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0.1 Promillegrenze für Fahranfänger

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-V-
Alt 08.02.2006, 16:48   #1
Standard 0.1 Promillegrenze für Fahranfänger

Ist die 0,1 Promillegrenze für Fahranfänger (Personen unter 25 Jahren) jetzt gesetzlich festgelegt oder ist immer noch in Planung.

Laut ADAC ist sie noch in Planung, mir wurde aber auch schon (mehrfach) erzählt daß, dies seit 1. Januar 2006 gesetzlich festgelegt ist.

Was stimmt den nun?
 
 
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Elwin
Alt 08.02.2006, 16:54   #2
Standard

Also ich habe geslesen, das es schon seit 2005 sei. Hier kansch mal schauenhttp://shortnews.stern.de/start_ppp.cfm?id=582045&free_id=1&rubrik1=Politik& newsticker=1

Aber festgelegt wurde es noch nicht



Elwin
 
 
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El Sparko
Alt 08.02.2006, 17:08   #3
Standard

1. seit wann sind fahranfänger generell alle leute unter 25?
2. woher kommt diese 0.1 promille grenze? davon hab ich noch nie was gehört. das läuft ja sogar unter die eigentliche grauzone von 0.3 für alle fahrer.
 
 
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mizue
Alt 08.02.2006, 17:29   #4
Standard

ab 0,3 wirds schludrig, wenn du im verkehr scheiße baust.
ab 0,5 wirds schludrig, auch wenn du keine scheiße baust.

war das nicht so?

weil ich ja grad dabei bin meinen führerschein zu machen, geh ich mal davon aus, dass das noch aktuell ist, also auch für fahranfänger gilt.
 
 
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vase2k
Alt 08.02.2006, 17:37   #5
Standard

also das mit den unter 25 würd ich mal als frechheit hinstellen .. ich hab mir pünktlich zu meinem 18ten geburtstag meinen FS abgeholt .. und werd im märz 26 .. und würde mich dann mit 7 jahren fahrerfahrung nich wirklich als fahranfänger bezeichnen *grummel*
 
 
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F@S
Alt 08.02.2006, 17:42   #6
Standard

Bla, blubb.

Man hätte natürlich gern 0.00000000000000000000000666, aber dann kriegt man Probleme mit den Fahrern, die wegen Halsweh irgendwelchen Kram gurgeln, sowieso alle möglichen harmlosen Medikamente nehmen oder mal zwei Mon Cherie mit der Piemont Kirsche gefressen haben.
24 ist wohl die Grenze, an der die "Ein besonderes Risiko tragen junge Fahranfänger. Sie sind beispielsweise in Deutschland an jedem dritten Alkoholunfall mit Getöteten und Verletzten beteiligt."-Statistik noch gut aussieht.
 
 
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MiKe
Alt 08.02.2006, 17:51   #7
Standard

die wegen Halsweh irgendwelchen Kram gurgeln, sowieso alle möglichen harmlosen Medikamente nehmen oder mal zwei Mon Cherie mit der Piemont Kirsche gefressen haben.
naja, den einzigen stress, die den haben, ist, dass sie dann auf's revier zur blutabnahme müssen. mehr haben sie nicht zu befürchten, da einwandfrei festgestellt werden kann, in welcher verbindung der alkohol zu sich genommen wurde. genauso bei mohn-brötchen, bei denen der schnelltest opium anzeigt. späternach einer blutabnahme löst sich die ganze sache dann aber auf (deshalb bringt's auch nix, wenn man tatsächlich opium zu sich genommen hat, zu sagen, man hätte mohnbrötchen gegessen...)!
 
 
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F@S
Alt 08.02.2006, 18:01   #8
Standard

man unverhältnismäßig.
Desweiteren in der von dir vorgeschlagenen Form unbezahlbar und chemisch teilweise Schwachsinn.
 
 
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MiKe
Alt 08.02.2006, 18:28   #9
Standard

Desweiteren in der von dir vorgeschlagenen Form unbezahlbar und chemisch teilweise Schwachsinn.
ahja, unbezahlbar und chemisch schwachsinn. interessant. dann wunder ich mich, warum man die sog. "Begleitstoff-Analyse" zu jedem forensischen gutachten dann schon seit 1985 macht und mit dieser selbst die marke des getrunkenen alkohols sowie die zeit auf 10min genau bestimmt...

//edit: ach ja, und seit ~6 jahren kann man bereits selbst bei einem konsum, bei dem alles durcheinander gegessen/getrunken wurde, alles genau feststellen!!
 
 
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F@S
Alt 08.02.2006, 18:37   #10
Standard Polemik continued

Natürlich bei denen, wo sie nötig ist, weil du behauptest $Konsum hätte nach $Tat stattgefunden. Das ist sehr viel bezahlbarer als das bei jeder...
Ach, du hast ja eh propagiert die Unschuldsvermutung für diesen Fall abzuschaffen, dann beweise doch mal das Gegenteil baby. Wie, doch nich Mon Cheri? "Rumtorte von Oma"? Nee, nich in der Liste. Sie ham doch sowieso gesoffen, und jetz noch von Torte faseln. Fröhliches Heimlaufen.

Ah und sie mit 0,7 Promille, sie ham sich das alles in Mon Cheri angefressen; wir würden ja jetz empfehlen doch ein bisschen Sport zu machen und auch zu Laufen, aber sie dürfen fahren.

Geile Vorstellung.
 
 
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El Sparko
Alt 08.02.2006, 18:41   #11
Standard

also bevor ihr weiter rumdiskutiert was ich daraus gelesen habe wäre eine grenze von 0.1 in der probezeit für alle unter 25. bedeutet, der normale fahrer, der seine probezeit ohne schwachsinn in 2 jahren rumbringt braucht nicht wieder auf "fahranfänger"-niveau zurückgestuft werden.

ich finds zwar generell immer noch schwachsinn die fahrtüchtigkeit ans alter zu binden, aber die großen herren wissen schon was sie tun. solange das mit der probezeit so gilt. ich sehe es nämlich nicht ein nach all meinen fahrjahren doch wieder ne "sonderbehandlung" zu bekommen. mir reicht schon, dass man nachts generell als "disconachhausefahrer" gilt und die rennleitung einem dann gleich mal den ganzen karren auseinander nimmt.
 
 
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MiKe
Alt 08.02.2006, 18:53   #12
Standard

Zitat von F@S
Natürlich bei denen, wo sie nötig ist, weil du behauptest $Konsum hätte nach $Tat stattgefunden. Das ist sehr viel bezahlbarer als das bei jeder...
Ach, du hast ja eh propagiert die Unschuldsvermutung für diesen Fall abzuschaffen, dann beweise doch mal das Gegenteil baby. Wie, doch nich Mon Cheri? "Rumtorte von Oma"? Nee, nich in der Liste. Sie ham doch sowieso gesoffen, und jetz noch von Torte faseln. Fröhliches Heimlaufen.

Ah und sie mit 0,7 Promille, sie ham sich das alles in Mon Cheri angefressen; wir würden ja jetz empfehlen doch ein bisschen Sport zu machen und auch zu Laufen, aber sie dürfen fahren.

Geile Vorstellung.
nicht nur geile vorstellung sondern auch gefasel. wie schon gesagt kann bei der Begleitstoffanalyse ohne probleme festgestellt werden, ob es sich um eine spirituose oder ein in nahrung vorkommender schuss alkohol handelt. und selbst wenn man sich 0,7 promille per mon cheri angefressen hätte, dürfte man EBENFALLS heimfahren. da geht's nur um diese geringen vernachlässigbaren werte, um zu verhindern, dass die jugendlichen versuchen, die bisherige 0,3/0,5-promille-grenze auszureizen...
 
 
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F@S
Alt 08.02.2006, 19:20   #13
Standard

Zitat von MiKe
und selbst wenn man sich 0,7 promille per mon cheri angefressen hätte, dürfte man EBENFALLS heimfahren.
Selbstverständlich nicht. man fahrlässig.

Ist das deine einzige Quelle? Ich dachte schon das stände bei Wikipedia. :/
Wenn du ein Reh von der Straße schiebst und aus Frust zwei Bier konsumierst ist es relevant, wann genau du damit angefangen hast. Wenn du als Fahrer alkoholisiert angehalten wirst nicht.

Ein Beispiel:
Gefrustet wie ich eh schon bin, weil ich um das imaginär gestorbene Reh trauere, vernichte ich eine 0,7l Flasche Wodka. Natürlich in ein paar Stunden und mit etwas Toleranz. Und morgen fahre ich sowieso nirgends hin. Ausser vielleicht morgen Nacht zum McDonalds, weil ich mich ja gern gesund ernähre. Da hab ich dann gerichtwertete 0,042-0,023 Promille und bin wundervoll Fahrtüchtig. Nur die Abbaustoffe vom Wodka sind.. Nunja, größtenteils selbst abgebaut worden. Sowas doofes.

Inwieweit hilft mir nun eine solche Analyse? Inwiefern hilft sie mir bei nicht verschriebenem Gurgelkram? Ich habe ja den Beipackzettel gelesen zu haben und somit vorsätzlich gegen eine 0,0 Promille Grenze verstoßen. Oder kannst du irgendein Urteil dazu anbieten? Oder verrennen wir uns hier?

Zitat von MiKe
da geht's nur um diese geringen vernachlässigbaren werte, um zu verhindern, dass die jugendlichen versuchen, die bisherige 0,3/0,5-promille-grenze auszureizen...
Bitte?

fup2p
 
 
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MiKe
Alt 08.02.2006, 19:33   #14
Standard

Zitat von F@S
Selbstverständlich nicht. man fahrlässig.
sorry, my fault, sollte heimLAUFEN heißen. bei solchen werten würde man niemanden, egal wodurch er besoffen wurde, heimfahren lassen...

Ist das deine einzige Quelle? Ich dachte schon das stände bei Wikipedia. :/
Wenn du ein Reh von der Straße schiebst und aus Frust zwei Bier konsumierst ist es relevant, wann genau du damit angefangen hast. Wenn du als Fahrer alkoholisiert angehalten wirst nicht.
doch, damit man z.b. leichter feststellen kann, ob der alkohol jetzt in einer nahrung drin war oder erst ne halbe stunde nach allem anderen konsumiert wurde...

Ein Beispiel:
Gefrustet wie ich eh schon bin, weil ich um das imaginär gestorbene Reh trauere, vernichte ich eine 0,7l Flasche Wodka. Natürlich in ein paar Stunden und mit etwas Toleranz. Und morgen fahre ich sowieso nirgends hin. Ausser vielleicht morgen Nacht zum McDonalds, weil ich mich ja gern gesund ernähre. Da hab ich dann gerichtwertete 0,042-0,023 Promille und bin wundervoll Fahrtüchtig. Nur die Abbaustoffe vom Wodka sind.. Nunja, größtenteils selbst abgebaut worden. Sowas doofes.
sorry, da kann ich dir grad nicht folgen... aber der mit dem reh war nicht schlecht

Inwieweit hilft mir nun eine solche Analyse? Inwiefern hilft sie mir bei nicht verschriebenem Gurgelkram? Ich habe ja den Beipackzettel gelesen zu haben und somit vorsätzlich gegen eine 0,0 Promille Grenze verstoßen. Oder kannst du irgendein Urteil dazu anbieten? Oder verrennen wir uns hier?
da die 0,1-grenze wohl noch nicht durch ist, gibt's dazu vermutlich auch noch kein urteil und die analyse hilft eben festzustellen, ob der alkohol von einem medikament rührt oder von einem schnaps oder wwi was...



Bitte?
wg. dem ausreizen: der eigentliche sinn hinter der 0,1 bzw. damals 0,0-promille-grenze war, so wie ich's verstanden hab, war, dass die leute, die sagen "och, ein bierchen geht, da bin ich immer noch drunter" und es dann doch nicht bei nur einem bierchen bleibt (viele von euch werden diese situation vielleicht kennen), das auto aber trotzdem nicht stehen bleibt, gar nicht erst das erste bierchen konsumieren...
 
 
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F@S
Alt 08.02.2006, 20:44   #15
Standard

Zitat von MiKe
da die 0,1-grenze wohl noch nicht durch ist, gibt's dazu vermutlich auch noch kein urteil und die analyse hilft eben festzustellen, ob der alkohol von einem medikament rührt oder von einem schnaps oder wwi was...
Ich meinte ein prinzipielles Urteil das "sie waren über der Grenze des erlaubten, allerdings haben sie Kuchen gegessen und wollten gar nicht saufen, also werden sie nicht bestraft" aussagt, siehe dazu auch meine Abhandlung über Fahrlässigkeit weiter unten.
Deine Seite zum Analyseverfahren selbst sagt natürlich, dass es für die Feststellung des Zeitpunkts angewandt wird. Unser Streitpunkt ist aber eher, ob, wann und warum es etwas ausmacht, was genau überhaupt konsumiert wurde. Das suspekte Beispiel sollte Zeigen, dass dieses Verfahren soweit ich darüber gelesen habe nur für einen kürzeren Zeitraum hinreichend genau ist, als Alkohol unabgebaut im Blut sein kann.

Zitat von MiKe
wg. dem ausreizen: der eigentliche sinn hinter der 0,1 bzw. damals 0,0-promille-grenze war, so wie ich's verstanden hab, war, dass die leute, die sagen "och, ein bierchen geht, da bin ich immer noch drunter" und es dann doch nicht bei nur einem bierchen bleibt (viele von euch werden diese situation vielleicht kennen), das auto aber trotzdem nicht stehen bleibt, gar nicht erst das erste bierchen konsumieren...
Für die drohende Gefahr, sich in den nächsten paar Stunden eventuell kriminell zu verhalten, reicht aber schon ein Bier und eine Grenze von 0,1, sofern ich das richtig in Erinnerung habe.

Meine Argumentationsschiene ist aber irgendwie sowieso eine andere:
Ein verschriebenes Medikament, das geringste Mengen Ethanol enthält, würde man natürlich im Zweifelsfall per Arzt oder Rezept nachweisen; selbst einem mit Opioiden Dauerbehandelten könnte sein Arzt Fahrtüchtigkeit attestieren. Ein nicht verschriebenes Medikament, oder sonst irgendwas, das geringste Mengen Alkohol beinhaltet, wäre nach meiner Auslegung des - jetzigen - Paragraphen und sofern man sich bei einer neuen 0,0er Grenze nach diesem richten würde in jedem Fall böse. Ob nun nachgewiesen werden kann, wann und welcher Alkohol konsumiert wurde oder nicht ist in dem Fall deshalb unbedeutend, weil es nach meiner Auslegung darauf sowieso nicht ankommt. Er deckt Vorsatz und Fahrlässigkeit ab und ich finde kein Urteil das sagen würde, dass z.B. unser vielzitiertes Mon Cheri da eine Ausnahme bilden würde, worauf wir uns nun sowieso geeinigt haben. *g

Mit den jetzigen Grenzen über 0,1 oder auch mit einer von 0,1 hat und hätte man diese zugegeben noch theoretischen Probleme nicht.

Man kann den Gedankengang jetzt natürlich umwerfen, indem man ein "aber nach Blaumohnkuchen und positivem Opioidtest durfte mein Schwager seinen Führerschein behalten"-Beispiel bringt. Dann müsste ich behaupten, dass dieser Fall sehr viel unwahrscheinlicher als ein zukünftiger 0,0 Promille Verstoß wäre und es deshalb zumutbar sei, den Nachweis führen zu müssen, in welcher Form nun Opioide konsumiert wurden. Dann würden wir uns natürlich noch darüber streiten, ob im Fall von "Herr Angeklagter, da war aber ein Beipackzettel bei ihrem Medikament und auf der Schokoladenpackung stand auch was von Alkohol" oder in dem von "Ja ich hatte doch absolut keine Ahnung, dass mein Mohnkuchen irgendwas mit Drogen zu tun hat! ..Möchten sie vielleicht ein Stück?" jeweils überhaupt Fahrlässigkeit vorliegt. Eventuell müssten wir die Legitimation des Staates an sich noch hinterfragen. Dazu bin ich nun auch nicht motiviert.

Anyway, ich halte eine Grenze von 0,0 für absoluten Schwachsinn, da u.A. meine konstruierten Probleme mit sich bringen würde. Über 0,1 kann man streiten.

Ich gebe allerdings zu, dass es genügt hätte "mehr haben sie nicht zu befürchten" aus deinem ersten Post zu hinterfragen. Wenigstens konnten wir lustig Quoten und Diskutieren, wobei ich weniger aggressiv hätte sein können, ich gebs ja zu.

--edit--
Das sollten wir eindeutig tun. :> Und nun: Prost, Freunde der Diskussion.

Geändert von F@S (08.02.2006 um 21:18 Uhr).
 
 
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MiKe
Alt 08.02.2006, 20:55   #16
Standard

Zitat von F@S
Ich gebe allerdings zu, dass es genügt hätte "mehr haben sie nicht zu befürchten" aus deinem ersten Post zu hinterfragen. Wenigstens konnten wir lustig Quoten und Diskutieren, wobei ich weniger aggressiv hätte sein können, ich gebs ja zu.
naja, ich war auch nicht grade die ruhe selbst
einigen wir uns einfach darauf, dass eine promille-grenze von 0,0 oder 0,1 wohl in der tat schwachsinnig ist, da es sowohl finanziell als auch für den vermeintlich erwischten unzumutbar ist, da wohl in der tat mehr solcher fälle auftauchen würden, als mohn_opium-"opfer"...
 
 
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El Sparko
Alt 08.02.2006, 22:02   #17
Standard

abgesehen davon, dass leute die auch heute die 0,3 bzw. 0,5 sprengen auch bei 0,nichts an ihrem verhalten wenig ändern werden. würde man jetzt sogar noch generell auf die "unter 25"-klausel fixieren bedeute das eigentlich ein alkoholverbot für alle berufstätigen/schüler unter 25. allein deswegen weil man nicht mal mehr das "eine bier" am abend vorm fernseher lutschen kann, ohne angst zu haben 8 stunden später vielleicht doch auf 0,1 festgenagelt zu werden.
 
 
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Sed!ce
Alt 11.02.2006, 20:09   #18
Standard

also ich bin 18 un somit noch in der probezeit un wurde letztens von den bullen mit 0,28 promille angehalten un die ham dazu nit groß wad gesagt un ham mich weiter fahren lassen...
daher geh ich ma davon aus das das mit den 0,1 promille noch nich durch is
 
 
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