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16Jahre -> 6mm Softair von den Bullen eingezogen Anzeige *hilfe :(*


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Drusty
Alt 16.02.2004, 17:03   #1
Unglücklich 16Jahre -> 6mm Softair von den Bullen eingezogen Anzeige *hilfe :(*

Halloooo an alle und halllooo ans Forum ! Bin das erste mal hier habs ueber google gefunden - ich hoffe ihr koennt mir helfen !!!!!!!

Ich erzähl euch mal was passiert ist :

ich und mein freund (tobi) waren heute um 3 uhr morgens auf dem nachhause weg durch die stadt. plötzlich stand ein der polizei wagen vor uns und hielt uns an. sie sagten wir sollen alles ablegen was wir in den taschen hatten weil sie dachten das wir spraydosen dabeihatten - nein ich hatte eine 6 mm softair aus luxenburg von einem freund (matze) dabei . da war kein siegel oder sonstiges drauf was beweisen würde das die nciht gefährlich ist ( aus meiner sichweise ^^ ich schieße ja auch nciht auf lebewesen ) da ich erst 16 bin nahm die polizei die softair mit und sagte mir das ich eine anzeige kriege. dann furhen die noch mit mir zu meiner betrunken mutter was die polizei auch grimmig gestimmt hatte ... ich wäre beinahe durchgetickt wie die da rumgeschrien hat.
jetzt habe ich eben noch einmal mit miener mutter geredet und die sagte mir das ich eine anzeige kriegen werde und das diese in meiner akte stehen würde - diese würde meinem chef später vortgelegt wnen ich mal abreiten gehen will. wie soll ich da noch einen vernüftigen beruf kriegen ? und muss ich eine strafe zahlen oder sozial stunden ? was ich beides nicht schlimm finde - mir geht es mehr um meine spätere arbeitsstelle . was soll ich den jetzt tun ich bin doch kein schlimmer junge
 
 
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hackvresse
Alt 16.02.2004, 17:07   #2
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solange du nicht volljährig bist werden jugendstrafen oder ähnliches nicht im führungszeugnis eingetragen welches für den arbeitgeber einzusehen ist.
 
 
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Drusty
Alt 16.02.2004, 17:38   #3
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ECHT ? KweL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
puh neija ok da hab ich ja nochmal glück gehabt -> da kann ich dann nur hoffen das sich meine berufswünsch später odch noch erfüllen

ok und weiß jetzt noch jemand was ich fuer geldstrafen oder ähnliches zu erwarten habe ?
 
 
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Krashok
Alt 16.02.2004, 17:42   #4
Standard

Also pass auf, du hast gegen das Waffengesetzt verstoßen da 6mm Softair in DL verboten sind, hat was mit der Mündungsenergie zu tun.
Also wird das eine Ordnungsstrafe und Ordnungsstrafen unter 60 Tagessätzen werden nicht eingetragen.

Strafe : zwischen 15-350 Euro .. ich schätz mal das wird aber unter der 100€ -Grenze halten da du gegen nichts weiter verstoßen hast.
 
 
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Alt 16.02.2004, 18:08   #5
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Original geschrieben von Acidrain
Also pass auf, du hast gegen das Waffengesetzt verstoßen da 6mm Softair in DL verboten sind, hat was mit der Mündungsenergie zu tun.
Also wird das eine Ordnungsstrafe und Ordnungsstrafen unter 60 Tagessätzen werden nicht eingetragen.

Strafe : zwischen 15-350 Euro .. ich schätz mal das wird aber unter der 100€ -Grenze halten da du gegen nichts weiter verstoßen hast.
Schwachfug! 6mm Airsoft-Guns sind nicht verboten, die haben eine geringere Mündungsenergie als .cal 5.5mm, also ab 18 kannst du sie legal erwerben. 5.5mm sind waffenbesitzkarten-/waffenscheinpflichtig, wegen Mündungsenergie > 0,08 J
AEGs sind in Sachen Airsoft in Dtl. verboten, aber davon reden wir hier ja nicht...

Entscheidend ist letzten Endes der berüchtigte F-Stempel...
Den kann man sich ja auch nachträglich draufmachen lassen.
 
 
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Drusty
Alt 16.02.2004, 18:20   #6
Standard

LoL ^^ und was sagt mir das jetzt +g+

also das ich den nachträglich ncoh draufmachen lassen kann das is gut .. nur kostet bestimmt auch wieder und ich weiß nciht wo.
aber hauptsache es ist nciht ueber 100€- puh ich binerleichtert. jetzt lehne ich mich ersteinmal entspannt zurück und räume mein zimemr auf ^^

wenn ihr aber noch mehr wisst : SCHREIBSTTTTT

MfG drusty
 
 
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Krashok
Alt 16.02.2004, 18:20   #7
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6mm ist in deutschland verboten, was meinst du wieso 5.5mm für d-land entwickelt wurde ? das die eine geringere mündungsenergie haben möchte ich mal stark bezweifeln.. und du brauchst auch keine WBK für Softair Kniften

Einzelzulassung für Waffen sind ziemlich teuer...
bekommst du beim Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig oder bei einem Händler der eine Anzeigebescheinigung für genau diese Waffe hat den F Stempel anzubringen.

edit: nächstes mal mach dich bitte richtig schlau bevor du so'ne kacke raushaust playstation
 
 
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Alt 16.02.2004, 18:44   #8
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lol, junge 5,5 wird gar nimmer hergestellt...ausgemustert!
www.softairforum.de
alle infos die das sportlerherz begehrt.
lol acid...nur weil du meine rede als "kacke" darstellst wird es auch nicht "falscher"

nachtrag: im google "softair rechtliches" eingeben. erster treffer im cache betrachten. da darfst du auch noch mal nachlesen.

und schon mal im voraus, falls du meinst dort nichts zu finden, ein beispielthread:
http://www.softairforum.de/viewtopic.php?t=259
 
 
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Alt 16.02.2004, 18:58   #9
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so und jetzt kuck noch hier vorbei

http://www.kotte-zeller.de/index.htm

und dann sag mir, warum die NUR 6mm-guns verkaufen und KEINE 5.5er
aber BBs sowohl 5.5mm als auch 6mm

ich habe fertig.
 
 
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Alt 16.02.2004, 19:03   #10
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Original geschrieben von Drusty
LoL ^^ und was sagt mir das jetzt +g+

also das ich den nachträglich ncoh draufmachen lassen kann das is gut .. nur kostet bestimmt auch wieder und ich weiß nciht wo.
aber hauptsache es ist nciht ueber 100€- puh ich binerleichtert. jetzt lehne ich mich ersteinmal entspannt zurück und räume mein zimemr auf ^^

wenn ihr aber noch mehr wisst : SCHREIBSTTTTT

MfG drusty
drusty, selbst wenn du es draufmachen hättest können, also für den fall, dass deine "waffe" gewisse bedingungen erfüllt, bist du immer noch unter 18, damit ist es für dich mehr oder weniger irrelevant.
der f-stempel bedeutet, dass das objekt beim BKA, PTB war und für den verkauf an volljährige in D freigegeben ist.
 
 
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Krashok
Alt 16.02.2004, 19:15   #11
Standard

lol das is ja ein toller thread in dem es um kinderkniften geht, aber wenn du schon google benutzt dann solltest du vielleicht nach dem Waffengesetzt suchen.

Er hat trotzdem gegen das Waffengesetzt verstoßen da die Waffe keinen F-Stempel besitzt
Komm mir jetzt nicht mit noch mehr komischen threads aus dem forum, wenn man eine waffe nach dland einführt braucht man eine waffenhändlerlizens oder die waffe muss einen f-stempel haben.
Hättest du mal beim BKA gegoogelt hättest du das auch gefunden

 
 
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Alt 16.02.2004, 19:26   #12
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es ist ganz einfach:
spielzeugschusswaffen, (so genannte „soft-air waffen bei denen die bewegungsenergie unter 0,08 joule liegen muß und die keine getreuen nachahmungen von schusswaffen sein dürfen) sind erlaubnisfrei.

bitte, acidrain, wo steht das mit den 6mm im waffengesetz? wir sprechen hier nicht von metallgeschossen, darüber solltest du dir im klaren sein.
und bei gleichbleibenden bedingungen hat ein 5.5mm geschoss einfach eine weit größere mündungsvelocity und damit auch -energie

"Er hat trotzdem gegen das Waffengesetzt verstoßen da die Waffe keinen F-Stempel besitzt"

hat irgendjemand etwas anderes behauptet?
 
 
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Alt 16.02.2004, 20:49   #13
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Original geschrieben von Acidrain
lol das is ja ein toller thread in dem es um kinderkniften geht, aber wenn du schon google benutzt dann solltest du vielleicht nach dem Waffengesetzt suchen.

Er hat trotzdem gegen das Waffengesetzt verstoßen da die Waffe keinen F-Stempel besitzt
Komm mir jetzt nicht mit noch mehr komischen threads aus dem forum, wenn man eine waffe nach dland einführt braucht man eine waffenhändlerlizens oder die waffe muss einen f-stempel haben.
Hättest du mal beim BKA gegoogelt hättest du das auch gefunden

wie krass bist du? zuerst von anderen leuten behaupten sie würden scheisse labern und kacke verbreiten, obwohl der einzige der schmarrn verzapft hat du warst, solche leute sind mir echt die allerliebsten. und jetzt vom thema abkommen und von waffenhändlerlizenZen labern. was geht? das passt doch gar nicht hier rein!
es geht hier schlicht um den privaten besitz/gebrauch von einer softair-gun und um erlaubnisfreiheit unter bestimmten voraussetzungen, welche die betreffende waffe zu erfüllen hat.
 
 
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Krashok
Alt 16.02.2004, 21:07   #14
Standard

Wenn es um illegale Importe geht, passt das sehr wohl hier rein.
 
 
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Alt 16.02.2004, 21:12   #15
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"Wenn es um illegale Importe geht, passt das sehr wohl hier rein."
stimmt, aber in unserer unterredung hatte das nichts verloren. und wenn da steht
"Komm mir jetzt nicht mit noch mehr komischen threads aus dem forum, wenn man eine waffe nach dland einführt braucht man eine waffenhändlerlizens oder die waffe muss einen f-stempel haben."
dann sprichst du mich ganz eindeutig an. ich allerdings habe mich bisher gar nicht über illegale importe geäußert, lediglich über aussagen bezüglich des kalibers etc...

jetzt zeig mir noch eine sache!
laut dieser seite, ins web gestellt von der bayerischen polizei, ist welches kaliber erlaubnispflichtig?

http://www.polizei.bayern.de/ppobb/p...affenrecht.htm

jaaaaaa 5,5mm - RICHTIG

edit: woher hast du eigentlich all diese infos her gehabt, das mit den 6mm verboten und vor allem, dass 5,5mm EXTRA für dtl. entwickelt wurde??? ich meine, letzteres kann ja stimmen, klingt aber etwas komisch...


ich wundere mich manchmal, wie dermaßen heftig man von sich selbst überzeugt sein muss, um ständig kontra zu geben, obwohls doch eigtl. schon geklärt ist. aber ich sag jetzt nichts mehr, sonst endet das ganze noch in nem sinnlosen rumgeflame, was es eh schon fast ist.
 
 
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Krashok
Alt 16.02.2004, 21:33   #16
Standard

Das führen und das besitzen so einer Knifte sind 2 vollkommen unterschiedliche sachen. Ich kann auch net mit meiner einsatzbereiten Cocker auf der Staße rumrennen dazu brauch ich auch nen Waffenschein...

Ob er nun dafür eine WBK oder gar einen Waffenschein braucht, ändert trotzdem nichts am Tatbestand des illegalen Waffenbesitzes.

Waffenschein brauchste nur wenn du damit in der Öffentlichkeit rumrennen willst. Transport von der Wohnung zum Spielfeld zählt dazu nicht(auch wenn du jetzt diesen einen satz da wieder ran holst, es ist nicht so), wenn Knifte und Mun getrennt transportiert werden und das hier kann auch gut unter Transport fallen, sofern er nicht so doof war und die Mun dabei hatte....
 
 
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1, 2 oder 3
Alt 16.02.2004, 21:51   #17
Standard

lol du redest mit absicht an mir vorbei und legst mir worte in den mund, die ich nie benutzt habe.
jetzt redest du auch noch plötzlich von gotchamarkierern.

und jetzt lass den schmarrn und antworte auf folgende fragen:

1) wo habe ich das führen (von führen hab ich eh nie gesprochen) und den besitz jeglicher waffen GLEICHGESETZT?

2) woher hast du die info, dass 5,5mm extra für dtl. entwickelt worden sind

3) woher hast du die info, dass 6mm verboten sind und 5,5mm nicht?

4) meinst du nicht, dass dein ursprünglicher ausspruch - zitat - "edit: nächstes mal mach dich bitte richtig schlau bevor du so'ne kacke raushaust playstation" - zitat ende - um einiges besser auf dich passt als auf mich?
 
 
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Krashok
Alt 16.02.2004, 22:00   #18
Standard

1.) da du dauernd vom Waffenschein bzw WBK sprichst .. den braucht man nur wenn man eine Waffe führen will !

2/3.)Wenn man sich mal mit Softair beschäftigt, kommt man recht schnell auf diverse Seiten wo die Entwicklung von Softair-Kniften behandelt wird. Farbkugeln sind ebenfalls in DLand für Softair verboten.. nur mal so nebenbei.

4.) Im gegensatz zu dir habe ich mich ausgiebig mit diesem Thema beschäftigt, da ich Paintball spiele und es einen ganzen Arsch voller Gesetze einzuhalten gilt, da man sonst ganz schnell weg vom Fenster ist.

Ich rede überhaupt nicht an dir vorbei, ich hab lediglich versucht dir klar zu machen woran der threadstarter ist.
 
 
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Alt 16.02.2004, 22:10   #19
Standard

"da ich Paintball spiele"

lol du cooler, ich auch.

"2/3.)Wenn man sich mal mit Softair beschäftigt, kommt man recht schnell auf diverse Seiten wo die Entwicklung von Softair-Kniften behandelt wird. Farbkugeln sind ebenfalls in DLand für Softair verboten.. nur mal so nebenbei."

ja wunderbar, würdest du diese quelle auch der allgmeinheit zur verfügung stellen? ich hab extra "wo" gefragt.
und warum steht dann auf den waffengesetz-seiten, dass 6mm softairwaffen an 18 jährige verkauft werden dürfen? aber du wirst schon recht haben, wenn auf deinen speziellen softairkniftenentwicklungspages was anderes steht.

und gestehe endlich ein, dass 6mm softairs in dtl. nicht verboten sind, im gegensatz zu deiner eingangsbehauptung.
 
 
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Alt 16.02.2004, 22:11   #20
Standard

Original geschrieben von Acidrain
1.) da du dauernd vom Waffenschein bzw WBK sprichst .. den braucht man nur wenn man eine Waffe führen will !

ach sooo seit neustem darf man also jegliche art von waffen ohne waffenbesitzkarte und waffenschein besitzen und erwerben? wird immer amüsanter...

(tipp: es heißt ja auch waffenBESITZkarte )
 
 
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Krashok
Alt 16.02.2004, 22:25   #21
Standard

es geht jetzt um den fall und nicht um das generelle erwerben von waffen, aber war ja klar das sowas von einem kommen musste der den großteil seiner posts im fun&rätsel forum hat
 
 
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noname[FF]
Alt 16.02.2004, 22:26   #22
Standard

Ich hab mir euren Streit jetzt nicht durchgelesen.
Fakt ist : Ich hab auch so eine Billig Softair in Frankreich gekauft.
Wurde dann auch hier damit erwischt.
Ich war zwar über 18 aber fiel trotzdem unter Jugendstrafrecht.
Das verfahren wurde gegen die Auflage einer Zahlung von 500 Steinen
eingestellt. Ich war aber durch das faken auch schon vorher auffällig gewesen. Zu einer Vorstrafe wird es sicher nicht kommen. In einem Führunszeugniss wird dann auch nichts zu finden sein. Die einzigen die das wissen, werden in Zukunft Bullen sein die dich kontrollieren o.Ä
 
 
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Alt 16.02.2004, 22:54   #23
Standard

Original geschrieben von Acidrain
es geht jetzt um den fall und nicht um das generelle erwerben von waffen, aber war ja klar das sowas von einem kommen musste der den großteil seiner posts im fun&rätsel forum hat
du warst der erste, der vom thema abkam:

"Ich kann auch net mit meiner einsatzbereiten Cocker auf der Staße rumrennen dazu brauch ich auch nen Waffenschein..."

lol und warum kommst du eigtl. mit so armseligen versuchen daher wie "aber war ja klar das sowas von einem kommen musste der den großteil seiner posts im fun&rätsel forum hat". was sollen solche sprüche? versteh ich echt nicht.

du bist einfach einer, der nicht zu seinen fehlern steht. mehr will ich gar nicht feststellen.
 
 
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1, 2 oder 3
Alt 16.02.2004, 22:56   #24
Standard

Original geschrieben von noname[FF]
Ich hab mir euren Streit jetzt nicht durchgelesen.
Fakt ist : Ich hab auch so eine Billig Softair in Frankreich gekauft.
Wurde dann auch hier damit erwischt.
Ich war zwar über 18 aber fiel trotzdem unter Jugendstrafrecht.
Das verfahren wurde gegen die Auflage einer Zahlung von 500 Steinen
eingestellt. Ich war aber durch das faken auch schon vorher auffällig gewesen. Zu einer Vorstrafe wird es sicher nicht kommen. In einem Führunszeugniss wird dann auch nichts zu finden sein. Die einzigen die das wissen, werden in Zukunft Bullen sein die dich kontrollieren o.Ä
Autsch! Wann war das?
 
 
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noname[FF]
Alt 17.02.2004, 09:09   #25
Standard

Sommer 2002 hab ich die Softair gekauft. Mitte/Ende 2002 wurde ich damit erwischt
(jemand hat mich damit gesehen, angezeigt, irgendwann standen die grünen mit hausdurchsuchungsbefehl vor der tür).
Mitte 2003 war die Verhandlung.

http://www.postplanet.de/showthread....hlight=softair

hier kannst du dir alles durchlesen ;-)
 
 
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