
03.09.2001, 21:29
# 8 Jo, das müsste rechtlich gesehen OK sein.
Das ist ungefähr das selbe wie mit den Farbstoffen in Süßigkeiten.
Die Herrsteller schreiben da auch lieber Sachen wie Farbstoff Yzygalynzyn dran anstatt klipp und klar E-150 oder so.
Die E-s kannste in jeder Apotheke als Liste bekommen, da weißte dann auch, welche krebserregend sind und welche nicht.
Aber versuch mal, auf diesen Listen Yzygalynzyn zu finden...<gg>
Fazit: Da steht auch drauf, dass da was krebserregendes drin ist - aber es versteht keiner. Trotzdem dürfen die des weiter machen.
[ 03 September 2001: Beitrag editiert von: Dr.Joker ] |