
25.06.2003, 10:15
# 2 Ich hab da folgendes gefunden:
Sterilisation bei Mann und Frau
Von Anna M. Höttecke
Der Entschluss, kein Kind mehr haben zu wollen, ist für Männer und Frauen ein Schritt, der nicht aus einer momentanen Situation heraus getan werden sollte. Da die Sterilisation ein Eingriff ist, der in den meisten Fällen nicht rückgängig gemacht werden kann, ist es eine endgültige Entscheidung. Sie berührt nicht nur die gegenwärtige, sondern auch die zukünftige Lebensweise. Manchmal kann ein Gespräch in einer Familienplanungs-Beratungsstelle bei der Entscheidungsfindung hilfreich sein.
Die Sterilisation der Frau
Sie wird in gynäkologischen Abteilungen von Krankenhäusern oder in Tageskliniken durchgeführt. Bei dem Eingriff werden die Eileiter verschlossen, so dass kein Ei vom Eierstock in die Gebärmutter gelangt. Unter Vollnarkose wird ein Schnitt in der Nabelgrube gemacht und die Eileiter durch ein daumendickes Instrument (Laparoskop) aufgesucht und verödet. Seltener ist der Eingriff von der Scheide aus oder durch einen Bauchschnitt.
Nach der Sterilisation bleibt die Hormonproduktion unverändert, dass heißt die Monatsblutungen und der Beginn der Wechseljahre werden davon nicht beeinflusst. Direkt nach einer Geburt sollten sich Frauen besser nicht sterilisieren lassen. Oftmals scheint der Eingriff unter dem Eindruck einer schweren Geburt sinnvoll und wird später dann bereut. Auch ist die langfristige Sicherheit einer Sterilisation nach einer Geburt geringer.
Die Sterilisation des Mannes
Der Eingriff wird bei einem Urologen in der Regel ambulant in örtlicher Betäubung durchgeführt. Dabei werden im Bereich des Hodensacks beidseitig ca. 1-2 Zentimeter lange Schnitte gemacht. Dann werden die direkt unter der Haut liegenden Samenleiter durchtrennt, verödet oder abgebunden.
Da die Unfruchtbarkeit nicht sofort eintritt, sind Nachuntersuchungen beim Arzt wichtig. Dieser überprüft, ob sich noch Samenzellen im Erguss befinden. Männer sind nach einer erfolgreichen Sterilisation nicht mehr zeugungsfähig. Sonst bleibt alles wie vorher. Da es sich nicht um eine Kastration, dass heißt eine Entfernung der Keimdrüsen handelt, werden die männlichen Sexualhormone weiterhin an das Blut abgegeben. Auch die Menge des Ergusses ändert sich nicht merklich, da die Samenzellen nur einen geringen Anteil des gesamten Ergusses ausmachen. Gesetzliche Voraussetzungen
Es gibt derzeit kein Gesetz in Deutschland, das die Sterilisation mündiger, einwilligungsfähiger Personen gesondert regelt. Es gilt hier, wie bei allen operativen Eingriffen der § 226a StGB, wonach Operationen unter anderem nicht „den guten Sitten“ widersprechen dürfen. Was das konkret heißt, ist gesetzlich nicht festgelegt. In einzelnen Bundesländern sind allerdings Richtlinien in den Berufsordnungen für Mediziner erlassen worden, die den Ärzten die Durchführung von Sterilisationen nur unter bestimmten Umständen erlauben. Kosten
Die gesetzlichen Krankenkasse übernehmen in der Regel die Kosten für eine Sterilisation. Die privaten Kassen verhalten sich unterschiedlich. |