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Abmahnung wegen "falscher" AGB

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DasTobbi
Alt 25.07.2005, 19:35   #1
Ausrufezeichen Abmahnung wegen "falscher" AGB

Nabend Zusammen,

hatte heute einen netten Brief im Briefkasten, und zwar von einem Rechtsanwalt der die AGBs auf dem Internetauftritt der Firma meiner Eltern rügt. Habe gerade leider recht wenig Zeit, deshalb nur bruchstückhafte Informationen. Werde heute Abend nochmal ausführlicher schreiben und evt. nen Scan des Briefes posten.
Also, der werte Herr Rechtsanwalt moniert einige Passagen der AGBs, unter anderem "Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen". Der gute Mann schmeisst dann noch mit massenhaft Paragraphen um sich und fordert nun 180,- Euro Aufwandsentschädigung sowie eine Unterlassungserklärung die uns im Falle einer zuwiederhandlung 2500,- Euro Strafe verspricht. Dem Schreiben liegt ebenfalls direkt ein Überweisungsschein zur bequemen Überweisung bei.
Ich halte das ganze für einen plumpen Versuch einer Hinterhofskanzlei ohne Klientel an Geld zu gelangen, indem einfach wahllos diverse Internetseiten verklagt werden, allerdings machen sich meine Eltern als Inhaber des Geschäfts nun doch ein wenig sorgen.
Ich denke wir werden Morgen mal zum Anwalt gehen und unseren Internetauftritt von ihm überarbeiten lassen. Dennoch würde ich gerne mal von euch wissen was ihr von der Sache haltet. Ich hatte schon mehrmals von "Massenabmahnungen" durch dubiose Rechtsanwälte gelesen. Ist dies aber denn auch wirklich rechtskräftig? Ich mein der Brief ist nicht als Einschreiben gekommen, und es wird eine Frist von gerade mal sieben Tagen gesetzt um den Betrag zu begleichen und die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Andernfalls möchte der gute Herr rechtliche Schritt einleiten, er droht expliziet mit der Möglichkeit einer Klage...
So oder so, ich finde sowas wirklich zum kotzen. Da kommt irgendein Schmalspuranwalt wie ein Schmarotzer daher und versucht kleiner Familienunternehmen auszusaugen. Sollte das wirklich rechtens sein, wundert mich nicht mehr wieso es der deutschen Wirtschaft so schlecht geht. Ein Grund mehr die Produktion nach Polen zu verlagern. Ist es nicht rechtens weiss ich schon wer Morgen ein blaues Auge hat. Die Sache regt mich echt tierisch auf...

DasTobbi
 
 
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Roter_Drache
Alt 26.07.2005, 11:18   #2
Standard

Hilfreich wäre es ja, wenn du uns einmal die AGBs des Geschäftes zeigen könntest.

Und was das Schreiben vom Rechtsanwalt angeht.. bevor du ihm unterstellst, dass es ne Massenabmahnung ist, wäre das zu prüfen

Wobei Anwälte eigentlich nicht auf eigene Faust handeln, sondern sich auf ihren Klienten berufen und nach dessen Wunsch handeln, also sollte da stehen wer (also Klient) die AGBs bemängelt.

ps. Warums der Wirtschaft so schlecht hat eigentlich andere Gründe als n Schreiben vom RA - aber das ist wohl nicht Thema der Verhandlung =}


RD
 
 
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Perser
Alt 26.07.2005, 21:43   #3
Standard

Leider ist es in Deutschland möglich ohne vorhergehende Warnung schon Bearbeitungskosten für eine gestellte Dienstleistung zu fordern!
Das ist eine ganz simple Masche von Anwälten die wirklich keine Arbeit haben.
Die suchen einfach etwas was nicht rechtens ist, bearbeiten das, geben dem ganzen dann einen Sachwert von dem ein gewisser Prozentsatz dann die Gebühr darstellt und schicken dir dann die Rechnung dafür.

Das ist leider, sollte die AGB wirklich die von ihm dargestellten Fehlerenthalten, rechtkräftig
 
 
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El Sparko
Alt 27.07.2005, 08:21   #4
Standard

ja und diese rechtslage ist was so geier wie "abmahnanwälte" hervorruft. das gibts meines wissens nach in keinem anderen land. vom rechtsempfinden her würde ich eigentlich schon denken dass eine erste abmahnung nicht kostenpflichtig sein darf. unterlassungserklärung und androhung rechtlicher schritte schön und gut aber der alleinige hinweise "ich hab was gefunden" darf nicht schon ein paar tausend euro kosten.
 
 
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DasTobbi
Alt 27.07.2005, 08:39   #5
Standard

Tja, da wird ein aufstrebendes, mittelständisches Unternehmen halt direkt wieder zurechtgestutzt und aller Illusionen beraubt. Haste Erfolg kommen die Schmeißfliegen, steht Du vorm Untergang kommen die Aasgeier. Deutschland und sein Schmarotzertum. Und da wundert man sich wieso es der deutschen Wirtschaft so schlecht geht, solche halbkriminellen Vereinigungen tragen mit Sicherheit ihren Teil dazu bei das immer mehr Kleinunternehmen in das Osteuropäische Ausland auswandern. Hier wird man nicht nur von übermäßigen Steuern und Lohnnebenkosten gepiesakt, sondern auch noch schmierigen Hinterhofanwälten die mit Paragraphen um sich schmeissen...
Ich würde es ja begrüßen hätte man auf gravierende Fehler in den AGBs hingewiesen und gleichzeitig seine Hilfe bei der Beseitigung eben jener angeboten, am besten gleich mit einem Kostenvoranschlag. Das wäre Eigeninitiative und Unternehmertum. Aber das was diese Anwälte, vereinigt unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit und dem Verbraucherschutz, abziehen, das hat wirklich schon den flair von Mafiamethoden. Auf Sizilien hauen sie dir dein Inventar kurz und klein, in Deutschland wirst Du halt abgemahnt, und das ist dann auch noch rechtens. Und sowas schimpft sich dann auch noch "gemeinnütziger Verein". Für mich ist sowas eher "ungemein unnütz".
Mal sehen ob sich irgendein TV-Magazin á la Focus.TV oder die Printmedien dafür interessieren. Vielleicht wittern die ja ne tolle Story...
 
 
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Perser
Alt 27.07.2005, 15:32   #6
Standard

Ja mach das mal, das ist bestimmt ein gefundenes Fressen für die Medien!
 
 
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Apu
Alt 28.07.2005, 00:43   #7
Standard

Original geschrieben von El Sparko
vom rechtsempfinden her würde ich eigentlich schon denken dass eine erste abmahnung nicht kostenpflichtig sein darf.
Darüber gab es vor kurzem auch mal einen Interessanten Artikel auf heise.de. Da ging es irgendwie darum, dass trotz ähnlicher Rechtslage in England noch nie Seitenbetreiber abgemahnt wurden, weil sie nen Link auf ihrer Seite haben der wiederum auf eine Seite linkt, der wiederum auf eine Seite linkt,der wiederum auf eine Seite linkt, auf der irgendwo ein Link zu CloneCD oder ähnlichem ist. Und zwar ganz einfach, weil in England die erste Abmahnung grundsätzlich auf Kosten des Abmahnenden geht. Da überlegt man es sich wirklich zweimal, bevor man so einen scheiß abzieht.

@DasTobbi

Ich glaube Perser hat recht, sowas wäre für die Presse nicht uninteressant.
 
 
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Roter_Drache
Alt 28.07.2005, 14:19   #8
Standard

Wobei ich mich auch frage warum solche Fehler nicht vorher bemerkt werden bzw. eine AGB nicht gleich ordentlich verfasst wird. Denn Bsp.AGBs gibts genügend, was der Inhalt sein soll steht im Gesetzbuch, aber ansonsten sind immer die anderen schuld, da hast du natürlich Recht.

wobei ich auch nicht verstehe was Lohnnebenkosten, Steuern mit ner Abmahnung wegen AGBs zu tun haben, aber vielleicht erfahre ich es ja in einer der dollen Reportagen...

RD
 
 
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ANSI Lady
Alt 28.07.2005, 14:25   #9
Standard

Original geschrieben von : DasTobbi
Auf Sizilien hauen sie dir dein Inventar kurz und klein, in Deutschland wirst Du halt abgemahnt, und das ist dann auch noch rechtens.
Sorry, aber ?
 
 
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Perser
Alt 28.07.2005, 15:43   #10
Standard

Diese Abmahnungsfreiheit baut halt auf der Basis "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" auf und daher hätte man es auch sehr schwer z.B. bis zur obersten Instanz eine Verfassungsklage einzureichen.
 
 
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El Sparko
Alt 28.07.2005, 16:06   #11
Standard

natürlich schützt unwissenheit vor strafe nicht. die strafe legt aber ein gericht in einer ordentlichen verhandlung fest. wenn also jemand ungültige agbs hat und dafür in einem verfahren irgendwie belangt wird spricht nix dagegen.

lediglich die kostenpflichtige erstabmahnung durch anwälte finde ich ein unding. wie gesagt, das gibts sonst in eigentlich keinem anderen land. und es gibt eigentlich auch keinen sinn. das internet ist voll von fällen wo leute kostenpflichtig abgemahnt wurden. teilweise nichtmal mit recht. teilweise aufgrund abstruser rechtsverbiegungen. und sicherlich NIE der moral oder des anstands wegen. es ist nämlich der anwalt der den streitwert festsetzt und sich dazu entschließt eine abmahung zu schreiben anstatt z.B. eines formellen briefes.
 
 
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DasTobbi
Alt 28.07.2005, 18:01   #12
Standard

Original geschrieben von Roter_Drache
Wobei ich mich auch frage warum solche Fehler nicht vorher bemerkt werden bzw. eine AGB nicht gleich ordentlich verfasst wird. Denn Bsp.AGBs gibts genügend, was der Inhalt sein soll steht im Gesetzbuch, aber ansonsten sind immer die anderen schuld, da hast du natürlich Recht.

wobei ich auch nicht verstehe was Lohnnebenkosten, Steuern mit ner Abmahnung wegen AGBs zu tun haben, aber vielleicht erfahre ich es ja in einer der dollen Reportagen...

RD
Da sich ein kleines Unternehmen keine eigene Rechtsabteilung leisten kann, und nicht in jedem Familienunternehmen ausgebildete Kaufmänner oder studierte Juristen am Werk sind? Sorry, aber Dein Post ist lappidar dahergesabbelt ohne irgendwelches Hintergrundwissen zu besitzen. Setz Du Dich mal an die diversen Gesetzbücher und such die passenden Paragraphen heraus während Du 12 Stunden täglich versuchst Dein Geschäft über Wasser zu halten. Mal ganz davon abgesehen das sich die betreffenden Gesetze immer wieder mal ändern...
Und was Lohnnebenkosten und Steuern mit der Abmahnung zu tun haben? Sie machen den Wirtschafststandort Deutschland unattraktiv. Ein solches Abmahnwesen wie in Deutschland gibt es in keinem anderen Land der Welt, darum bewundert man uns wahrscheinlich genauso wie um unser tolles Parksündervefolgungssystem...
 
 
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DasTobbi
Alt 28.07.2005, 18:03   #13
Standard

Original geschrieben von ANSI Lady


Sorry, aber ?
Sorry, aber !
 
 
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mephisto
Alt 28.07.2005, 19:26   #14
Standard

Sorry für die schlechte Nachricht, aber der Rechtsanwalt hat definitiv Recht!

Bei Online- (außer online-auktionen!) und Haustürgeschäften hast du GENERELL ein 14tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen... zumindest gilt das auf den Satz aus den AGB deiner Eltern, den du oben gepostet hast!

Dieser Satz ist nicht rechtens und verfällt automatisch, weil er dem geltendem deutschen Recht widerspricht.

Eigentlich kann einem der Satz egal sein, wenn man Kunde ist - denn in einem Rechtsstreit in dieser Hinsicht würde der Kunde auf jeden Fall recht bekommen!
 
 
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DasTobbi
Alt 28.07.2005, 20:41   #15
Standard

Die 14 Tage Rückgaberecht werden in einem anderen Paragraphen der AGB behandelt. Der oben gepostete Abschnitt soll den Kunden lediglich veranlassen die erhaltene Ware auf offene Mängel sowie Menge zu untersuchen, was ich so auch in anderen AGBs gefunden habe. Allerdings war dies wohl falsch formuliert...
Im Grunde hat der Anwalt sicherlich recht, das gebe ich ja gerne zu. In unserer Familie ist nunmal leider kein Jurist, deshalb kann und wird sich sicherlich der ein oder andere Fehler in die AGBs eingeschlichen haben. Was ich hier moniere ist die Tatsache das solche Abmahnungen in Deutschland gang und gebe sind, und einem Kleinunternehmen eine Strafe von 25% seines Jahresumsatzes als Strafe bei nicht einhalten der Unterlassungserklärung aufzubrummen, ist einfach der letzte Bockmist. So gravierend ungerecht und wettbewerbsverzerrend können die AGBs garnicht gewesen sein, das soetwas gerechtfertigt wäre. Wie gesagt, ein Hinweisschreiben auf die fehlerhaften AGBs und ein Kostenvoranschlag zur überarbeitung eben jener, das hätte ich für den richtigen Weg gehalten. Der Rechtsanwalt hätte damit sicherlich mehr verdient als seine popelige "Aufwandsentschädigung" und dem Kleinunternehmen wäre eine Menge arbeitshemmendem Ärger entgangen. Aber nun gut, verdient jetzt halt ein anderer Anwalt daran...
 
 
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asdf
Alt 29.07.2005, 04:14   #16
Standard

DasTobbi:

Dass das nun für dich ärgerlich ist, ist klar.
Nichtsdestotrotz selbst Schuld.
Und das rumgejammere über die fiesen Sitten in Deutschland und Sizilien(..oO) oder gar Lohnnebenkosten etc..die ihr wohl kaum großartig haben werdet, bringt auch nix.
Genausowenig wie jetzt Roter_Drache anzumotzen, nur weil er Recht hat.
Dann geht doch nach Polen mit eurer Firma. Wenn da alles so einfach und super toll ist, wieso seid ihr dann noch da? Also echt mal.

Einmal ist es ein kleines Familienunternemen und einmal ein aufstrebendes mittelständisches Unternehmen und dann mal wieder irgendwas dazwischen. Entscheide dich doch bitte mal.

Bisher hast du auch weder genaues vom Schreiben des Anwalts, noch ausführliches zu euren AGBs, geschweigedenn vielleicht einen Link zu der Online-Präsens eures Unternehmens, geschrieben. Das wär sicherlich hilfreich gewesen, damit man sich hier ein anständiges Bild von der Sache hätte machen können.

Ein mittelständisches Unternehmen mit 10.000 Euro Umsatz im Jahr? Ich glaube kaum. Das is irgendwie ziemlich 'klein'.
Ob sich das alles mit soviel Arbeit dareinstecken so lohnt..nunja Hintergrundinfos gibts ja nich wirklich, also schweig ich ma lieber.

Achja, man muss sicher kein Jurist und schon garkein juristischer Fachmann dafür sein, um zu wissen, dass man prinzipiell ein 14-tägiges Rückgaberecht in Deutschland hat und man deshalb nichts gegenteiliges in die AGBs schreiben sollte.

Original geschrieben von Perser
Diese Abmahnungsfreiheit baut halt auf der Basis "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" auf und daher hätte man es auch sehr schwer z.B. bis zur obersten Instanz eine Verfassungsklage einzureichen.
Ne Verfassungsklage, die sich gegen den Grundsatz "Strafe schützt vor Unwissenheit nicht" wendet, interessante Vorstellung. Zwar eher nicht für das Verfassungsgericht, aber gut.
Und ansonsten hat das Verfassungsgericht hier mal überhaupt nix mit dem Thema zu tun.
 
 
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DasTobbi
Alt 29.07.2005, 10:50   #17
Standard

Original geschrieben von asdf
DasTobbi:

Dass das nun für dich ärgerlich ist, ist klar.
Nichtsdestotrotz selbst Schuld.
Und das rumgejammere über die fiesen Sitten in Deutschland und Sizilien(..oO) oder gar Lohnnebenkosten etc..die ihr wohl kaum großartig haben werdet, bringt auch nix.
Wie bereits weiter oben geschrieben sind die Fehler in den AGBs nachzuvollziehen und sicher unsere Schuld. Nichtsdestotrotz ist das Abmahnwesen in Deutschland so auf der Welt einmalig und meiner Meinung nach überholungsbedürftig. Es kann nicht sein das sogenannte "Abmahnvereine" aus dem Boden sprießen und Ihren Lebensunterhalt damit verdienen "Rechnungen" für Dienstleistungen zu verschicken, derer Sie überhaupt nicht vom Empfänger der Rechnung beauftragt wurden.
Was das rumjammern betrifft, das gehört wohl zur freien Meinungsäusserung in diesem Forum oder? Das es nix bringt weiss ich selbst, verschieb es halt zur Klagemauer...

Original geschrieben von asdf

Genausowenig wie jetzt Roter_Drache anzumotzen, nur weil er Recht hat.
Ich motze ihn nicht an, ich habe ihm verdeutlicht warum kleinere oder von mir aus auch mittelständische Unternehmen eventuell Fehler in ihren AGBs haben. Soweit ich weiss ist das Unternehmen meiner Eltern bei weitem nicht das einzige welches wegen soetwas verklagt wurde. Es hat schon Abmahnung gegeben weil jemand im Impressum den Vornamen nicht ausgeschrieben, sondern abgekürzt hat...

Original geschrieben von asdf

Dann geht doch nach Polen mit eurer Firma. Wenn da alles so einfach und super toll ist, wieso seid ihr dann noch da? Also echt mal.
Was hat die Aussage nun für einen Sinn? Reine Provokation?
Allerdings geht es hier nicht primär darum irgendwohin auszuwandern, sondern um die Sinnhaftigkeit des Abmahnwesens in Deutschland. Das ich ersteres in meinen ersten Post als Option angebracht habe, geschah aus reiner Verärgerunge heraus und steht nicht unbedingt zur debatte...

Original geschrieben von asdf

Einmal ist es ein kleines Familienunternemen und einmal ein aufstrebendes mittelständisches Unternehmen und dann mal wieder irgendwas dazwischen. Entscheide dich doch bitte mal.
Im Endeffekt tut das wohl eher weniger zur Sache und ist in Zeiten des Internets und des daraus resultierenden weltweiten Handels auch recht schwer zu definieren.

Original geschrieben von asdf

Bisher hast du auch weder genaues vom Schreiben des Anwalts, noch ausführliches zu euren AGBs, geschweigedenn vielleicht einen Link zu der Online-Präsens eures Unternehmens, geschrieben. Das wär sicherlich hilfreich gewesen, damit man sich hier ein anständiges Bild von der Sache hätte machen können.
Da die Sache bereits am Abend einem Anwalt übergeben wurde, und die Beratung bereits am nächsten Morgen geschah, hielt ich es für überflüssig hier weitere Details zu posten. Das die AGBs teilweise Fehler enthielten und die Abmahnung (in Deutschland) rechtens ist wusste ich nun auch vom Anwalt. Worum es mir hier desweiteren ging was das Abmahnwesen in Deutschland und ob der besagte Rechtsanwalt nicht auch anders hätte handeln können...

Original geschrieben von asdf

Ein mittelständisches Unternehmen mit 10.000 Euro Umsatz im Jahr? Ich glaube kaum. Das is irgendwie ziemlich 'klein'.
Ob sich das alles mit soviel Arbeit dareinstecken so lohnt..nunja Hintergrundinfos gibts ja nich wirklich, also schweig ich ma lieber.
Sorry für den Fauxpas, ich meinte Monatsumsatz. Von dem allerdings in der derzeitigen Phase weniger als die Hälfte an Gewinn übrig bleibt da die "Rohstoffe" im Einkauf recht teuer sind. Eine Strafe von 2500,- Euro würde also entweder die Produktion und somit den Umsatz des nächsten Monats hemmen oder ein weiteres Ausnutzen der bereits bestehenden Kredite bedeuteten, welches man sich vielleicht lieber für eventuelle Engpässe aufgehoben hätte.

Original geschrieben von asdf

Achja, man muss sicher kein Jurist und schon garkein juristischer Fachmann dafür sein, um zu wissen, dass man prinzipiell ein 14-tägiges Rückgaberecht in Deutschland hat und man deshalb nichts gegenteiliges in die AGBs schreiben sollte.
Die ist sicherlich entgangen das ich in meinem letzten Post geschrieben habe, das das 14-tägige Rückgaberecht in einem anderen Abschnitt unserer AGBs behandelt wird, als in dem von mir oben geposteten.
Allerdings schließt das Gesetz das Rückgaberecht bei Maßanfertigungen aus, und ein Großteil der produzierten Ware sind Maßanfertigungen. Für diese diversen Ausnahmefälle muss man aber dann Deiner Meinung nach auch kein Jurist sein, was?
 
 
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asdf
Alt 29.07.2005, 15:50   #18
Standard

Original geschrieben von DasTobbi

Was hat die Aussage nun für einen Sinn? Reine Provokation?
Jepp. Provokation <> Gegenprovokation.
Ich fand es daneben, dass du neben diesem Abmahnwesen, halte man davon was man will, angefangen hast, alles mögliche sonstige, ohne Zusammenhang dazu, zu kritisieren und es so rüberkam, als ob im Osten dagegen alls einfach klasse wär. Da drängte sich mir die Frage irgendwie auf.

Die ist sicherlich entgangen das ich in meinem letzten Post geschrieben habe, das das 14-tägige Rückgaberecht in einem anderen Abschnitt unserer AGBs behandelt wird, als in dem von mir oben geposteten.
Allerdings schließt das Gesetz das Rückgaberecht bei Maßanfertigungen aus, und ein Großteil der produzierten Ware sind Maßanfertigungen. Für diese diversen Ausnahmefälle muss man aber dann Deiner Meinung nach auch kein Jurist sein, was?

Nein das ist mir nicht entgangen. Aber gesehen hab ich die betreffenden AGBs nun trotzdem nicht.
Aber ich kann irgendwie nicht einsehen, warum man dann einmal - [und zwar ohne irgendwelchen Bezug zu Ausnahmen wegen Maßanfertigungen, die man eh vernachlässigen könnte, wenn man einfach nur bei den 14 Tagen geblieben wär] - diesen Satz mit den 7 Tagen in die AGBs schreibt und dann woanders, in Kontrast dazu, was von nem 14 tägigem Rückgaberecht schreibt. Dafür, dass das nicht unbedingt sinnvoll ist, muss man kein Jurist sein. Das meine ich, ja.

Wie dem auch sei. Ich hoffe mal, dass es bei den 180 Euro an fälligen Unkosten deswegen bleibt.
 
 
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DasTobbi
Alt 30.07.2005, 01:25   #19
Standard

Original geschrieben von asdf

Jepp. Provokation <> Gegenprovokation.
Ich fand es daneben, dass du neben diesem Abmahnwesen, halte man davon was man will, angefangen hast, alles mögliche sonstige, ohne Zusammenhang dazu, zu kritisieren und es so rüberkam, als ob im Osten dagegen alls einfach klasse wär. Da drängte sich mir die Frage irgendwie auf.
Sicherlich auch falsch von mir, aber irgendwie hat mich das ganze halt doch ein wenig aufgeregt, vor allem nach dem Studium diverser Seiten auf denen dann noch weitere Informationen zu den wirklich schwarzen Schafen unter den Abmahnern waren. Denke es ist verständlich das man in so einer Situation ein wenig überreagiert...


Original geschrieben von asdf

Nein das ist mir nicht entgangen. Aber gesehen hab ich die betreffenden AGBs nun trotzdem nicht.
Aber ich kann irgendwie nicht einsehen, warum man dann einmal - [und zwar ohne irgendwelchen Bezug zu Ausnahmen wegen Maßanfertigungen, die man eh vernachlässigen könnte, wenn man einfach nur bei den 14 Tagen geblieben wär] - diesen Satz mit den 7 Tagen in die AGBs schreibt und dann woanders, in Kontrast dazu, was von nem 14 tägigem Rückgaberecht schreibt. Dafür, dass das nicht unbedingt sinnvoll ist, muss man kein Jurist sein. Das meine ich, ja.
Naja, die AGBs wurden damals zum Start der Seite aus diversen bereits im Netz vorhandenen AGBs zusammengestückelt, ohne weiteres Hintergrundwissen sowie überhaupt dem Wissen das AGBs nicht einmal vorgeschrieben sind. Im nachhinein sicherlich falsch, aber damals steckte das ganze Unternehmen noch in den Kinderschuhen und das Internet und seine Rechtslage waren quasi Neuland. Seitdem hat sich dann niemand mehr Gedanken drum gemacht, es lief halt alles und niemanden hat es gestört.
Naja, es waren halt quasi "Altlasten", die innerhalb der nächsten Wochen aufgrund der integration eines Webshops und damit auch überarbeiteter AGBs ohnehin verschwunden wären.
Allerdings waren die bereits überarbeiteten AGBs auch nicht ohne Fehler, wenn auch nicht in solch gravierender Weise wie die jetzt abgemahnten...


Original geschrieben von asdf

Wie dem auch sei. Ich hoffe mal, dass es bei den 180 Euro an fälligen Unkosten deswegen bleibt.
Hinzu kommen jetzt zwar noch 900,- Euro Anwaltskosten für die komplette Überarbeitung der Homepage (AGBs, Impressum, Bestellabwicklung), aber früher oder später wäre eine rechtliche Überarbeitung der AGBs wohl sowieso fällig gewesen. Allerdings könnte sich der Anwalt der uns abgemahnt hat jetzt auch die 900,- Euro verdient haben, wenn er uns einfach auf Fehler hingewiesen und einen Kostenvoranschlag für die Überarbeitung gemacht hätte. Das ist es ja eigentlich was ich nicht verstehe...
Aber naja, was solls...
 
 
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asdf
Alt 30.07.2005, 02:45   #20
Standard

Tjo, damit hätte er sicherlich mehr verdienen können, hätte aber wohl auch mehr Zeit investieren müssen.

Aber im Grunde genommen, auch wenn der Typ dich nu aufgeregt hat, hat er euch wohl sogar trotzdem noch genutzt, da das nun alles juristisch korrekt ist. Und zwar bevor eventuell irgend ein Kunde wegen was auch immer geklagt hätte oder so.

Hätte mich nun dennoch ma interessiert von welcher Seite hier die ganze Zeit geredet worden ist.

Whatever.
 
 
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DasTobbi
Alt 30.07.2005, 10:17   #21
Standard

Würd die URL zur Homepage ja gerne posten, allerdings sind dort u.a. die komplette Anschrift meiner Eltern sowie Telefonnummern und mein kompletter Name zu finden. Und diese Daten muss ja nicht jeder kennen, wer weiss, vielleicht hab ich mich mit dem ein oder anderen Posting hier strafbar gemacht und werde hinterher noch abgemahnt...
 
 
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