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§153 - Frage

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HiNuN
Alt 11.12.2001, 23:47   #1
Frage §153 - Frage

Hallo,

folgenden Brief hat mein Vater heute erhalten:
Ermittlungsverfahren gegen Sie wg. Computerbetruges
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich mit Verfügung vom 26.11.2001. gemäß § 153 Abs.1 Strafprozeßordnung eingestellt

XXXX
Staatsanwalt


Nicht mehr. Wenn ich es richtg verstanden habe bedeute dieser Paragraph, Einstellung wegen Geringfügigkeit der Tat/des Schadens. Theoretisch könnte es Viag, Debitel, Netzland oder 1&1 sein (AOL vergessen wir mal hier). Ich würde aber ziemlich stark auf 1&1 tippen, da ich die alleine gefaked haben und niemand im Bekanntekreis etwas ähnliches bekommen hat.
Die Frage: Führt diese Einstellung auch zu einem Vermerk in der Akte (in dem Falle ja die meines Vaters im Moment) bzw. führt es zur Neuaufrollung des ganzen, wenn mein Vater (der kennt die Hindergründe des Briefes natürlich) jetzt mich "beschuldig" und es kann schlimmer kommen?
Vielen Dank schon mal für jede Antwort.

CU
 
 
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Cloudy

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Führt diese Einstellung auch zu einem Vermerk in der Akte<hr></blockquote>
Nein, eingestellt ist eingestellt, in die Akte würde es nur kommen wenn du irgendeine Strafe bekommen hättest, aber ich glaube nicht einmal bei Sozialstunden steht was in der Akte!

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr> wenn mein Vater (der kennt die Hindergründe des Briefes natürlich) jetzt mich "beschuldig" und es kann schlimmer kommen? <hr></blockquote>
Warum will dich dein Vater beschuldigen, wenn er den Hintergrund des Briefes doch kennt? Er mußte ja sicher auch schon zur Polizei eine Aussage machen, oder? Was hat er da gesagt? Wenn er gesagt hast, dass du was darüber wissen könntest oder das du es warst, wird ein Verfahren gegen dich aufgenommen und das gegen deinen Vater eingestellt (war bei mir so!).
Was hat er den bei der Polizei ausgesagt?
 
 
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A-d
Alt 12.12.2001, 08:14   #3
Beitrag

hi Passwort_vergessen (mal ein origineller nick ),

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Wenn ich es richtg verstanden habe bedeute dieser Paragraph, Einstellung wegen Geringfügigkeit der Tat/des Schadens.<hr></blockquote>

genau.

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Führt diese Einstellung auch zu einem Vermerk in der Akte ... meines Vaters ... bzw. führt es zur Neuaufrollung des ganzen, wenn mein Vater jetzt mich "beschuldig" und es kann schlimmer kommen?<hr></blockquote>

bei deinem vater wird nichts in der "akte" stehen, falls du dessen akte beim bundeszentralregister meinst (führungszeugnis).

ich sehe zwar keinen grund, warum dein vater dich beschuldigen sollte, nachdem die sache vom tisch ist. und der schaden wird ja nicht größer, wenn du ihn verursacht hast, also ebenfalls einstellung...
aber sollte dem so sein, würde bei DIR die sache auf jeden fall in der "akte" stehen, falls du minderjährig bist. selbst die einstellung des verfahrens! und zwar führt der generalbundesanwalt neben dem bundeszentralregister das so genannte "erziehungsregister", wo so ziemlich alles eingetragen wird.

ade A-d
 
 
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HiNuN
Alt 12.12.2001, 09:13   #4
Beitrag

Mhh. Der Witz an der Sache ist eher der, daß die Ermittlung eingestellt wurde, ohne das ich od. mein Vater jemals eine Benachrichtung erhalten haben, daß ermittelt wird. Es wurden von uns auch nie Aussagen in der Sache gemacht. Eigentlich hatte ich mich schon auf den 31.12 gefreut...
Mein Vater wird sich heute noch mal erkundigen um was es da überhaupt gehen soll. Ist, wie gesagt, kein einziger Anhaltspunkt im Brief zu finden.
Mit dem "Beschuldigen" meinte ich eher, wenn auch diese Einstellung des Verfahrens für meinen Vater irgendwelche Konsequenzen haben sollte, daß er dann lieber mich beschuldigen soll, da es ja schließlich auch mein Fehler war. Wenn die Einstellung keine weiteren "Dinge" mit sich bringt, können wir das Ganze ja auch so auf sich beruhen lassen und unter Jugendsünde abhaken (weniger Staub aufwirbeln). Minderjährig bin ich nicht mehr und war es auch zum Zeitpunkt des Fakens nicht mehr.
Bin ja mal gespannt, ob ich (bzw, mein Vater) heute noch die Ursache rausbekomme und hoffe, daß die 3 Wochen bis Neujahr keine Post mehr kommt

CU
 
 
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A-d
Alt 12.12.2001, 11:58   #5
Beitrag

hi Passwort_vergessen,

wenn die sache so ist, dann erfolgt keine eintragung.
ihr könnt also weihnachten genießen

ade A-d
 
 
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daRaider
Alt 12.12.2001, 13:12   #6
Beitrag

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>und der schaden wird ja nicht größer, wenn du ihn verursacht hast, also ebenfalls einstellung... <hr></blockquote>

nee nee. das kannst du so nicht sagen. das sind dann nämlich ganz andere vorraussetzungen. beim vater fällt zum einen erwachsenenstrafrecht an. dann fällt beim vater die "erziehungsmaßnahme" weg. da man bei dem wohl nicht mehr viel erziehen könnte...
also ich kenne einen (den Dude ) bei dem wars auch so, dass sein Vater nen Brief bekam wegen Komtel. Das waren glaub 80 DM oder so. Und die schrieben halt, dass sie das Verfahren gegen Wiedergutmachung des Schadens einstellen. Dann hatte er dort angerufen und meinte, dass das nicht sein Vater war. Er aber nicht wüsste wer es gewesen sein sollte.
Darauf hin wurde er (Dude) vorgeladen und stritt alles ab und meinte er wüsste von nix.
Daraufhin kam dann ein Schreiben von der StA, dass die Sache wegen Geringfügigkeit (Ermittlungsaufwand übersteigt Schaden) eingestellt worden sei.und er musste darauf hin auch keinen Pfennig bezahlen...

Ich denke aber, wenn er gesagt hätte, dass er es selbst gewesen sei, hätte er möglicherweise eine kleine Strafe, z.B. Sozialstunden, erhalten. Sonst hätten die sich ja nicht die Mühe gemacht und ihn nochmals vorgeladen. Dann hätten die ja sagen können, dass dann einfach er zahlen solle...

ich würd den Brief also einfach ignorieren. Es passiert ja bei dir nix weiteres.
 
 
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A-d
Alt 12.12.2001, 14:33   #7
Beitrag

hi Gargamel,

ich weiß jetzt nicht, wo das missverständnis ist, wenn du mir widersprichst, obwohl wir uns in der sache einig sind?

wenn das verfahren wg. geringfügigkeit eingestellt wird, dann erscheint der vorgang nicht beim vater in der akte (führungszeugnis).

sollte der vater das jetzt (warum auch immer) auf seinen sohn schieben, dann würde die sache wahrscheinlich ebenfalls wegen gerigfügigkeit eingestellt.
fällt der vorgang dabei unter "jugendstrafrecht", würde das im erziehungsregister vermerkt!
zwar schreibt Passwort_vergessen, dass er nicht minderjährig ist, aber das heißt nicht zwangsläufig, dass er "erwachsen" ist. ein 18-jähriger ist nicht mehr minderjährig und fällt trotzdem unter das jugendstrafrecht.

weil aber eine "einstellung" eigentlich ein grund zur freude sein sollte, müssen wir uns über die sache gar nicht mehr unterhalten.
mir ist jedenfalls kein fall bekannt, dass jemand gegen die einstellung angegangen wäre...

ade A-d

ps: interessant ist an der sache, dass der mann einen einstellungsbescheid bekommen hat, obwohl er nicht vernommen wurde und ihm nicht mitgeteilt wurde, dass ein e-verfahren gegen ihn anhängig ist. das ist unüblich.
 
 
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daRaider
Alt 12.12.2001, 19:12   #8
Beitrag

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von A-d:
hi Gargamel,

ich weiß jetzt nicht, wo das missverständnis ist, wenn du mir widersprichst, obwohl wir uns in der sache einig sind?
<hr></blockquote>

ich bin ja mit deiner aussage auch einig. die sache ist wirklich nur, dass die gleiche Tat bei verschiedenen Leuten auch verschieden bestraft wird. z.b. wenn der sohn(was ich nicht glaube/vermute/etc.) wegen Faken usw. vorbestraft wäre, würde die Sache wohl nicht so einfach unter den Tisch gekehrt werden... usw.
ich denke du verstehst was ich meine...
 
 
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HiNuN
Alt 12.12.2001, 20:51   #9
Beitrag

Um das ganze noch mal abzurunden: "Damals" (1999) bin ich 23 gewesen und folglich jetzt älter . Das es ja wohl keine weiteren Auswirkungen für meinen Vater haben wird, werden wir die Sache einfach so lassen wie sie jetzt ist (das meinte ich mit "weniger Staub aufwirbeln"). Man muß ja nicht die Mühlen der Justiz selbst anschubsen wenn sie sich dem Stillstand zuneigen. Er wird sich nur noch mal erkundigen, was da jetzt eigentlich eingestellt wurde bzw. warum er nichts davon bisher gehört hat. Heute hat er niemanden erreicht. Sollte ich noch rausbekommen, was für ein ISP dahintersteht schreib ich's als Abschluß noch hier rein. Danke für die ganzen Antworten.

CU
 
 
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Cloudy

Ohh, mit 23 noch gefakt, ist nicht gut, wirklich nicht gut tss tss tss [img]graemlins/mecry.gif[/img]
 
 
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David
Alt 15.12.2001, 14:18   #11
Beitrag

Übrigens noch ein interessanter Text zu $153 StPO

-----------------------------------------

Der Generalbundesanwalt am Bundesgerichthof in Berlin führt eine Straftäter-Datei, das sog. Bundeszentralregister, in dem Verurteilungen, Schuldunfähigkeitsvermerke u. a. zusammen mit den Personendaten der Betroffenen festgeschrieben und nach unterschiedlichen Fristen wieder gelöscht werden. Im Bundeszentralregister wird auch das sog. Erziehungsregister geführt. Hier werden Entscheidungen der Jugendgerichte gespeichert. Dies sind vor allem Daten über die von Jugendgerichten angeordnete erzieherische Maßnahmen (Weisungen, Erziehungskurse, Arbeitsweisung, Erziehungsbeistand, Fürsorgeerziehung etc.) und sog. "Zuchtmitteln" (Verwarnung, Auflagen, Jugendarrest). Zusätzlich werden hier auch Daten von Jugendlichen gespeichert, bei denen von der Verfolgung abgesehen und das Verfahren eingestellt wurde.

Auskünfte aus dem Erziehungsregister erhalten bundesweit Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsbehörden und Jugendämter. Eintragungen im Erziehungsregister werden entfernt, sobald der Betroffene das 24. Lebensjahr vollendet hat und keine weiteren Verurteilungen hinzugekommen sind. Weiterhin kann der Generalbundesanwalt auf Antrag oder von Amts wegen anordnen, dass Eintragungen vorzeitig entfernt werden, wenn z. B. das öffentliche Interesse einer solchen Anordnung nicht entgegensteht. Nähere Einzelheiten hierzu regelt das "Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister" (BZRG)

Das Erziehungsregister ist zu verstehen als Bestandteil des Jugendstrafrechts. Hier gilt als Leitmotiv der Erziehungsgedanke. Es soll bei straffälligen Jugendlichen abgewogen werden, inwiefern sich durch erzieherische Maßnahmen oder Zuchtmittel weitere Straffälligkeiten vermeiden lassen. Diese gelten nicht als Vorstrafen und werden auch nicht im Zentralregister für Strafverurteilungen erfasst. Erst bei einer festgestellten "schädlichen Neigung", wenn erzieherische Maßnahmen nicht mehr als erfolgsversprechend erscheinen, sollen Jugendstrafen verhängt werden. Diese gelten dann als Vorstrafen. Ein Indiz für eine "schädliche Neigung" sind z. B. wiederholte Eintragungen in das Erziehungsregister.

Sollte es sich im Verlauf des Ermittlungsverfahren herausstellen, dass der Verdacht einer Straftat nicht ausgeschlossen werden kann, hier allerdings nur eine "minderschwere Schuld" vorliegt und aufgrund der Beweislage keine Verurteilung zu erwarten ist (im Sinne des § 153a StPO), ist die Staatsanwaltschaft angehalten, dieses Ermittlungsverfahren nach § 45 JGG einzustellen.

Bei dieser Praxis ist zu beachten: Ein Jugendgericht kann in einem Hauptverfahren zu dem Schluss kommen, dass eine Straftat nicht vorliegt und wird den betroffenen Jugendlichen freisprechen, was natürlich bedeutet, dass kein Erziehungsregistereintrag erfolgt.

Ganz anders sieht es aus, wenn die Staatsanwaltschaft keine Chance auf die Eröffnung eines Hauptverfahrens sieht, aber vom Vorliegen einer "minderschweren Schuld" überzeugt ist. Sie muss das Ermittlungsverfahren einstellen. Aber: obwohl hier keine gerichtliche Entscheidung vorliegt, inwiefern der Tatvorwurf als erwiesen angesehen werden kann, erfolgt automatisch ein Eintrag in das Erziehungsregister. Der betroffene Jugendliche hat nun keine "reine Weste" mehr. Er bzw. die Erziehungsberechtigten werden nicht gefragt, sie müssen nicht einmal über diesen Eintrag informiert werden. Es gibt keine Rechtsmittel gegen diese Verfahrensweise.

Werden bei einem Erwachsenen auf der gleichen Grundlage die Ermittlungsverfahren eingestellt, haben sie keine Nachteile zu befürchten. Sie erhalten nirgendwo einen Eintrag, selbst wenn ein Verfahren "nur" gegen eine Geldbuße eingestellt werde. Zudem kann eine Einstellung des Verfahrens nur mit Zustimmung des Betroffenen erfolgen.

Der Erziehungsregister-Eintrag bei Verfahrenseinstellungen ist in Kreisen der Rechtspflege und Jugendhilfe umstritten. Es wird von Fachleuten seit längerem ein Registrierungsverzicht bei eingestellten Ermittlungsverfahren gefordert. Kritisch gesehen werden muss hier z. B. die Stigmatisierung, welche die betroffenen Jugendlichen als delinquent festschreibt, ohne das eine Straftat im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens nachgewiesen wurde. Dies, so die Kritiker, komme faktisch einer "Art von Verurteilung" gleich und sei in dieser Form praktisch die völlige Aufhebung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung. [ 7 ]

Zudem wird jeder Eintrag in das Erziehungsregister zu Lasten des Betroffenen herangezogen, falls es zu einem weiteren Tatvorwurf kommen sollte. Der betroffene Jugendliche würde in diesem Fall als Wiederholungstäter behandelt, die Feststellung einer "schädlichen Neigung" würde genährt und strafverschärfend ausgelegt. Somit könne ein Eintrag in das Erziehungsregister "für den betreffenden bis zu seinem Lebensende nachteilige Konsequenzen zeitigen".


Quelle: http://www.schroedercoors.de/kessel/...sel_strafe.htm
-----------------------------------------

David
 
 
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HiNuN
Alt 15.12.2001, 16:54   #12
Beitrag

Thx für alle Antworten.
@david: Interessanter Text
@cloudy: 23 und noch gefaked? Tja, vielleicht zeigt sich hier mein unreifes Wesen . Bin mir aber sicher nicht der älteste gewesen zu sein. Außerdem istman doch nie zu alt für Dummheiten, oder?

Am Telefon will man meinen Vater nicht sagen, um was es sich jetzt eigentlich handelte. Nur auf schriftliche Anfrage. Ansonsten haben sie ihm nur gesagt, daß es auch nur eine Benachrichtigung während der Ermittlung gibt, wenn auch eine Anhörung geplant ist. Das war wohl hier nicht der Fall.

CU
 
 
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A-d
Alt 15.12.2001, 17:27   #13
Beitrag

hi David,

der "interessante Text zu $153 StPO" kommt mir dann doch aber sehr bekannt vor

auch diese 41 bindestriche über und unter dem text (die es im "Original" nicht gibt).

also das nächste mal besser einen link setzen.

ade A-d
 
 
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David
Alt 16.12.2001, 14:34   #14
Beitrag

A-d:
hab ich mir gedacht das Du dich zu wort meldest. Wollte dich auch noch erwähnen da Du dich ja auch oft im verqualtmten forum von h***b*** rumtreibst *gg*

Ich hab ja die quelle genannt... es geht ja nur um die Information und es wäre sicher auch im sinne der Boardadministration wenn ich nicht auf andere Rechtsforen verweise.

David
 
 
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A-d
Alt 16.12.2001, 19:59   #15
Daumen runter

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von David:
A-d:
hab ich mir gedacht das Du dich zu wort meldest. Wollte dich auch noch erwähnen da Du dich ja auch oft im verqualtmten forum von h***b*** rumtreibst *gg*

Ich hab ja die quelle genannt... es geht ja nur um die Information und es wäre sicher auch im sinne der Boardadministration wenn ich nicht auf andere Rechtsforen verweise.

David
<hr></blockquote>

hi david,

nee, is schon klar. bloß du hättest den text von der original-seite und nicht vom hb-forum her kopieren können. den link hattest du ja.
treibst du dich etwa auch auf der hb rum? oder war das zufall?

ps: mit den hobbys der leute dort habe ich genau so wenig zu tun, wie mit den hobbys der leute bei postpla.net

ade A-d
 
 
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HiNuN
Alt 13.01.2002, 00:03   #16
Beitrag

Hallo,

um das ganze abzuschließen, hier die staatsanwaltliche Antwort auf die Anfrage meines Vaters, um was sich die Sache eigentlich gedreht hat:

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

Aufgrund einer Anzeige der BauNetz Online-Dienst GmbH & Co KG, Schlüterstraße 42 in 10177 Berlin wegen missbräculicher Zugangsbeschaffung zum Internet wurde gegen eine Vielzahl von Tätern Ermittlungen aufgenommen.

O.g. Firma bot in der Vergangenheit die Möglichkeit, sich telefonisch
(stimmt nicht, war Online-Anmeldung) als Kunde anzumelden und sofort Zuganag zum Internet zu erhalten, wobei die Kosten für diesen Erstzugang erst später erhoben wurden. Zur Erreichung eines kostenfreien Zuganges wurden aufgrund dieser Umstände bei der Firma insgesamt 900 Neuregistrierungen durch Internetbenutzer vorgenommen, welche unter Verwendung fiktiver Personalien erfolgten. Aufgrund dieser sogenannten "gefakten Accounts" ist der Firma ein Schaden in Höhe von 40.000,00 DM entstanden.

Die Ermittlungen ergaben, dass in einem Fall über Ihren Anschluß eine derartige Registrierung bei der Firmal erfolgte. Das Ermittlungsverfahren wurde von hiesiger Seite jedoch eingestellt, da in dem hier vorliegendem konkreten Einzelfall der Zugang zum Internet zu Lasten der Geschädigten lediglich ganz kurzzeitig bestand
(mit Sicherheit. An BauNet erinnere ich mich, kann höchstens ne Stunde gewesen sein. Am nächsten Tag war er tot und es gab keine Neuanmeldung mehr) und nur ein sehr geringer Schaden entstanden ist. Vor diesem Hintergrund wurde auch auf Anhörungen und weitere Ermittlungen verzichtet.

MfG


Danke also noch mal für eure Antworten & allen viel Glück bei dem was anliegt.

CU
 
 
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