Zitat von kOrN Also wegen Führerschein wegnehmen is eigenltihc nich.
Weil ne Mofaprüfbescheinigung darf mir die Polizei nicht wegnehmen weil es ja nur ne Bescheinigung und kein Führerschein ist.
Und wegen den Strafen war es bei meinen Kumpels nie so hart. Ich kenne einen mit 6 Anzeigen... dieser is noch in Besitz seiner Prüfbescheinigung. Und ein anderer musste nach der ersten Anzeige eben nur zu dieser Bösenbubenschulung!
ich hab kein einziges mal was von führerschein/prüfbescheinigung wegnehmen gesagt... dieses "wenn er bis dahin noch keine führerscheinprüfung für B, A, o.ä. hatte, verschiebt sich diese um ein jahr, hatte er sie schon, darf er den lappen gleich wieder für ein jahr abgeben." ist auf einen eventuellen B-/A-Klasse-Führerschein bezogen... genauso wie die Sperre...
und normalerweise sind die strafen tatsächlich so hart, deine kumpels haben da wohl einfach glück gehabt...
@Riker: warum solltest du keine bekommen? ist nach wie vor nicht erlaubt...
§4, Abs. 1, FeV:
Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,