Original geschrieben von EiskalteFee HAHA ich hatte recht
(größsten teils zumindest)
nänänänänänäääänää *ggg*
(bin unreif ich weíß
)
sorry aber du laberst dünne
es gibt beispielfälle, wo ein junger mann ein mädchen genudelt hat, welches er in einer disco kennenlernte
da dort ab 16 einlass war und er sie nach 22uhr kennenlernte musste er davon ausgehen das sie mind 16 ist - das sie real 13 war konnte er nicht wissen zumal sie ihn diesbezüglich auch anlog
darum gabs auch nen freispruch und keine strafe
in diesem fall stimmt der unwissenheit schüzt... spruch nämlich nicht
sag mal deinem anwaltspappi er soll dir so nen fall raussuchen und dann ist das gegessen..
@ topic, es sind keine 13 gelogenen jahre, sondern 5
und bei 20 +- 5 kann es vorkommen das sowas nicht sofort auffält, in der regel ja, aber es gibt immer ausnahmen das eine mit 15 aussieht wie 20 oder mit 25 wie 20
