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Date - was unternehmen?

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Niru
Alt 06.01.2007, 21:47   #1
Standard Date - was unternehmen?

Ich bin 14 ..

sie ist 13... Model bei Armani.

Als meine augen sie traffen Bum.
Direkt auf anhieb gut verstanden.

Jetzt erstes Date.. ich habe sie gefragt was sie wollte. Sie sagt "Hauptsache mit dir". Ich wähle Kino..

Gewählt habe ich "Liebe braucht keine Ferien"..

Was gefällt Girls. Was soll ich machen.

Sie hat echt ein netten Charakter und ich habe sie vom Herzen gern

________________

Offtopic: Ich habe eben geschrieben wie ein 14-Jähriger, damit ihr mich auch so einstuft
 
 
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Alt 06.01.2007, 21:53   #2
Standard

Kino ist doof. Man sollte etwas miteinander machen, beim Kino hockt man nur rum und glotzt. Aaaalso, Möglichkeiten gibt es viele.
Mein Favorit: In Coffeeshop und Kaffee (oder vorzugsweise ein schmackhaftes Getränk) trinken.
Aber ich glaube, das ist in eurem Alter zu langweilig.
Fahradfahren, Kuchen backen (das ist witzig mit Freund ), Jahrmarkt besuchen, Schwimmbad, mit anderen Leuten feiern und Film gucken...
Wenn mir noch was einfällt...
 
 
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Niru
Alt 06.01.2007, 21:57   #3
Standard

Ich zeig ihr nachher noch die Stadt sie Frankfurt ich Offenbach
 
 
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Alt 06.01.2007, 22:01   #4
Standard

Frakfurt... Die Skyline ist schön... Offenbach, naja..
Ich wüsste da grad nix großartiges aber Frankfurt ist schon schön...
einkaufen ist auch toll, sofern du einkaufen magst.
 
 
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Niru
Alt 06.01.2007, 22:02   #5
Standard

Zitat von reyals
Frakfurt... Die Skyline ist schön... Offenbach, naja..
Ich wüsste da grad nix großartiges aber Frankfurt ist schon schön...
einkaufen ist auch toll, sofern du einkaufen magst.
Es qeht ja darum, dass ich Frankfurt in und auswendig kenne und ihr OF zeigen will. Einkaufen kann ich auch beim Pakistaner um die Ecke..
 
 
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~prinzesschen~
Alt 06.01.2007, 22:19   #6
Standard

ich find kino geh beim ersten date auch nicht so gut, man will sich ja schließlich unterhalten u besser kennenlernen, ich würd mit ihr durch die stadt spazieren u dann ein chilliges kaffe suche wo ihr dann nett quatschen könnt...
 
 
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Niru
Alt 06.01.2007, 22:22   #7
Standard

Zitat von ~prinzesschen~
ich find kino geh beim ersten date auch nicht so gut, man will sich ja schließlich unterhalten u besser kennenlernen, ich würd mit ihr durch die stadt spazieren u dann ein chilliges kaffe suche wo ihr dann nett quatschen könnt...
Machen wir, machen wir
 
 
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Bodo
Alt 06.01.2007, 22:27   #8
Standard

Kino hat den Vorteil dass wenn man nich so richtig in Gang kommt man immernoch über den Film quatschen kann um bischen lockerer zu werden. Oder man geht vorher irgendwo einen heben
 
 
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Niru
Alt 06.01.2007, 22:28   #9
Standard

Zitat von Bodo
Kino hat den Vorteil dass wenn man nich so richtig in Gang kommt man immernoch über den Film quatschen kann um bischen lockerer zu werden. Oder man geht vorher irgendwo einen heben
Super Idee Danke ^^
 
 
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Krashok
Alt 07.01.2007, 05:43   #10
Standard

einkaufen ? sorry aber DAS geht mal gar nicht...

wie bodo schon sagte..nach dem kino noch lecker wat trinken gehen und gut.. nicht so'n riesen aufriss machen..dafür gibts dann noch 2. und 3. dates
 
 
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PowerWapiti
Alt 07.01.2007, 07:24   #11
Standard

einkaufen?? und du zahlst ? ..

macht doch eine Stadtrundfahrt, Piknik, Fahrrad,

so jetzt muss ich endlich mal ins Bett *gg*
 
 
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Niru
Alt 07.01.2007, 10:53   #12
Standard

Zitat von Krashok
einkaufen ? sorry aber DAS geht mal gar nicht...

wie bodo schon sagte..nach dem kino noch lecker wat trinken gehen und gut.. nicht so'n riesen aufriss machen..dafür gibts dann noch 2. und 3. dates
Jetzt bisschen offtopic:

War vor einer Woche in Jena. Euer "Neue Mitte" Zentrum ist echt geil. Besonders so ein Shiatsu-Massagestuhl. Ausserdem sind die Leute irgendwie viel netter, aber direkt als der Cappucino kam, hat sie mich aufgefordert zu bezahlen, dass bin ich net gewohnt. Jena ist echt schön

Ontopic:

Ach das klappt schon . Danke für alle Antworten..
 
 
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Alt 07.01.2007, 13:20   #13
Standard

joa jena ist toll.

also ich befürworte die idee mittags ins kino zu gehen und nachmittags dann in ein eiscafé oder ähnliches (wir müssen ja an euer alter denken ).

oder vllt eislaufen in der eisporthalle bornheim und danach ne runde in den stadtpark. da hats ecke ostparkstraße/ratsweg auch nen tollen schmuddel chinesen, der aber lecker essen macht. UND in dem stadtpark gibts unmengen an karnickeln .

Geändert von Felicitas (07.01.2007 um 13:32 Uhr).
 
 
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Niru
Alt 07.01.2007, 13:21   #14
Standard

Zitat von felicitas
joa jena ist toll.

also ich befürworte die idee mittags ins kino zu gehen und nachmittags dann in ein eiscafé oder ähnliches (wir müssen ja an euer alter denken )
ach xD..

Glaub mir. Du weißt nicht, wie Frühreif wir sind.

Sie und ich hatten z.B schon erste Mal.

Die jugend wird immer assozialler.

Ich seh aus wie 16 sie auch, obwohl wir noch Kinder sind.

Egal gut so ^^
 
 
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Alt 07.01.2007, 13:28   #15
Standard

ändert nix daran das ihr abends/nachts ohne erziehungsberechtigte nicht raus dürft , geschweigedenn in die abend- oder nachtvorstellungen vom kino, ganz zu schweigen davon, dass ich als betreiber euch nicht abends in mein local lassen würde .
 
 
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Niru
Alt 07.01.2007, 13:29   #16
Standard

Zitat von felicitas
ändert nix daran das ihr abends/nachts ohne erziehungsberechtigte nicht raus dürft .
Ich penn nachher bei der. Höchstwahrscheinlich. Die Eltern sind im Urlaub
 
 
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Registrierter PPler
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Alt 07.01.2007, 13:36   #17
Standard

ach wie ich das mag also hier mal ein kleiner auszug aus dem jugendschutzgesetz, da sich nämlich nen scheissdreck darum kümmert wie reif ihr seid. da gehts nur nach dem alter.

[FONT=Arial]Abschnitt 2
Jugendschutz in der Öffentlichkeit
[/FONT]
[FONT=Arial]§ 4 Gaststätten[/FONT]
[FONT=Arial] [FONT=Arial] (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbare Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.
[/FONT]
[/FONT]
[FONT=Arial][FONT=Arial]Abschnitt 3
Jugendschutz im Bereich der Medien
[/FONT]
[/FONT]
[FONT=Arial][FONT=Arial]
U n t e r a b s c h n i t t 1
T r ä g e r m ed i e n
[/FONT]
[/FONT]
[FONT=Arial]§ 11 Filmveranstaltungen[/FONT]
[FONT=Arial](1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.[/FONT]
[FONT=Arial](2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind.[/FONT]
[FONT=Arial](3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden[/FONT]
  1. [FONT=Arial][/FONT][FONT=Arial]
  2. Kindern unter sechs Jahren,
  3. Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
  4. Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
  5. Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.[/FONT]
[FONT=Arial](4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die öffentliche Vorführung von Filmen unabhängig von der Art der Aufzeichnung und Wiedergabe. Sie gelten auch für Werbevorspanne und Beiprogramme. Sie gelten nicht für Filme, die zu nichtgewerblichen Zwecken hergestellt werden, solange die Filme nicht gewerblich genutzt werden.[/FONT]
[FONT=Arial](5) Werbefilme oder Werbeprogramme, die für Tabakwaren oder alkoholische Getränke werben, dürfen unbeschadet der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 nur nach 18 Uhr vorgeführt werden.[/FONT]
quelle

mensch, wo ist mike wenns ums pasten von gesetzestexten geht
 
 
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Niru
Alt 07.01.2007, 13:37   #18
Standard

Zitat von felicitas
ach wie ich das mag also hier mal ein kleiner auszug aus dem jugendschutzgesetz, da sich nämlich nen scheissdreck darum kümmert wie reif ihr seid. da gehts nur nach dem alter.



quelle
Schade .. ist ja egal ist schon ok ^^ EDIT: Kann geclosed werden..
 
 
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