Original geschrieben von moechen
Vorraussetzungen musst du keine erfüllen, wenn du Wohngeld beantragen willst. Das kann eigentlich jeder.
Das ist so nicht ganz richtig. Als Student oder Auszubildender bekommst Du Grundsätzlich kein Wohngeld da Dir Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungs-gesetz oder dem § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zustehen oder im Falle eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden. Dabei ist es egal ob Du letztenendes Bafög beziehst oder nicht, allein die Tatsache das Du es theoretisch bekommen könntest schließt Dich von vornherein davon aus Wohngeld beziehen zu können.
Recht merkwürdige Regelung wie ich finde, aber naja, muss man wohl mit leben.
Ich ziehe im Januar mit meiner Freundin zusammen (Sie Auszubildende, ich Student mit 400,- Nebenjob), und obwohl wir es dringend brauchen würden (insgesamt knapp 750,- Euro Einkommen im Monat bei 425,- Euro Miete, da bleibt nicht mehr viel zum leben) besteht keine Chance darauf Wohngeld zu beziehen...
Bafög bekomme ich ebenfalls nicht, da mein Vater vor 2 Jahren noch recht gut verdient hat, und beim Antrag vorrangig nur das Einkommen meiner Eltern von vor zwei Jahren zählt. Das mein Vater jetzt Arbeitslos ist interessiert dort irgendwie recht wenig...
Soviel zur "Mitnahmementalität" in Deutschland, ich frag mich echt wo und wie die Leute die ganzen Beihilfen immer mitnehmen...
