Hallo PPler,
oft wird im Eifer des Gefechtes vergessen, dass der Weg über Gerichte und Anwälte nicht unbedingt der Beste sein muss. Irgendwo hat es sich wohl auch eingebürgert, dass Konflikte über den Rechtsweg gelöst werden müssen. Ich denke es liegt auch stark an diesem Sieger / Verlierer- Denken welches sich allgemein eingeprägt hat.
Ich möchte hier nur daran erinnern, dass es auch andere Möglichkeiten gibt Streitigkeiten beizulegen und es durchaus auch Alternativen gibt, sogenannte alternative Konfliktlösungen (außergerichtliche Streitbeilegungen) die auch der jeweiligen Streitpartie nicht das Gefühl des „Verlierens“ gibt oder auch einen „Gesichtsverlußt“ erspart bleibt.
Anlaufstellen bzw. Schlichtungsstellen können folgende sein:
• Arbeitnehmerverbände
• Hauseigentümer oder Mieterverbände
• Schuldnerberatungsstellen
• Schieds-, Schlichtungs- und Gütestellen der Handwerksorganisationen
• Bauschlichtungsstellen, Architektenkammer, Ingenieurkammer, Rechtanwaltskammer,
Steuerberaterkammer
• Schlichtungsstellen der Landwirtschaftskammer
• Beratungsstellen der Verbraucherzentralen
• Ombudsmann für Versicherungen
• Schlichtungsstellen für Beilegung von Streitigkeiten mit Banken und Sparkassen
• EEJ-Net, für grenzüberschreitende Verbraucherstreitigkeiten.
Die Stärkung alternativer Streitschlichtungsformen ist ein wichtiges Ziel der Justizpolitik. Eine außergerichtliche Verständigung bietet viele Vorteile. Sie beendet einen Streit im allgemeinen schneller und kostengünstiger als ein Prozess vor staatlichen Gerichten. Darüber hinaus können im Verhandlungsweg oft bessere und die eigentlichen Probleme des Streites dauerhaft beseitigende Lösungen gefunden werden als dies durch Richterspruch möglich wäre. Bei einer konsensualen Streitbeilegung können Tatsachen berücksichtigt werden, die für den Konflikt der Parteien von wesentlicher oder sogar ausschlaggebender Bedeutung, rechtlich jedoch irrelevant sind. Zudem können vermittelnde Lösungen auch dann getroffen werden, wenn das Gericht nur voll zu Lasten der einen und zu Gunsten der anderen Partei entscheiden könnte. Eine Streitschlichtung unter aktiver Mitwirkung der streitenden Parteien erleichtert außerdem die Fortsetzung privater oder geschäftlicher Beziehungen. Das ist besonders in den Fällen wichtig, in denen die Konfliktparteien - etwa in der Familie, unter Nachbarn oder als Geschäftspartner - auch nach Beilegung des Rechtsstreites miteinander auskommen müssen oder wollen. Außergerichtliche Streitschlichtung trägt damit zu einer qualitativen Verbesserung der Streitregelung bei und sollte deshalb ihren festen Platz neben den staatlichen Gerichten haben
Quelle: Niedersächsisches Justizministerium
Weitere Informationen zum Thema könnt ihr auch über die jeweiligen Justizministerien der Länder erfahren.