Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postplanet - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

Abmahnung


Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
PowerWapiti
Alt 20.03.2006, 20:52   #1
Standard Abmahnung

Hi


1. Darf eine Abmahnung per E-Mail erfolgen? muss die nicht von einem Rechtsanwalt per Post kommen?
2. Gibt es eine bestimmte Frist? z.B. 14 Tage? 7 Tage? oder ist das egal?
3. Der Gegner verlangt eine Kundenliste.. darf man ihm diese Liste schicken? (Datenschutz?)
 
 
Nach oben
El Sparko
Alt 20.03.2006, 21:12   #2
Standard

Dies stellt keine gültige Rechtsberatung dar, konsultiere für konkrete Antworten bitte einen Anwalt!

1. ob sie es "darf" weis ich nicht, in der regel ist aber einschreiben wohl geschickter für die gegenpartei

2. du meinst die frist innerhalb derer eine aktion deinerseits erfolgen muss? auch hier weis ich es nicht genau, es werden aber in der regel 6-7 tage gewählt, um dir wenig zeit für rechtsberatung zu lassen.

3. kann ich nicht nachvollziehen weil der grund auf den sich die abmahnung stützt nicht genannt wurde. im normalfall kann man aber nicht einfach geschäftsgeheimnisse "raus-abmahnen".
 
 
Nach oben
Tacitus
Alt 21.03.2006, 15:09   #3
Standard

Hi, ich hab mich in letzter Zeit häufiger mit solchen Themen auseinandergesetzt und daraus eine Sache gelernt: Konsultiere sofort einen Anwalt!
Ein einfaches Beratungsgespräch wird soweit ich weiß nicht in Rechnung gestellt also kann es schon mal nicht schaden.

In Foren bekommst du sicher viele hilfreiche Ratschläge, nur leider keine auf die du dich verlassen kannst, und letzten Endes bist du derjenige der Probleme bekommen kann.

Ein Fehler den auch viele machen wenn sie eine Abmahnung bekommen ist die falsche Annahme man könne ja über alles „reden“ und die Sache so aus der Welt schaffen weil ja lediglich ein Missverständnis vorliegt oder ähnliches.
Da gibt es nichts zu bereden, wer dich abmahnt hat sich das in der Regel gut überlegt und verfolgt damit bestimmte Ziele.
Deswegen kann ich nur noch mal wiederholen: Nicht darauf reagieren sondern erst einen Anwalt konsultieren!
Reimt sich sogar :-)
 
 
Nach oben
Roter_Drache
Alt 21.03.2006, 16:30   #4
Standard

unabhängig dessen dass du einen anwalt fragen solltest/könntest.
würde ich erstens auf die email nicht antworten und ggf. löschen.
Der Absender müsste u.a. vor Gericht erstmal beweisen, dass die eMail überhaupt von ihm erstellt und verschickt wurde. Das ist schonmal nicht so leicht.
Des weiteren unterliegen emails vor Gericht noch dem Richter ob er sie als Indiz bestätigt oder nicht - denn noch immer sind email zu leicht zu maniplieren.
Und wenn nur der absender mit ner eMail ankommt und du sagst keine erhalten zu haben siehts Mau aus für den Abmahnenden..
 
 
Nach oben
fantamaus
Alt 21.03.2006, 17:30   #5
Standard

emails sind vor Gericht, soviel ich weiss, keine rechtsgültigen Beweise.

Im zweifelsfall Antwalt konsultieren.
 
 
Nach oben
DasTobbi
Alt 27.03.2006, 01:41   #6
Standard

Eine Abmahnung darf eigentlich in jeder Form erfolgen, die sie im Prinzip nur als "guter Wille" anzusehen ist. Man warnt Dich dadurch ja vor das evt. weitere Schritte gegen dich eingeleitet werden können, wenn Du den Inhalt der Abmahnung nicht erfüllst (ich nehme mal an eine Unterlassungserklärung unterschreiben sowie eine Aufwandsentschädigung an den Rechtsanwalt zahlen).
In den letzten Jahren wird dieses auf der Welt einmalige Abmahnverfahren von einige dubiosen Hinterhof-Rechtsanwälten mißbraucht um ohne viel Arbeit Geld zu scheffeln.
Weitere Informationen zu Deinen Fragen und zu Abmahnungen generell findest Du unter http://www.abmahnwelle.de/
 
 
Nach oben
Thema geschlossen

Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Abmahnung wegen "falscher" AGB DasTobbi Im Namen des Gesetzes 20 30.07.2005 10:17
Abmahnung gegen PP Anarchnophobia Im Namen des Gesetzes 52 17.09.2003 18:06


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:57 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.0 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.