Zitat von baedr Laut Gesetz ist Anni mit 14 Jahren kein Kind mehr, und darf auch mit einem 50-Jährigen schlafen, solange dieser Über-21-Jährige "nicht die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" ausnutzt. Ist das der Fall, so kann mit einem speziellen Antrag im Interesse der Öffentlichkeit eine Anzeige erstattet werden.
hier gilt es nun sehr stark zu differenzieren. die wenigsten gerichte in deutschland werden bei einer 14jährigen die fähigkeit zur sexuellen selbstbestimmung, wie es so schön im §182 heißt, feststellen. wenn sie nicht sehr, sehr reif ist (was dürch ein psychologisches gutachten festgestellt werden müsste), dann hat der kerl ein problem.
ABER: in diesem fall gilt der spruch "wo kein kläger, da kein angeklagter" wörtlich, nicht wie sonst immer, wo einfach niemand davon weiß. denn:
(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
insofern dürfte das kaum ein problem sein, außer natürlich, die eltern erfahren davon und zeigen ihn an. WENN das der fall WÄRE, dann würd's ziemlich schlecht für ihn aussehen, weil diese fähigkeit zur sexuellen selbstbestimmung ja nicht vom alter sondern von der psyche festgemacht wird... aber naja...