Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

ab wann gewerbe anmelden?

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
sALDIx
Alt 26.12.2003, 18:26   #1
Standard ab wann gewerbe anmelden?

hyhy!

ab wann mus man nen gewerbeschein beantragen?

ich habe vor nen kleinen redirector zu machen und auf gewisse sachen eine einmalige gebühr zu erheben. z.b .werbefrei etc.

und dann möchte ich noch gegen ein geringes endgeld evtl. anbieten webseiten zu erstellen!

brauche ich dafür nen gewerbe schein! wenn ja weiß einer wie teuer son ding ist!?

vielen dank schon mla im voraus!
 
 
Nach oben
doomhammer
Alt 26.12.2003, 23:09   #2
Standard

gewerbe anmelden kostet so um die 30 euro rum.. was du dann an steuern zahlen musst kommt drauf an was du damit verdienst..
 
 
Nach oben
MOR
Alt 26.12.2003, 23:46   #3
Standard

wenn du dich nen bissel geschickt anstellst brauchst du nicht mal einen gewerbeschein und musst auch keine steuern zahlen !
 
 
Nach oben
sALDIx
Alt 27.12.2003, 00:12   #4
Standard

hyhy!

@doomhammer: gibt es denne laufendekosten?

@MOR: aber ist nicht legal! oder sehe ich das falsch?

ein weiteres problem was ich bei einer gewerbe anmeldung habe ist, dass ich halbweisenrente beziehe. weiß einer ob die mir aberkannt werden kann?
 
 
Nach oben
Krashok
Alt 27.12.2003, 00:20   #5
Standard

wenn du dich nen bissel geschickt anstellst brauchst du nicht mal einen gewerbeschein und musst auch keine steuern zahlen !
Ich schätze mal der gute MOR meint gewisse Aufwendungen die man steuerlich geltend machen kann.
 
 
Nach oben
doomhammer
Alt 27.12.2003, 02:04   #6
Standard

Original geschrieben von sALDIx
hyhy!

@doomhammer: gibt es denne laufendekosten?

ein weiteres problem was ich bei einer gewerbe anmeldung habe ist, dass ich halbweisenrente beziehe. weiß einer ob die mir aberkannt werden kann?
laufende kosten: jop, deine steuern

halbweisenrente: du darfst nich mehr als nen bestimmten betrage verdienen sonst wird dir die gekürzt.. ich leg mich jeztt nich auf nen konkreten wert fest - am besten mal nen anwalt fragen
 
 
Nach oben
sALDIx
Alt 27.12.2003, 02:58   #7
Standard

hyhy!

ich bedanke mich denne erstmal!

falls einer noch was weiß, was man unbedingt beachten sollte etc., bitte posten!
ansonsten war es erstmal von meiner seite! wenn ich denne mal dazu komme zum amtzugehen, werde ich dort sowieso noch millionen von fragen stellen

das schlimme wird denne wieder die rennerei sein, wei lsich keiner zuständig fühlt beim amt bzw. keiner etwas weiß
 
 
Nach oben
Krashok
Alt 27.12.2003, 18:35   #8
Standard

Anwalt ?? doomi da kannst auch ins EStG gucken und brauchst net zum Anwalt.. is bedeutend billiger !
 
 
Nach oben
aVanish
Alt 01.01.2004, 11:42   #9
Standard

www.traum-projekt.com --> Forum --> Traum-Start || sehr umfangreiche FAQ
 
 
Nach oben
ploep
Alt 01.01.2004, 15:01   #10
Standard

Du kannst jährlich bis zu 512€ durch gelegentliche verkäufe und andere Tätigkeiten verdienen, sobald du über diesem Betrag liegst musst du deine erlöse der einkommensteuer unterwerfen.

der vorteil bei nem angemeldeten gewerbe ist, daß du die vorsteuer deiner anfallenden kosten zurückbekommst.

wenn du beispielsweise materialien kaufst kannst du die 16% (bzw. 7) Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommen.
Mußt im Gegenzug allerdings auch die Umsatzsteuer auf deine Erlöse an das Finanzamt abdrücken.
 
 
Nach oben
Basicdoc
Alt 18.01.2004, 01:09   #11
Standard

Ha Ihr Theoretiker !
Du gehst zur Gemeinde und beantragst einen Gewerbeschein. Kostet etwa 30€ richtig.
Du kommst vom Amt nach hause, und hast schon eine Zahlungsaufforderung im Kasten, dass Du für Dein Gewerbe Müllgebühren bezahlen sollst, und zwar mindestens soviel wie ein Haushalt.
Du mußt der Handelskammer beitreten und Beitrag bezahlen 100-150€ ist normal.
Du bekommst einen teureren gewerblichen Stromtarif mit irrer Grundgebühr.
Von allen Ämtern bekommst Du Fragebögen, wieviele Leute Du beschäftigst, wieviel Umsatz Du planst, welchen Warenwert Du vermutlich ins Ausland exportierst, welche gewerblichen Abwässer Du erzeugst und welche Schadstoffe darin enthalten sind, welche Abgase...

Beantwortest Du die Fragebögen nicht, gibts eine Mahnung mit Bußgeldandrohung.
Du mußt viel tun, um die unberechtigten Gebührenforderunden abzuweisen, und die Fragebögen, die du nicht verstehst auszufüllen.
Den Aufwand hierfür zahlt Dir keiner.
Wenn Du dann das erste Jahr hinter Dich gebracht hast, beschäftigt dich das zweite Jahr das Finanzamt.
Da Du dann nicht nebenher zum Arbeiten kommst, geht die Lauferei von vorn los, Alles wieder Abzumelden.

Ich arbeite nebenberuflich für einen Schverständigen, jetzt bin ich proforma bei einem Ing-Büro angestellt. Die zahlen mir meinen Stundensatz und die Abgaben pauschal. Versteht sich von allein, dass meine Arbeit für das Gutachten nun etwa doppelt so teuer ist.

Basicdoc
 
 
Nach oben
Crack Nigga TEA
Alt 18.01.2004, 14:45   #12
Standard

Original geschrieben von Basicdoc
Du kommst vom Amt nach hause, und hast schon eine Zahlungsaufforderung im Kasten, dass Du für Dein Gewerbe Müllgebühren bezahlen sollst, und zwar mindestens soviel wie ein Haushalt.
Du mußt der Handelskammer beitreten und Beitrag bezahlen 100-150€ ist normal.
Du bekommst einen teureren gewerblichen Stromtarif mit irrer Grundgebühr.
unfug!

ich habe seit über 2 jahren ein eigenes gewerbe und kann dem was du da oben von dir gegeben hast folgendes entgegensetzen:
a) sofern man keine büro- oder andere gewerberäume hat muss man auch keine weiteren müllgebühren abtreten genausowenig wie irgendwelche anderen verbrauchskosten...bleibt alles beim alten.
b) der handelskammer muss man zwar beitreten kann jedoch von der jährlichen gebühr befreit werden wenn man auf dem antwortbogen schlicht und einfach angibt dass man im jahr unter dem schwellenwert liegt..wenn ich mich recht erinnere liegt der freibetrag bei 10000€.
 
 
Nach oben
Basicdoc
Alt 18.01.2004, 15:39   #13
Standard

Das kann bei Dir so sein, ist aber in jeder Gemeindesatzung anders.
Ich hatte auch kein extra Büro und keine Werkstatt. Die haben mir einfach Verpackungsmüll unterstellt.

Ebenso mit der IHK, da haben sie mich nur für das erste Jahr vom Beitrag freigestellt, dann haben sie so 280 DM verlangt.

Das Ordnungsamt hat am Tag der Ausstellung meines Gewerbescheins alle erdenklichen Amter und Behörden benachrichtigt, und Alle wollten bei mir abkassieren und mitverdienen.

Mich haben sie zum Glück mit Parkplätzen verschont, Eine Bekannte hat im geichen Ort einen Secand-Hand-Schop für Kinderkleidung eingerichtet. Die sollte drei private Kundenparkplätze nachweisen, und für jeden fehlenden Parkplatz 35 DM im Monat berappen. Sie hat den Laden noch vor der Eröffnung wieder aufgegeben.

Basicdoc
 
 
Nach oben
Ähnliche Themen, die dich vielleicht interessieren
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Domain anmelden wo am besten Cobain Internet und Netzwerke 10 14.09.2007 15:05
Gewerbe und Gewerbeschein Cpt.Picard Karriere und Bildung 5 10.05.2005 17:08
Gewerbe gründen schnuckiwutz Karriere und Bildung 4 21.06.2004 01:49
Verpflichtungen beim Gewerbe... cinimini Im Namen des Gesetzes 8 09.07.2003 01:20
Gewerbe anmelden Bodo Im Namen des Gesetzes 1 22.11.2001 19:10
Anzeigen:
Thema geschlossen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:03 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.