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25 km/h 2. Person?

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Black_Angel182
Alt 14.08.2004, 21:19   #1
Frage 25 km/h 2. Person?

hallo,

ich habe vor ungefähr zwei Wochen meine Mofaprüfung bestanden und bin natürlich total stolz. Heute habe ich auch einen Roller gekauft, der gedrosselt wird auf 25. Jetzt habe ich eine Frage: Darf ich mit dem Roller (ein zweisitzer) eine zweite Person mitnehmen?? Der Typ im Laden hat nein gesagt, doch in der Fahrschule wo ich war, hat eine der Fahrlehrinnen gemeint, dass ich noch jemanden nehmen darf! Ich bin total verwirrt und verzweifelt und weiss nicht mehr was stimmt. Könnt ihr mir weiterhelfen??

Danke schon mal für alles
 
 
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Psychopath
Alt 14.08.2004, 21:52   #2
Standard

Nein darfst du definitiv nicht!
Mofas sind grundsätzlich einsitzig, Roller müssen dazu umgerüstet werden wenn erforderlich durch eine "Tasche" o.ä. als Sitzbegrenzer.

Das einzige was du mit Mofalappen mitnehmen darfst sind Kinder bis IMHO 6 Jahren in geeignetem Kindersitz.

Gruß,

ein ebenfalls stolzer Mofalappenbesitzer
 
 
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F@S
Alt 14.08.2004, 21:59   #3
Standard

^- yepp, da stehts:

[...]

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein

[...]
 
 
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Groasa
Alt 15.08.2004, 16:53   #4
Standard

Wobei ich aber mal ganz ehrlich sagen muss,
wenn der andere ebenfalls einen Helm auf hat, dann juck das keinen.

Ich wurde damals mit meinem Mofa schon oft aufgehalten. Einmal ohne Helm, dann ohne Nummernschild, und auch schon mal zu zweit. Die Polizisten waren da immer sehr tollerant und haben jedesmal gesaht, beim nächsten mal gibts Ärger!

Naja, man darf in dem Fall dann halt auch nicht besonders unfreundlich werden, sonst werden die das auch!
 
 
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hackvresse
Alt 15.08.2004, 17:01   #5
Standard

davon abgesehen dass es eigentlich keinen sinn macht mit 25 kmh noch jemanden mitzunehmen da man dadurch natürlich nur noch langsamer wird ...

Wobei ich aber mal ganz ehrlich sagen muss,
wenn der andere ebenfalls einen Helm auf hat, dann juck das keinen.
Normalerweise musst direkt 15 € (oder waren es 25 €?) zahlen.
 
 
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Psychopath
Alt 15.08.2004, 17:20   #6
Standard

Ähm das ist IMO dann schon Fahren ohne Fahrerlaubnis wenn du nen Sozius drauf hast, da du eben mit deinem Mofalappen eben nur einsitzige Mofas bewegen darfst... Und wenn da dann doch einer draufhockt kanns ja nich mehr einsitzig sein.

Naja ist ein bisschen kompliziert. Aber wenn du nen bösen Bullen erwischst..... wer weiß was der sich da alles zusammenreimt?!
 
 
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S.I.R.
Alt 06.11.2004, 19:49   #7
Standard

Ich habe ma ne frage.Mit wieviel Jahren kann ich eigentlich den Mofa schein machen???Und wieviel kostet der????
 
 
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kOrN
Alt 06.11.2004, 19:54   #8
Standard

Original geschrieben von S.I.R.
Ich habe ma ne frage.Mit wieviel Jahren kann ich eigentlich den Mofa schein machen???Und wieviel kostet der????
Mit 14 3/4 kannste denk ich mal anfangen bei der fahrschule. Und mit 15 darfste dann fahren.
 
 
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doomhammer
Alt 06.11.2004, 20:07   #9
Standard

Original geschrieben von hackvresse
[b]davon abgesehen dass es eigentlich keinen sinn macht mit 25 kmh noch jemanden mitzunehmen da man dadurch natürlich nur noch langsamer wird ...
kommt drauf an wo das teil gedrosselt is.. wenn die drossel ab ner bestimmten drehzahl dichtmacht ja - hängt die aber z.b. am tacho dran kannste genauso 25 fahren wie vorher

[ot]
wartet bis ihr n auto habt - is bequemer [/ot]
 
 
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cHEVsteR
Alt 06.11.2004, 20:08   #10
Standard

jo genau also mit 15 darfst ihn haben kostet soviel üch weiß zwischen 130 - 180€ je nach bundesland un fahrschule
 
 
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Jason Evil
Alt 06.11.2004, 20:43   #11
Standard

bei uns konnteste den damals in der Schule machen.

Hab allerdings gewartet und direkt mit 18 Autoführerschein gemacht. Damit darfste auch 50er fahren.
 
 
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HHai
Alt 08.11.2004, 17:30   #12
Standard

Original geschrieben von doomhammer


kommt drauf an wo das teil gedrosselt is.. wenn die drossel ab ner bestimmten drehzahl dichtmacht ja - hängt die aber z.b. am tacho dran kannste genauso 25 fahren wie vorher

[ot]
wartet bis ihr n auto habt - is bequemer [/ot]
jo, im Normallfall macht das keinen Geschwindigkeitsunterschied,
wenn das en 50er Roller ist hat der ja immer noch seine ~4 PS

ich hab damals auch n Mofa gehabt,
darfste schon mit 14 anfangen,
3 Monate vor 15 Geburtstag darfste dann die Theorieprüfung ablegen ...
ich hab damals 250 DM für den Führerschein gezahlt

war ne super Zeit mit meinem KTM Pony, die ich nicht missen will,
ich würde definitiv NICHT auf den Führerschein warten,
3 Jahre sind eine lange Zeit, in der man dann nicht mobil ist,
und ein "mitm Fahrrad komm ich genausogut überall hin" stimmt zwar,
doch wer hat Lust nachts um 3 von irgendnem Fest noch 5 km Fahrrad den Berg hoch zu fahren, also definitiv eine Investition die sich lohnt
 
 
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blueman
Alt 06.03.2005, 19:01   #13
Standard

lol ich muss jeden auslachen der ein mofa fährt
die teile kann man vergessen
moped mit 16 isch ja ok aber kein mofa
da renn ich schneller
u. ich lauf lieber von ner party 5 km heim anstatt das ich mitm mofa fahr! viel zu peinlich!!!
 
 
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Speedy
Alt 06.03.2005, 21:49   #14
Standard

Finde das Schwachsinn, dass man mit einem Roller der 2 Sitze hat und auf 25km/h gedrosselt ist, keine 2. Person mitnehmen darf. Es ist doch von eigentlichen Sinn her viel "gefährlicher" wenn man mit 2 Personen 50 fährt statt 25.

Hab übrigens auch einen Roller: Yamaha NEOs. Autofahren macht zwar auch Spass, aber im Sommer ist es auf einem Roller eher auszuhalten wie in einem warmen Auto.
 
 
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HHai
Alt 06.03.2005, 22:04   #15
Standard

da renn ich schneller
u. ich lauf lieber von ner party 5 km heim anstatt das ich mitm mofa fahr! viel zu peinlich!!!
Jaja, das haben einige so Spezialisten auch immer zu mir gesagt ...

... und waren immer die ersten die mich gefragt haben ob sie bei mir
hintendrauf von irgendnem Abifest heimfahren können

ich war früher abends mobiler als heute,
bin aber auch ziemlich oft sehr betrunken gefahren
(immer nur über Feldwege)

aber heut wär mir mein Führerschein dafür doch zu schade,
mit dem Auto ist es dann doch noch was ganz anderes ...
 
 
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ArtEmZeh
Alt 09.08.2005, 11:04   #16
Standard

Mofa habe ich auch gefahren... war eigentlich immer ganz nett... ab und an sprang sogar die Drossel raus (so hatte ich jedenfalls das Gefühl ) und mein Rixe wurde dann doch noch schneller als 30km/h Wobei ich sagen muss, dass ich diese 50er Roller auf 25 gedrosselt echt lächerlich finde, also wenn schon, dann ne echte Mofa Ach ja... die seeligen Mofa-Zeiten... und Mofa darfste definitv erst mit 15 Jahren fahren und ich habe den Lappen damals für 50 Mark oder so an der Schule gemacht! Hatte damals sogar die 6. Stunde frei, weil wir damals zu Nachbarschule mussten (seeeehr cool )

- Art
 
 
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BoEhSeR OnKeL
Alt 09.08.2005, 18:06   #17
Standard

Seit einiger Zeit dürfen nur noch elektrische Drehzahlbegrenzer als Drosselung verwendet werden. Soviel zum Thema Drosselung.

Ich hatte auch nen Roller der mal auf 25 km/h gedrosselt war und hab eigentlich immer irgendwen mitgenommen. Von der geschwindigkeit her wars ok. Es war zwar ein Unterschied bei der "Beschleunigung " spürbar und wenns berg auf ging musste man schonmal mit den Füßen helfen.

Mich hat auch oft die Polizei angehalten und die haben nie was gesagt wenn ich jmd mit Helm mitgenommen hab.
 
 
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komissar_rex2006
Alt 01.05.2006, 22:11   #18
Standard

Frage: Hat jemand von euch den Autoführerschein der Kategorie B ?
Ich frage mich, ob ich mit diesem auch einen 2 sitzer Roller srich 50 km/h fahren darf und dabei noch eine Person mitnehmen darf?¨
Kann mir jemand diese Frage beantworten????

Was ich aufjeden fall sagen kann, ist niemand darf mit auf einem 25 km/h Mofa mitgenommen werden.

Geändert von El Sparko (01.05.2006 um 22:48 Uhr).
 
 
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cHEVsteR
Alt 01.05.2006, 23:32   #19
Standard

guckma hier : http://www.fahrlehrerverband-bw.de/0...einklassen.htm
bzw. ja darf man.. kriegst ja theoretisch den 50er schein geschenkt
 
 
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Sili
Alt 01.05.2006, 23:41   #20
Standard

@blueman... vom partys, fahr ich sowieso nicht heim weil ich da eigentlich zu 99% wahrscheinlichkeit besoffen bin.... vdh bin ich das gewohnt mehrere km durch die nacht zu marschieren ^^ is garnich so schlimm wenn ma was intus hat
 
 
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Riker
Alt 22.10.2006, 16:01   #21
Standard frage

also ich hab meine frage scho ma entschuldigung für mein Deutsch.
ALso ich hatte meien 25 Roller auf 45 aufgemacht un wurde dann angehalten mit 2 personen hab eine strafe bekommen un mußte den Roller wieder auf 25 drossel was passiert jez wenn ich mit 25 zwei personen mitnehme krieg ich dann mehr ärger oder muss ich nur 15 euro bezahlen
 
 
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kOrN
Alt 22.10.2006, 21:34   #22
Standard

Normalerweiße gibt es Ärger,
so wie es oben steht.
Außerdem müssen Fußrasten weg bzw. ne Tasche hinten drauf!
Allerdings juckt das zu zweit fahren wirklich fast keinen Polizisten... aber von Gesetz her is es eben so.
Ich nehm aber auch meist Leute mit hinten drauf...
 
 
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MiKe
Alt 22.10.2006, 22:54   #23
Standard

ALso ich hatte meien 25 Roller auf 45 aufgemacht un wurde dann angehalten mit 2 personen hab eine strafe bekommen un mußte den Roller wieder auf 25 drossel
ähm, da wäre mir die zweite person egal gewesen... fahren ohne fahrerlaubnis in tateinheit mit fahren mit einem fahrzeug ohne betriebserlaubnis... sind ja normalerweise ~30 sozialstunden (vorausgesetzt, es kommt keine gefährdung o.ä. hinzu)
 
 
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kOrN
Alt 22.10.2006, 22:58   #24
Standard

Jou,
aber erst bei der 2.ten Anzeige.
Bei der ersten meist nur zur Bösenbubenschulung. (kA wie des richtig heißt)
 
 
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MiKe
Alt 22.10.2006, 23:19   #25
Standard

ähm, nee... bei der ersten gibt's bereits die 30 sozialstunden... was vergleichsweise milde ist, ne sperre wird eigentlich nie ausgesprochen beim ersten mal.
beim 2ten mal gibt's dann mit fast 100%iger wahrscheinlichkeit ne einjährige sperre. wenn er bis dahin noch keine führerscheinprüfung für B, A, o.ä. hatte, verschiebt sich diese um ein jahr, hatte er sie schon, darf er den lappen gleich wieder für ein jahr abgeben.

noch dazu kommen übrigens die normalen 7 pkte in flensburg, die erst nach 5 jahren gelöscht werden (wenn nix neues dazukommt), insofern ist er bereits vorbelastet, was sämtliche strafen in den nächsten (mindestens) 5 jahren verteuern wird!
 
 
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