Original geschrieben von asdf
DasTobbi:
Dass das nun für dich ärgerlich ist, ist klar.
Nichtsdestotrotz selbst Schuld.
Und das rumgejammere über die fiesen Sitten in Deutschland und Sizilien(..oO) oder gar Lohnnebenkosten etc..die ihr wohl kaum großartig haben werdet, bringt auch nix.
Wie bereits weiter oben geschrieben sind die Fehler in den AGBs nachzuvollziehen und sicher unsere Schuld. Nichtsdestotrotz ist das Abmahnwesen in Deutschland so auf der Welt einmalig und meiner Meinung nach überholungsbedürftig. Es kann nicht sein das sogenannte "Abmahnvereine" aus dem Boden sprießen und Ihren Lebensunterhalt damit verdienen "Rechnungen" für Dienstleistungen zu verschicken, derer Sie überhaupt nicht vom Empfänger der Rechnung beauftragt wurden.
Was das rumjammern betrifft, das gehört wohl zur freien Meinungsäusserung in diesem Forum oder? Das es nix bringt weiss ich selbst, verschieb es halt zur Klagemauer...
Original geschrieben von asdf
Genausowenig wie jetzt Roter_Drache anzumotzen, nur weil er Recht hat.
Ich motze ihn nicht an, ich habe ihm verdeutlicht warum kleinere oder von mir aus auch mittelständische Unternehmen eventuell Fehler in ihren AGBs haben. Soweit ich weiss ist das Unternehmen meiner Eltern bei weitem nicht das einzige welches wegen soetwas verklagt wurde. Es hat schon Abmahnung gegeben weil jemand im Impressum den Vornamen nicht ausgeschrieben, sondern abgekürzt hat...
Original geschrieben von asdf
Dann geht doch nach Polen mit eurer Firma. Wenn da alles so einfach und super toll ist, wieso seid ihr dann noch da? Also echt mal.
Was hat die Aussage nun für einen Sinn? Reine Provokation?
Allerdings geht es hier nicht primär darum irgendwohin auszuwandern, sondern um die Sinnhaftigkeit des Abmahnwesens in Deutschland. Das ich ersteres in meinen ersten Post als Option angebracht habe, geschah aus reiner Verärgerunge heraus und steht nicht unbedingt zur debatte...
Original geschrieben von asdf
Einmal ist es ein kleines Familienunternemen und einmal ein aufstrebendes mittelständisches Unternehmen und dann mal wieder irgendwas dazwischen. Entscheide dich doch bitte mal.
Im Endeffekt tut das wohl eher weniger zur Sache und ist in Zeiten des Internets und des daraus resultierenden weltweiten Handels auch recht schwer zu definieren.
Original geschrieben von asdf
Bisher hast du auch weder genaues vom Schreiben des Anwalts, noch ausführliches zu euren AGBs, geschweigedenn vielleicht einen Link zu der Online-Präsens eures Unternehmens, geschrieben. Das wär sicherlich hilfreich gewesen, damit man sich hier ein anständiges Bild von der Sache hätte machen können.
Da die Sache bereits am Abend einem Anwalt übergeben wurde, und die Beratung bereits am nächsten Morgen geschah, hielt ich es für überflüssig hier weitere Details zu posten. Das die AGBs teilweise Fehler enthielten und die Abmahnung (in Deutschland) rechtens ist wusste ich nun auch vom Anwalt. Worum es mir hier desweiteren ging was das Abmahnwesen in Deutschland und ob der besagte Rechtsanwalt nicht auch anders hätte handeln können...
Original geschrieben von asdf
Ein mittelständisches Unternehmen mit 10.000 Euro Umsatz im Jahr? Ich glaube kaum. Das is irgendwie ziemlich 'klein'.
Ob sich das alles mit soviel Arbeit dareinstecken so lohnt..nunja Hintergrundinfos gibts ja nich wirklich, also schweig ich ma lieber.
Sorry für den Fauxpas, ich meinte Monatsumsatz. Von dem allerdings in der derzeitigen Phase weniger als die Hälfte an Gewinn übrig bleibt da die "Rohstoffe" im Einkauf recht teuer sind. Eine Strafe von 2500,- Euro würde also entweder die Produktion und somit den Umsatz des nächsten Monats hemmen oder ein weiteres Ausnutzen der bereits bestehenden Kredite bedeuteten, welches man sich vielleicht lieber für eventuelle Engpässe aufgehoben hätte.
Original geschrieben von asdf
Achja, man muss sicher kein Jurist und schon garkein juristischer Fachmann dafür sein, um zu wissen, dass man prinzipiell ein 14-tägiges Rückgaberecht in Deutschland hat und man deshalb nichts gegenteiliges in die AGBs schreiben sollte.
Die ist sicherlich entgangen das ich in meinem letzten Post geschrieben habe, das das 14-tägige Rückgaberecht in einem anderen Abschnitt unserer AGBs behandelt wird, als in dem von mir oben geposteten.
Allerdings schließt das Gesetz das Rückgaberecht bei Maßanfertigungen aus, und ein Großteil der produzierten Ware sind Maßanfertigungen. Für diese diversen Ausnahmefälle muss man aber dann Deiner Meinung nach auch kein Jurist sein, was?