Original geschrieben von Anarchnophobia
...es geht auch nicht um den verbotenen zustand sondern um den Inhalt der Lieder? Das gesamte gedanken"gut" ist übrigends verboten
GG
ARTIKEL 5 Abs. 1 besagt genau das Gegenteil.
Es wird in anderen Gesetzsprechungen besagt, das
ARTIKEL 5.1 nur insoweit gültig ist, wie man nicht die Würde eines anderen verletzt, was hier nicht der Fall ist.
Es wird das eigene Volk glorifiziert und kein anderes geächtet, von daher ist da nichts verboten.
Wenn man damit gegen Gesetze der Meinungseinschränkung verstoßen würde, wären die Tonträger mit Sicherheit auch indiziert.
Wie gesagt, in keinem der Lieder wird "gehetzt".
(und das nicht nur vom staat sondern auch hier im PP). Sxxxxxxxxer könntest auch direkt rauseditieren...
Habe ich.