13. Januar 2005, 10.00 Uhr
P R E S S E M I T T E I L U N G
Genetische Daten wirksam schützen
Im Zusammenhang mit den Arbeiten an einem Gendiagnostikgesetz wird über
ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests diskutiert. Genetische Daten
sind besonders schutzwürdig. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten
des Bundes und der Länder, deren Vorsitz in diesem Jahr in
Schleswig-Holstein liegt, unterstützt deshalb den Vorschlag, die
heimliche Durchführung von Gentests gesetzlich zu untersagen. Dies gilt
sowohl für heimliche Vaterschaftstests als auch für sonstige Gentests,
die ohne Wissen der Betroffenen durchgeführt werden.
Durch einen Gentest kann sich heute jede interessierte Person
Aufschlüsse über die gesundheitliche Disposition oder biologische
Verwandtschaftsverhältnisse verschaffen. Es handelt sich hierbei um
Daten aus den intimsten Bereichen eines Menschen, die einen wirksamen
Schutz benötigen. Das dafür erforderliche Zellmaterial kann von einem
weggeworfenen Zigarettenstummel, einem ausgerissenen Haar oder einem
benutzen Trinkglas stammen. Da bis vor kurzer Zeit Gentests noch sehr
aufwändig und teuer waren, bestand die Gefahr eines Missbrauchs eher
theoretisch. Inzwischen sind Gentests für viele erschwinglich.
Um den Missbrauch zu verhindern, dürfen Gentests nur durchgeführt
werden, wenn die Betroffenen wirksam einwilligen oder wenn eine
gerichtliche Anordnung auf Basis einer gesetzlichen
Ermächtigungsgrundlage vorliegt. Bei allem Verständnis für das Interesse
des Vaters an der Feststellung seiner Vaterschaft müssen die elementaren
Persönlichkeitsrechte des Kindes geschützt bleiben. Der Ausgleich von
unterschiedlichen Interessen kann nicht durch heimliche Gentests,
sondern nur im Rahmen gesetzlicher Regelungen erfolgen.
Dies alles spricht für ein generelles Verbot heimlicher Gentests, wie es
von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bereits seit
Jahren gefordert wird.
(siehe Entschließung der 62. Konferenz der Datenschutzbeauftragte des
Bundes und der Länder: Gesetzliche Regelungen von genetischen
Untersuchungen,
http://www.bfd.bund.de/information/D...2dsk_ent7.html)
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Schleswig-Holstein
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