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18 Jahre alt! ich muss raus aus dem Elternhaus und wie siehts mit der Kohle aus?HILFE

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DoktorHerbst
Alt 15.09.2004, 20:43   #1
Standard 18 Jahre alt! ich muss raus aus dem Elternhaus und wie siehts mit der Kohle aus?HILFE

Ich bin 18, bald 19 und will raus! Ich muss! Ich krieg zwar alles in den Arsch gesteckt, aber ich will nicht mehr mit meinen Eltern!
Ich seh sie zwar immer nur am Wochenende oder bei freien Tagen, aber ich kann und will nicht mehr.

Ich will mit meiner Freundin zusammen ziehen, sie ist 20.

Sie (gelernte Friseurin) geht zur Privatschule, was die Mam bezahlt (solange sie zu Hause wohnt bestimmt).

Ich (keine Ausbildung, zur Zeit freiwillig Wehrdienstleistender für 23 Monate bis zum 30.11.05, Fachoberschulreife mit gymn. Oberstufe).

Nun die Fragen!


Was zuerst tun? Wohin?
Woher eine Wohnung? Wie siehts mit Geld aus? Unterstützt mich jemand?
Wie lange dauert das? geht das richtig schnell vielleicht?
Weil nehmen wir an meine Eltern schmeißen mich raus, was nicht das Problem wäre, das geht so schnell, wenn ich nicht gehorche, ich muss doch irgendwie Hilfe bekommen?

Kann jemand Ratschläge geben? Dringend! Wir wollen raus! Wir müssen!

Robert
 
 
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El Sparko
Alt 15.09.2004, 20:56   #2
Standard

deine eltern sind unterhaltspflichtig solange du unter 25 bist und noch keine ausbildung hast - sprich ein abgeschlossenes studium oder eine abgeschlossene berufsausbildung.

ansonsten bekommt man glaube ich bei geringem verdienst wohngeld aber dazu erzählen dir die anderen sicherlich genaueres, das weiß ich jetzt nicht so wirklich.
 
 
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B³nny
Alt 15.09.2004, 21:35   #3
Standard

Genau -

Erstmal
Sozialamt - Unterhalt (bis 27 oder Ausbildung sind die Eltern Unterhaltspflichtig)
Landratsamt - Wohngeld oder/und Bafög, das hängt zusammen


Und den Auszug lange und gut planen.
 
 
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Ruettiker
Alt 16.09.2004, 17:11   #4
Standard

schlagt mich bitte nicht, falls ich falsch liegen sollte oder was nich mehr genau weiß, aber:
Wenn du und deine Freundin offiziell zusammenzieht, also nicht quasi in ne 2er WG sondern so richtig, handelt es sich um eine eheähnliche Partnerschaft. Das bedeutet, dass sobald einer der Partner eine abgeschlossene Berufsausbildung hat und erwerbstätig ist - also keine Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bezieht - für den anderen unterhaltspflichtig wird.
Ansonsten halt wie o.g. Unterhaltspflicht der Eltern gem. BGB §1601 ff
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 16.09.2004, 17:40   #5
Standard

Ab wann wird eine 2er-WG eine eheähnliche Gemeinschaft? Sobald die Mitbewohner miteinander ins Bett steigen? Sorry, aber wer soll das überprüfen *g*?
 
 
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Ruettiker
Alt 17.09.2004, 16:08   #6
Standard

ich glaub, sobald mal irgendnen amt daheim vorbeischaut und es ist nicht alles getrennt z.b. gemeinsames bett, gemeinsamer kleiderschrank etc. ab da könnte es sein, dass die das weiterleiten. man weiß ja nie auf was die für ideen kommen.
hab mich allerdings nochmal erkundigt: so einfach is das doch erstmal nicht von wegen eheähnlich und so weiter und sofort(familienrecht is nich so meine stärke).
wenn bedarf besteht erkundige ich mich nochmal genau und schreib das dann hier ab!
 
 
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tempus236
Alt 23.09.2004, 21:18   #7
Standard

hi
ich habe ein ähnliches problem, werde bald 18 und will zu hasue ausziehen, weil es öfter "differenzen" mit meinen eltern gibt. will jetzt zu meinem freund ziehen nach bochum. nur frage ich mcih, müssen meine eltern mir dann mein kindergeld auszahlen? weil ich bin noch schüler, zur zeit 11. klasse. weil sie meinen immer nur das ich ausziehen könnte wenn ich geld hätte nur ich kann mir nciht vorstellen das die das dann einfach behalten dürfen oder?
naja wenn ihr euch da etwas auskennt dann wäre ich euch sehr dankbar für jede antwort.
 
 
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El Sparko
Alt 23.09.2004, 23:15   #8
Standard

wenn du nicht zuhause wohnst steht dir dein kindergeld selbst zu, da hast du recht. das kannst du sogar dann selbst anfordern d.h. deine eltern müssen es nicht "weiterleiten". ausserdem sind sie ja auch noch unterhaltspflichtig...
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 24.09.2004, 00:41   #9
Standard

Deine Eltern sind zwar noch unterhaltspflichtig, solange die Ausbildung nicht beendet ist, aber sie haben die Wahl:

Kohle oder Naturalien - sprich, daheim wohnen bleiben und die Füße da weiter unter den Tisch stellen. Wenn Du letzteres nicht willst, kann es sein, daß Du plötzlich ohne Kohle da stehst.
 
 
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schnuckiwutz
Alt 24.09.2004, 10:39   #10
Standard

Wie siehst denn aus bei unüberwindbaren differenzen??`Da gibts doch dann bestimmt ne Möglichkeit das man halt nicht zu hause wohnen muss, oder?
 
 
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Flaame
Alt 24.09.2004, 11:00   #11
Standard

ich kann dir nichts hilf reiches sagen ich kann dir nur eines sagen.
Meine Mutter hat mich raus geschmissen da war ich 17.
Ich fing mit 13 das trinken an.
Und habe 5 Selbstmord versuche hinter mir.
War ein viertel Jahr in der Psychatrie.
Und ein viertel Jahr in der Geschlossenen Psychatrie.
Und ich lebe noch immer und mir geht es schon besser außerdem bin ich verlobt und wohne bei den Eltern meiner Freundin es geht immer irgendwie.
Das ist das Leben, das ist das Schicksal.
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 24.09.2004, 18:22   #12
Standard

Solange man noch nicht 18 ist, sieht es besser aus. Da müssen die Eltern weitgehend Rücksicht nehmen. Wenn man aber erst mal *erwachsen* ist, muß man prinzipiell selbst für seine Kohle sorgen. Bei Differenzen mit den Eltern kann das schon mal sehr hart werden.

Im Einzelfall hilft am besten ein Gespräch mehr als der Versuch, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen. Selbst wenn man formal recht hat, kann man am Ende der Verlierer sein, weil freiwillige Mehrleistungen ausbleiben.
 
 
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Knoxville
Alt 28.09.2004, 03:32   #13
Standard

Vorweg: Mach dir nicht so'n Stress :-) Wir leben in einem Sozialstaat und da ist es nunmal gesetzlich verankert, dass du nicht auf der Straße landest wenn du nicht willst! Bin selbst mit 18raus, damals noch auf Kosten vom Sozi, hab mein Kindergeld, sowie mein Wohngeld bekommen. Selbst bei der Wohnungssuche wird geholfen. Wenn du also moralisch keine Bedenken hast auf Kosten anderer zu leben - ich persönlich hab es gehasst - dann geh zum Sozi und sag du bischt rausgeflogen zu Haus. Kann sein, dass die ich erst n bissl niedermachen, aber wie gesagt, gesetzlich sind sie dazu verpflichtet dir zu helfen. So far...
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 28.09.2004, 16:30   #14
Ausrufezeichen

Bis man Sozialhilfe bekommt, kann es aber auch ein Weilchen dauern, weil das Amt erst prüft, ob es nicht unterhaltsverpflichtete Angehörige gibt, was gerade bei Minderjährigen oder noch nicht lange Volljährigen sehr nahe liegt.
 
 
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moechen
Alt 28.09.2004, 18:57   #15
Standard

Das mit der eheähnlichen Gemeinschaft stimmt schon. um das zu überprüfen gibt es extra einen Außendienst der bei Verdacht (aber auch so) plötzlich vorbeikommen kann und schaut ob es ein getrenntes Schlafzimmer, getrennte Schränke in der Küche und Kühlschrank gibt.
Aber natürlich kannst du Sozialhilfe beantragen. Als erstes werden schon Eltern und deren Vermögen und Verdienst geprüft. Wenn du mit deiner Freundin zusammenziehst und sie voll verdient kann es auch wirklich sein, dass sie erstmal für dich aufkommen muss, du aber vielleicht trotzdem nen geringen anspruch auf sozialhilfe hast, oder auf beihilfen ... das ganze ist sehr vielfältig .. einfach versuchen. und wenn das amt auch lange braucht; solltest du Sozialhilfe bekommen, kriegst du das geld ab dem Datum des bekanntwerden deines mangels.
Wohngeld steht dir schon zu, wenn du in eine eigene Wohnung ziehst. auch wenn deine Freundin z.b. voll verdient. da kommt es nämlich auf die jeweilige Stadt und deren Mietspiegel an und wie Groß die Wohnung ist und wieviel ihr zusammen an Einkommen habt etc. Das muss man auch einfach probieren. Entweder es kommt ein ablehnender Bescheid oder es hat geklappt
 
 
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El Sparko
Alt 28.09.2004, 21:43   #16
Standard

zu welchem amt gehe ich wenn ich wohngeld will und welche vorraussetzungen muss ich erfüllen um das zu bekommen? wie siehts aus wenn man arbeitsloshilfe oder sozialhilfe bereits empfängt?
 
 
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DasTobbi
Alt 29.09.2004, 15:42   #17
Standard

Du gehst zum Wohnungsamt Deiner Stadt...
Wie es mit Sozialhilfe und Arbeitslosengeld aussieht weiss ich nicht, auf jeden Fall sind diese ganzen Unterstützungen alle irgendwie miteinander verknüpft.
Mir wurde das Wohnungsgeld z.B. verwehrt weil ich als Student grundsätzloch Bafög beantragen könnte, das ich allerdings keins bekomme interessierte da niemanden...
 
 
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moechen
Alt 29.09.2004, 19:09   #18
Standard

Original geschrieben von [SoM]Sparkie de la Vuck!
zu welchem amt gehe ich wenn ich wohngeld will und welche vorraussetzungen muss ich erfüllen um das zu bekommen? wie siehts aus wenn man arbeitsloshilfe oder sozialhilfe bereits empfängt?
Wenn du Wohngeld beantragen möchtest, gehst du zu deiner zuständigen Wohngeldstelle,Wohnhilfen oder bei den Sozialsachen deiner Stadt. Nennt sich so um den Dreh. Diese sitzt im Rathaus oder in Außenstellen. Kommt auf die jeweilige Stadt an. Vorraussetzungen musst du keine erfüllen, wenn du Wohngeld beantragen willst. Das kann eigentlich jeder. Selbst wenn du in einer WG lebst.

Wenn du Arbeitslosengeld oder auch Arbeitslosenhilfe empfängst geht das natürlich auch. Musst einfach den Bescheid vom Arbeitsamt mitbringen, damit die sehen wieviel du verdienst.
Wenn du Sozialhilfe beantragst, versucht oft die Sozialhilfestelle selbst Wohngeld zu beantragen, musst dich aber erkundigen, ob sie dieses wirklich getan haben.
 
 
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DasTobbi
Alt 30.09.2004, 16:03   #19
Standard

Original geschrieben von moechen

Vorraussetzungen musst du keine erfüllen, wenn du Wohngeld beantragen willst. Das kann eigentlich jeder.
Das ist so nicht ganz richtig. Als Student oder Auszubildender bekommst Du Grundsätzlich kein Wohngeld da Dir Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungs-gesetz oder dem § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zustehen oder im Falle eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden. Dabei ist es egal ob Du letztenendes Bafög beziehst oder nicht, allein die Tatsache das Du es theoretisch bekommen könntest schließt Dich von vornherein davon aus Wohngeld beziehen zu können.
Recht merkwürdige Regelung wie ich finde, aber naja, muss man wohl mit leben.
Ich ziehe im Januar mit meiner Freundin zusammen (Sie Auszubildende, ich Student mit 400,- Nebenjob), und obwohl wir es dringend brauchen würden (insgesamt knapp 750,- Euro Einkommen im Monat bei 425,- Euro Miete, da bleibt nicht mehr viel zum leben) besteht keine Chance darauf Wohngeld zu beziehen...
Bafög bekomme ich ebenfalls nicht, da mein Vater vor 2 Jahren noch recht gut verdient hat, und beim Antrag vorrangig nur das Einkommen meiner Eltern von vor zwei Jahren zählt. Das mein Vater jetzt Arbeitslos ist interessiert dort irgendwie recht wenig...
Soviel zur "Mitnahmementalität" in Deutschland, ich frag mich echt wo und wie die Leute die ganzen Beihilfen immer mitnehmen...
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 01.10.2004, 11:46   #20
Standard

Das Sozialamt oder die jeweils zuständige Stelle für Wohngeld - das ist je nach Gemeinde und Bundesland unterschiedlich organisiert - prüft, ob der momentan bewohnte Wohnraum "angemessen" ist, und ob nicht billigerer Wohnraum zu finden ist. Ggf. kann das Wohngeld auch befristet werden.
 
 
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sc0rp
Alt 01.10.2004, 16:03   #21
Standard

Gedankengut Optimal geordnet.
Kein Bock mehr auf die Bestimmung im Elternhaus, wahrscheinlich noch Stress weil die Alten einem beim kiffen erwischt haben und es nun verbieten wollen. Was liegt also nahe? Richtig...! - ausziehen und Vater Staat mal fragen warum wir uns eigentlich Sozialstaat nennen. Also her mit der Kohle, immerhin gibters mir ja freiwillig, damit ich kuenftig ungezwungen meine Plantagen hochziehen kann und meine Restlichen Leidenschaften ungezwungen fröhnen kann. Beispielsweise meine neuste Hosen Platte auf 120 Dezibel hören, oder einfach einige Hektoliter von Enegery V+, Kola- und Lemonbiermix in den Körper dröhnen. Alternativ auch mal auf die teureren Alkopops zurückgreifen, immerhin is was ueber nun wo die Wohnung bezahlt wird.

Jetzt also noch nen bissel leben, Zimmer schwarz anstreichen und wenn 'mer alt genug sind, koenne mer au mal gucken ob sich der Arbeitsmarkt beruhigt hat und jeder wieder Weihnachtsgeld und Sonderzuschläge bekommt. Und wenn Deutsche Konzerne wieder mal verlangen sollten, dass ich 2 Stunden mehr in der Woche Arbeiten sollte und keinen Cent Geld mehr für sehen werde, dann kann ich mich wieder auf die Gewerkschaften verlassen, die Kaempfen um meinen Manteltarifvertrag und Lohntarifvertrag, da muss ich mir keine Gedanken machen. Und sollte man 12 Jahre später feststellen, dass die Wirtschaft stagniert und erstmals seit 45 Jahre nicht mehr wächst, kann mans doch auf die aktuelle Regierung schieben.

Ich hoffe du wirst bald richtig 18. Nicht nur so halb.
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 01.10.2004, 16:08   #22
Standard

Wenn man nicht gerade ein Krüppel ist, wird man nach Hartz IV wohl auch demnächst als Sozialhilfeempfänger zu Arbeit herangezogen, ärgerlich, das

Aber bestimmt bleibt auch dann noch genug Zeit für Poppen und Kiffen
 
 
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El Sparko
Alt 02.10.2004, 01:48   #23
Standard

was natürlich ziemlich verwerfliche zeitvertreibe wären...
 
 
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moechen
Alt 02.10.2004, 22:00   #24
Standard

Ich sagte ja auch 'fast eigentlich jeder' außerdem wurden im post vorher schon auf die studenten hingewiesen.
Komisch, dass es bei mir im Auszubildenen Lehrgang jmd. gibt der doch Wohngeld bekommen hat....

Außerdem habe ich noch nie erlebt, dass die Stadt zum Umzug aufgefordert hat... Vielleicht ist die Stadt auch von Außerirdischen besiedelt...wie gut, dass ich aufn land lebe ...
sorry, wegen off topic ...
 
 
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sc0rp
Alt 04.10.2004, 17:46   #25
Standard

Komisch, dass es bei mir im Auszubildenen Lehrgang jmd. gibt der doch Wohngeld bekommen hat....
Sicherlich hat derjenige nur einen Zuschuss bekommen. Bei mir würde dieser '150 Euro / Monat' betragen. Die Wohnung ganz bezahlt zu bekommen, ist in aller Regel nicht möglich, außer du kommst bei deiner Ausbildungsvergütung unter einem gewissen Stand. Dann kriegst du noch Stütze von den Ämtern. Allerdings kenne ich keinen Azubi der die Wohnung komplett bezahlt bekommt ohne Abzüge in der Vergütung zu haben.
 
 
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