Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

Bei 3.23 DM Schaden 500.- DM Schadensersatz

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
Tyler
Alt 02.06.2001, 12:45   #1
Beitrag Bei 3.23 DM Schaden 500.- DM Schadensersatz

Ich habe wie die meisten hier auch Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.
Da es aber nur um einen Schaden von 3.23 ging und ich angeboten habe, dem geschädigten Herrn das Geld zu überweisen, wurde das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft natürlich eingestellt.

Nun hab ich aber Post von der CT bekommen, die wollen wegen der 3.23 (natürlich sind das bei denen wieder mehr 8DM oder so)
500 DM
Schadensersatz.
Ich hab die ersten beiden Mahnungen verstreichen lassen und jetzt kam das Anwaltsschreiben von denen.
Ich habe jetzt Dienstag n Termin bei meinem Anwalt.
Aber mal ehrlich: Selbst wenn es zu einem Gerichtstermin kommen würde, könnten die damit durchkommen bei 3.- Schaden 500.- Schadensersatz?
Gibt es da nicht so etwas wie verhältnissmäßigkeit?
 
 
Nach oben
Muddi
Alt 02.06.2001, 13:28   #2
Beitrag

also das du die Mahnung ohne irgendwelche antworten verstreichen läßt ist alleine schon dumm genug....
 
 
Nach oben
daRaider
Alt 02.06.2001, 21:25   #3
Beitrag

und dass du wegen 3 dm zum Anwalt gehst, ist noch viel viel dümmer...
 
 
Nach oben
Cloudy

Keine Ahnung, aber ich weiß nicht, wie "streng" CT vorgeht. Von allen anderen Anbietern weiß ich, dass sie nur ab 30,-DM oder mehr selbst eingegriffen haben und dann auch noch zusätzlich Schadenersatz gefordert haben, aber wegen eines Betrages unter 10,-DM, kenne ich keinen Fall, bei dem sich der Provider gemeldet hat!

So, dass war mal allgemein, zu deinem Fall würde ich sagen, dass du schon mit dem ersten Brief oder spätestens mit der Mahnung zum Anwalt hättest gehen sollen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kostet es dich sowieso nichts und wenn nicht, mußt du den Anwalt jetzt trotzdem zahlen!!
Es würde mich allerdings interessieren, was er dir raten wird, da du aber schon mehrere Mahnungen bekommen hast (ich hoffe für dich, dass es keine Einschreiben waren), würde ich sagen dass du den Müll bezahlen mußt. Mit etwas Glück ist es bei den 500,-DM geblieben, aber so wie ich von CT gehört habe, hauen die bei jeder Mahnung noch was drauf!

Tut mir leid, dass ich dir nichts positives Sagen konnte, aber so sieht es aus meiner Sicht aus !!! Ich hoffe das Beste für Dich !
 
 
Nach oben
Tyler
Alt 04.06.2001, 12:17   #5
Beitrag

na ja, dazu ist folgendes zu sagen:
bei der ersten rechnung von denen, wurden mir einmal die 3DM in rechnung gestellt und dann nochmal 200DM von meinem eigenen account (das-ich-nutze-die-leitung-meines-anders-heissenden-vaters-Phänomen).
angerufen, gespräch, der meinte gut, schicken ne neue rechnung und da es dann ja nur effektiv um einen betrag von 3 DM geht, könnte man den schadensersatz wohl auch um 100 - 200 DM drücken.
ok, abgewartet.
dann kam statt einer neuen rechnung schon die 1. Mahnung, dafür aber mit dem korrekten betrag.
jetzt wollten sie für die 3.- 500DM schadensersatz
ich da also wieder angerufen und wolltemir eine auflistung des zustande kommens der schadensersatzforderung schicken lassen.
der am telefon meinte, ok, schickt er raus, und was war, der nächste brief von denen kam direkt von deren anwalt.
ich finde das ganz schön arm, dass die ne telefonhotline anbieten, und die sich an nichts hält.
 
 
Nach oben
daRaider
Alt 04.06.2001, 17:36   #6
Beitrag

Tyler ich würde mir wegen 3 DM überhaupt keine Gedanken machen. Zahl es einfach nicht und gut ist. Besonders wenn die dir sowieso noch die richtige Rechnung deines Vater in Rechnung gestellt haben. Also ich hab auch 3 DM plus 550 DM (Schadensersatz und Anwaltsgebühren). Daraufhin hat mein Vater nur hingefaxt, dass er nicht weiß was sie wollen und sie sollen uns nicht weiter belästigen.
Ma sehen was da noch kommt. Mahnverfahren wäre bestimmt lustig.
Was wir hier vom Schadensersatz halten, kannst du in den anderen Threads nachlesen.
 
 
Nach oben
Cloudy

So einfach ist das ganze leider nicht, den im Zweifelsfall muß der Anschlußinhaber haften!! Es muß nämlich nicht wie bei einem Strafverfahren die Schuldfrage klar geklärt sein !
 
 
Nach oben
daRaider
Alt 04.06.2001, 18:48   #8
Beitrag

bei 3 dm muss kein anschlussinhaber 500 DM Schadensersatz zahlen... das ist fakt !
 
 
Nach oben
Cloudy

Stimmt, ich glaube mich daran erinnern zu können, dass es irgendwann mal geheißen hat, dass der Anschlußinhaber bei Zivilrechtlichem Verfahren, bzw. auf zivilrechtlichem Weg nur der tatsächlich entstandenen Schaden zahlen muß. Anders wäre das, wenn man bereits bei der Staatsanwaltschaft gesagt hätte, dass man es war, denn dann kann der Anbieter von dem Verursacher (der ja sicher feststeht) auch Schadenersatz fordern !
 
 
Nach oben
Anzeigen:
Thema geschlossen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:20 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.