die in der zweijährigen Probezeit auffällig werden, 28 Prozent, von den in der Probezeit Unauffälligen dagegen nur 12 Prozent in den zwei Jahren nach Ende der regulären Probezeit wegen eines erneuten Verkehrsvergehens in das Verkehrszentralregister eingetragen werden).
-- Bundestagsdrucksache 16/5047

Statistisch suboptimal aber das klingt doch einleuchtend.


Mein Problem mit der krassen 0,0000 Promille-Grenze ist immer noch messtechnischer Natur. Glücklicherweise gibts nun auch keine Promillegrenze im Gesetzestext, es ordnungswidert vielmehr, wer:

"in der Probezeit [...] oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht" auch fahrlässigerweise, blubb.

Aus der erwähnten Drucksache lässt sich entnehmen, wie man zu derartigen Erkenntnissen gelangen will, nämlich:

Durch die Neuregelung wird bei Fahranfängern bewusst von der Konzeption abgerückt, das bußgeldbewehrte Verbot auf einen bestimmten Gefahrengrenzwert abzustellen (wie bei der 0,5-Promille-Grenze gemäß § 24a Abs. 1). Hierfür sind folgende Erwägungen maßgeblich:

Die Normierung eines wie auch immer bestimmten Gefahrengrenzwerts ist mit der Gefahr verbunden, dass sich Normadressaten an diese Promillegrenze „herantrinken“ und sie möglicherweise auch überschreiten. Dies gilt insbesondere, weil die Einführung einer absoluten Null-Promille-Grenze vor allem aus messtechnischen und medizinischen Gründen problematisch ist und eine Grenzwertbestimmung einschließlich des erforderlichen Sicherheitszuschlages für die Alkoholmessung im Bereich von 0,1 bis 0,3 Promille liegen müsste. Soll daher ein möglichst umfassendes Verbot normiert werden, unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug zu führen, muss die Regelung auf den Konsum von Alkohol unmittelbar vor und während der Fahrt abstellen.

Dies hat zugleich zur Folge, dass Zuwiderhandlungen regelmäßig nicht nur durch Blutprobe oder Atemalkoholanalyse sondern auch durch andere Beweismittel, wie z. B. Aussagen von Polizeibeamten oder sonstigen Zeugen, nachgewiesen werden können, die den Betroffenen vor Fahrtantritt oder während der Fahrt beim Konsum von Alkohol beobachtet haben.

Die Vorschrift stellt auf den Konsum alkoholischer Getränke ab und nimmt die Einnahme alkoholhaltiger Medikamente oder Lebensmittel von dem Verbot aus. Die Einnahme von Arzneimitteln (Hustensäften, Tinkturen und ähnlichen Mitteln) und der Genuss alkoholhaltiger Süßwaren (z. B. Weinbrandbohnen) erfüllen daher den Tatbestand nicht.

„Unter der Wirkung“ solcher Getränke steht ein Betroffener, wenn der aufgenommene Alkohol zu einer Veränderung physischer oder psychischer Funktionen führen kann und in einer nicht nur völlig unerheblichen Konzentration (im Spurenbereich) im Körper vorhanden ist. Auf die Feststellung einer konkreten alkoholbedingten Beeinträchtigung der für das Führen von Kraftfahrzeugen relevanten Leistungsfähigkeit des Betroffenen kommt es dabei nicht an. Der Führer eines Kraftfahrzeugs trägt die Verantwortung, ob bei Antritt der Fahrt dieser Wirkzustand (noch) gegeben ist.

Wird eine Atem- oder Blutprobe vom Betroffenen genommen, ist von einer „Wirkung“ im Sinne dieser Vorschrift nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand erst ab einem Wert von 0,2 Promille Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft auszugehen, um Messwertunsicherheiten und endogenen Alkohol auszuschließen. In den genannten Werten sind die erforderlichen Sicherheitszuschläge enthalten.

Diese Werte entsprechen einer Empfehlung der Alkohol-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin sowie einer Empfehlung der Grenzwertkommission, die sich im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Nachweisfragen im Bereich „Drogen im Straßenverkehr“ beschäftigt.
Soso, Zeugenbefragung von vier Alkoholleichen morgens um halb 6 nach der Disco bezüglich des Trinkverhaltens des Fahrers, das führt sicher noch zu lustigen Fällen. *g

Der Bundesrat hatte dazu auch sehr paranoid-konstruierte Ansichten, alles in allem mal lesenswert. Dann weiss man auch wieso man in zukünftigen Polizeikontrollen im vierten Führerscheinjahr gefragt werden wird, ob man nicht vielleicht doch noch in der Probezeit sein könnte. *g


Wo diese Helden gestern auch in anderer Hinsicht Einschneidendes abgenickt haben, möge wenigstens das hier sich als sinnvoll herrausstellen. Prost.
 
 
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IsoO
Alt 07.07.2007, 13:05   #15
Standard

Ich bin absolut dafür. Ich würde sogar dafür stimmen, dass Alkohol am Steuer generell und nicht nur für Fahranfänger verboten ist.

Geändert von Felicitas (07.07.2007 um 13:10 Uhr). Grund: der post sollte wohl eher in diesen thread *g*
 
 
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ziggyx
Alt 07.07.2007, 13:08   #16
Standard

Richtig so...
Wenn sich irgendwelche Fahranfänger sich dann alleine um den baum wickel, ist mir das ja egal, das schlimme ist ja eher dass andere dadurch gefärdet werden...
 
 
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El Sparko
Alt 07.07.2007, 22:44   #17
Standard

wer hat seine meinung geändert? ich... ich denke 0,0 wäre allgemein für jeden gültig. zu bedenken gebe ich nur die hexenjagd wenn jemand wirklich mit körpereigenem alkohol auf 0,1 schießt und dann evtl. schonmal nen eintrag als alki irgendwo hat, dem glaubt später kein mensch mehr was.

ausserdem alkohol vom autofahren trennen das kann jeder. hab ich auch ohne krasse regelung schon früher immer gemacht, da mir das "herantrinken" eher ein zu hohes risiko war. ich weiß ganz genau dass meine alkoholverträglichkeit schwankt und wenn ich nen schlechten tag erwische will ich nicht auch noch mit alk im blut ertappt werden. gut aber ich trinke ja sowieso nichts mehr.

wer nicht glaubt, dass ein einziges bier die reaktionszeit enorm herab setzt, der soll bitte mal den einfachen test machen. spielt quake3 zuerst nüchtern und dann nach ner halben flasche bier. was man im auto nicht merkt, wird man bei verhältnismässig höherer anforderung an die reaktion in nem 3dshooter sofort wahrnehmen.
 
 
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Wollito
Alt 09.07.2007, 23:01   #18
Standard

Also ich finde die Regelung auf jeden Fall wichtig, ein großer Schritt in die richtige Richtung, aber auf der gleichen Seite irgendwie sinnlos.

Denn es liegt ja nicht nur an der Grenze die nun entweder bei 0,0 oder 0,3 liegt, sondern vielmehr an den (jungen) Leuten die trinken und dann meinen noch problemlos fahren zu können und das trifft nun einmal nicht zu.

Verstärkte Prävention, Aufklärung, Kontrollen und ausreichende schmerzhafte Strafen sind sinnvoller. Auf jeden Fall ist es aber eine gute Sache, in Richtung Alkohol/Auto Fahren zu gehen, denn damit können in Zukunft sehr viele Menschenleben gerettet werden.
 
 
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MiKe
Alt 09.07.2007, 23:07   #19
Standard

Denn es liegt ja nicht nur an der Grenze die nun entweder bei 0,0 oder 0,3 liegt, sondern vielmehr an den (jungen) Leuten die trinken und dann meinen noch problemlos fahren zu können und das trifft nun einmal nicht zu.
Es geht in erster Linie darum, die Leute, die sich an die 0,3 bzw. 0,5 herantrinken (und oftmals übers Ziel hinausschießen), davon abzuhalten. Denn jetzt kann man sich nirgends mehr herantrinken. Außerdem ist es erwiesen, dass ein älterer Fahrer i.d.R. durch seine Fahrerfahrung eine geringe Blutalkoholkonzentration ausgleichen kann!

Ansonsten kann ich natürlich nur zustimmen!
 
 
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El Sparko
Alt 09.07.2007, 23:33   #20
Standard

würd ich nicht sagen dass man blutalkohol ausgleichen kann. und wenn man noch so viele jahrzehnte fahrerfahrung haben sollte... alk vermindert die reaktion. da hilfts ned zu wissen wie man reagieren würde, man tuts einfach nicht rechtzeitig. wers ned trennen kann soll sein lappen abgeben und zu fuß laufen.
 
 
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MiKe
Alt 09.07.2007, 23:47   #21
Standard

Zitat von El Sparko
würd ich nicht sagen dass man blutalkohol ausgleichen kann. und wenn man noch so viele jahrzehnte fahrerfahrung haben sollte... alk vermindert die reaktion. da hilfts ned zu wissen wie man reagieren würde, man tuts einfach nicht rechtzeitig. wers ned trennen kann soll sein lappen abgeben und zu fuß laufen.
Schon klar, aber nach diversen Studien ist es tatsächlich so, dass der Fahranfänger aufgrund seiner Unsicherheit im nüchternen Zustand etwa so reagiert wie ein erwachsener mit einer geringen BAK. Der Fahranfänger tritt halt noch nicht routinemäßig bei Gefahr sofort voll auf die Bremse sondern muss das alles erst "verarbeiten", während es beim erfahrenen schon fast wie von alleine geht!
 
 
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El Sparko
Alt 10.07.2007, 01:04   #22
Standard

klar da könnte man sich drüber unterhalten. aber was bringt das argument? eine rechtfertigung warum friedrich-wilhelm von deutschmann mit 3 korn noch seinen benz in den graben heizen darf, während ronny von um die ecke beim genuss von ner milchschnitte schonmal sein lappen abgeben muss?
 
 
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ein Irrer
Alt 10.07.2007, 03:19   #23
Standard

Das Gesetz geht bei weitem noch nicht weit genug, das sollte für jedes Alter gelten. Wenn man sich in die Gemeinschaft der Autofahrer begiebt muß man nun einmal, wie in einer Gemeinschaft üblich, seine Interessen zurückstellen. Wenn es nun nur das eigene Leben wäre, das der Hannes damit aufs Spiel setzt, wäre es ja noch egal, aber er gefährdet auch die der anderen.
Das sieht man als Fahranfänger wohl ganz und gar nicht so, Party muß sein, allerdings, wenn sich dann einmal der Freund oder vielleicht der eigene Vater um den Baum gewickelt hat oder gar Unschuldige in den Unfall involviert sind, dann sieht das ganze schon ganz anders aus. Ich persöhnlich habe einmal alkoholisiert die Fahrt angetreten und das hat für mehr als 10 Leben gereicht um das nie wieder zu tun.

Und zu der These, das es einen Unterschied macht, wie lange man schon Auto fährt, halte ich für absolut daneben, das kommt auf die persöhnliche Reaktionszeit an und die ist nach Studien bei allen Fahrern, gleich welchen Alters, ab 0.8 Vol. % wirklich beschissen. Den Tunnelblick bekommt man auch durch noch so viel Alter und Weisheit nicht weg, da kann man sich noch so sehr anstrengen. In diesem Sinne full ack @ El Sparko, der Aussage kann man nur mit Sarkamus begegnen

Geändert von Jumpy (10.07.2007 um 08:34 Uhr).
 
 
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MiKe
Alt 10.07.2007, 10:49   #24
Standard

Den Tunnelblick bekommt man auch durch noch so viel Alter und Weisheit nicht weg, da kann man sich noch so sehr anstrengen.
Es geht nicht um Weisheit, sondern nur, dass sich die versch. Prozesse beim Fahren durch die Erfahrung automatisieren. Die meisten Fahranfänger sind ja anfangs schon fast überfordert, wenn sie blinken müssen, Schulterblick, lenken, bremsen und auch noch schalten. Dass ein erfahrener Fahrer idR einfach besser fährt ist unbestreitbar!

eine rechtfertigung warum friedrich-wilhelm von deutschmann mit 3 korn noch seinen benz in den graben heizen darf, während ronny von um die ecke beim genuss von ner milchschnitte schonmal sein lappen abgeben muss?
Nein, aber die offizielle Begründung, warum die 0,1er-Grenze nur während der Probezeit und bis zum 21sten Lebensjahr gilt (noch!). Nämlich genau wegen der Unerfahrenheit und der damit verbundenen "Fahrschwäche" der Fahranfänger.

BTW: Ih bin ehder Meinung, dass man die neue Regelung auf _alle_ Fahrer ausweiten soll... Aber naja...
 
 
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Meister_Propper
Alt 10.07.2007, 12:45   #25
Standard

ich finds scheisse,
wenn man deutschlands straßen sicherer machen will, dann sollte man einfach allen frauen den führerschein wegnehmen.^^

aber ernsthaft, die unfälle passieren ja nicht bei leuten mit 0,3 promille sondern bei leuten 1,0 promille und denen ists so oder so egal.
 
 
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