Zitat von anaximanda Hi,..
ich hätt da mal ne Frage. Eine Freundin hat mir erzählt das im Moment sehr stark hinterhergegangen wird bei Leuten die illegal Lieder runterlade. Ich hab jetzt alles von meinem Pc gelöscht und das Programm gelöscht, können die mir jetzt immer noch was anhaben, weil so viel wie ich weiß haben die ja jetzt meine IP adresse.
es geht nicht um illegale lieder, sondern um urheberrechtgeschütztes liedgut. und das ist so ziemlich alles was nicht älter als 50(??) jahre ist. illegale lieder (also indizierte) sollte man aus diesem, aber natürlich auch aus dem grund der illegalität nicht herunter laden.
das programm und alles was auf dem pc ist zu löschen ist sicherlich nicht verkehrt, allerdings solltest du auch alles wieder schön überschreiben, denn ansonsten kann man das ganze wiederherstellen. und das kann die kripo

und sie kann es gut

. gleich wichtig wie das löschen der daten auf dem pc, ist auch das vernichten von kopierten cd's zu denen keine orginale vorhanden sind (musik, programme, betriebssysteme usw.). im falle eines falles ist auch nicht ganz clever ein gebranntes windows auf dem rechner zu haben zu dem man keine orginal cd vorweisen kann.
zu deinem letzten satz: soetwas kann sich über monate hinziehen. wenn du jetzt also kein filesharer mehr bist, dann bist du quasi ab jetzt "sicher". aber es kann sein, dass
sie dich schon vor nem halben jahr auf dem kiecker hatten, dann ists wurscht ob du jetzt noch programme und files drauf hattest oder nicht.
Zitat von PowerWapiti Wenn sie deine IP haben, haben sie diese auch.. das weißt du erst in ein paar Wochen / Monaten wenn ein Brief kommt
genau so.
Zitat von Mad Maddy Das heißt, solange du nich in Internetforen rumposaunst, du hättest so viel illegale Downloads aufm Rechner.
Spaß übrigens, glaube kaum, dass hier jemand mitliest, den's Interessiert
Ich traue der GVU schlichtweg
alles zu, dazu mehr jetzt:
Zitat von Mad Matty Übrigens: Selbst wenn du legale Sachen aus FileSharing Clients lädst, machst du dich strafbar, wenn du illegal erworbene Daten zur Verfügung stellst. Also den Downloadordner nich freigeben zum Sharing.
Die GVU hat mittel und Wege um die kompletten HD's eines Nutzers zu scannen. Zumindest solange es ein 0815 User ist, der seine HD's nicht toll verschlüsselt hat. Der Downloadordner ist so irrelevant. In meinem Download Ordner war lediglich der Teil eines Liedes, der gerade herunter geladen wurde. War der Download abgeschlossen wurde das Lied auf einen Ordner auf einer anderen HD verschoben und aus dem Download Ordner gelöscht. In meiner Anklageschrift standen aber Lieder aus sämtlichen Verzeichnissen und von sämtlichen HD's die ich damals hatte. Das bedeutet für mich, die GVU hat alles, wirklich alles gesehen was auf meinem PC ist bzw. war. Nicht nur mp3's, sondern auch Firmenunterlagen, Ausbildungsunterlagen, Fotos, Texte usw.
Zitat von Anaximanda Auf meinem pc ist jetzt gar nix mehr, hab alles gelöscht. Von dem her müsste das doch eigentlich langen?
wie gesagt, soetwas kann sich hinziehen. lt. Anklageschrift die mir im Februar eines Jahres zuging, wurde ich im November des vergangenen Jahres "kontrolliert".
Zitat von Anaximanda also fazit ist, dass auch wenn alles gelöscht ist, kann man es theoretisch wiederherstellen und die haben mich dann am A**** sozusagen
die Profis hier können es dir sicher genauer erklären, aber durch (mehrmaliges) überschreiben deiner HD's sollte ein Wiederherstellen gen unmöglichkeit gehen. ABER: die Kripo selbst schaut sich deinen Rechner nicht an. Die stützten sich auf die Logs von der GVU. Erst wenn der Richter im Prozess sagt "Wir müssen uns den Rechner wohl nochmal ansehen", sieht sich auch die Kripo den Rechner an. Bei mir wäre es also schlichtweg egal gewesen ob ich auf meinen HD's in der Zwischenzeit etwas gelöscht hätte oder nicht, keiner hat sich meinen Rechner angesehen nachdem er eingezogen wurde.
Zitat von Anaximanda lso einmal runtergeladen und ich kann nur hoffen das die net genau meine IP adresse auswählen?
Ausgewählt haben wäre wohl der richtige Terminus. Es geht dabei um sogenannte Testkäufe, auch wenn das irreführend ist, denn Geld fließt ja wohl in den seltensten Fällen. Für dich als 0815 User ist es aber absolut unersichtlich dass gerade jmd über ein Filesharing Programm auf deine HD's zugreift.
@sabre: ganz so ein quatsch ist das nicht. mich haben sie dran bekommen obwohl ich wohl eher zu den kleinen fischen gehört habe.
Zitat von Jumpy Ich wills nur mal erwähnt haben, das DOWNLOADEN ist nicht grundsätzlich illegal. Man muss sich eher gedanken über das Uploaden machen.
das ist so nicht ganz richtig. natürlich ist ein download nicht grundsätzlich illegal, er ist es, wenn es um urheberrechtsgeschützte und nicht zur freien verwendung freigegebenem material handelt. was den upload angeht, auch das ist etwas irreführend. upload heißt für den laien "ich gebe etwas bewusst weiter". aber es geht eigentlich schon um das bereitstellen urheberrechtsgeschütztem materials. und das tut man auch, wenn die lieder auf einer hd vor sich hinschlummern und weil man als laie nicht in der lage ist seine hd's zu verschlüsseln/sichern whatever. und wer emule/kazaa/bearshare und co auf dem rechner hat sollte sich bewusst sein das trotz deaktivieren des uploads oder löschen des downloadordners weniger laienhafte menschen trotzdem, solange das programm läuft, einfach auf alles zugreifen können. ich wurde damals auch nicht wegen dem download, sondern wegen des uploades, also wegen des bereitstellen von daten angeklagt.
Zitat von Jumpy In deinem Fall, sind deine Daten bis heute nicht erfasst, wird auch nichts passieren.
und da liegt das problem. ob gegen sie ermittelt wird, weiß sie meist erst wenn die kripo vor der tür steht.
Zitat von Jumpy Man muss dir nachweisen, das du urheberechtlich geschütztes Material verbreitet hast!
wie gesagt, das ist solange kein problem, wie die GVU der Staatsanwaltschaft logs geben kann in denen der Inhalt deiner HD steht. Damit ist nachgewiesen dass du Daten zur Verfügung stellst, die GVU konnte ja auch darauf zugreifen.
Zitat von Jumpy Nö

es geht beim Downloaden umd die Quelle, bei P2P handelt es sich grundsätzlich schon um eine illegale Quelle, wenn die Quelle Legal ist dar man auch theoretisch runterladen bzw. mitschneiden.
Ich bin nicht ganz auf dem neusten Stand der Rechtsprechung, aber zu meiner Zeit war die Quelle noch scheißegal. Da sagte sogar noch der Richter "eigentlich wäre es richtiger die Plattformen zu verfolgen die das möglich machen".
@ripper: die ganze youtube und downloadhelper geschichte ist mir auch nicht ganz geheuer. deswegen lass ich es brav seit Anfang des Jahres.
Nun ist dazu zu sagen dass alles was ich geschrieben habe auf meinen Erfahrungen beruht und die auch schon 2 Jahre alt sind. Das ist nichts juristisch geprüftes oder sonstwas.
ende vom lied bei mir war: fallenlassen der klage gegen ein kleines bußgeld zu gemeinnützigen zwecken. dabei ist zu sagen dass ich sehr sehr viel glück mit dem richter hatte. danach kam noch eine zivilklageandrohung mit einer forderung im
8-stelligen millionen bereich. daraufhin gab es einen letzten brief von meinem anwalt und seitdem ist auch dahingehend ruhe.