Gude
Zitat von SUIC1DE @ Hesse: auch im gehobenen Alter weiss man selten was man auf Dauer will, Dinge entwickeln sich(Frauen meistens ja auch... ins negative) und man selbst natürlich mit. Da gibt es keine Sonderregeln für 15 oder 25-jährige.
...doch, die gibt es.
Aus dem Grund ist man mit 15 weder volljaehrig, noch voll geschaeftsfaehig. Also würde ich schon behaupten wollen, dass "Sonderregeln" zuerecht deshalb existieren, weil eben Kinder und Jugendliche desöfteren nicht in der Lage sind ihre Situation neutral zu bewerten. Es ist wohl indiskutabel, dass jemand im Alter von 25 Jahren eher Lage ist, die hier angesprochenen Gefuehlswelten ("er ist mein Schwarm") neutraler einzuschaetzen, als eine 15 jährige, mitten in der Bluetezeit ihrer Pupertät und mit glänzenden Aussagen ähnlich: 'ich habe aufgrund des erhoehten Alkoholkonsums mit Fremdgehend geglänzt' von sich reden gemacht hat. Das Schlagwort 'Pubertät' ist hier der Allgemeine Punkt - du würdest wohl auch kaum einen Ferengie deine Steuererklärung machen lassen?
Abgesehen davon haben 15 jährige auch keinen Autoführerschein.