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SCheiss dummes EBay

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wAxman
Alt 02.02.2004, 13:45   #1
Standard SCheiss dummes EBay

ja, ich schau ma kurz hier wieder rein, weil ich ein ganz arges problem habe, das mich tierisch aufregt und ankotzt und ÜBERHAUPT!


Ich habe meine xbox bei ebay reingetellt und habe dafür nur schlappe 200 euro bekommen, die xbox ist mit 8 spielen und dem begehrten samsung laufwerk! ich hab mich schon gewundert das das nur so wenig war! nach der autkion hat mir dann jemand n mail geschrieben, dass er server probleme hatte und nicht bieten konnte, er würde mir aber 245 euro geben! jetzt hab ich ma bei den geboten nachgeschaut und mir ist auch gestern abend aufgefallen, dass zeitweise niemand geboten hat und das nur noch wenige minuten bis autkionsende waren! ich hab bei ebay angerufen und die meinten die können nix machen hab kaufvertrag mit dem höchstbietenden und ebay würde für gestern abend keine server probleme vorliegen! WER WEISS WIE VIELE LEUTE NICH GEBOTEN HÄTTEN ODER NICHT BIETEN KONNTEN, SICH ABER NICHT BEI MIR GEMELDET HABEN!!!! ich könnt mich totschrein UND ECHT AUSRASTEN! DAS ERSTE MAL DAS ICH BEI EBAY WAS VERSTEIGER UND ES GIBT NUR PROBLEME! alle meine kumpels immer boah, ich hab bei ebay so viel KOhle bekommen und ist voll toll! und bei mir geht natürlich alles schief! WAR SOOOO KLAR! ich kotz echt! FUUUUCK
 
 
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Anarchnophobia
Alt 02.02.2004, 13:56   #2
Standard

...und ich denke mal das bei Ebay in den AGBs für Serverausfälle etc die haftung ausgeschlossen ist, so das du nicht vom kaufvertrag mit dem 200€-mensch zurücktreten kannst?
 
 
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wAxman
Alt 02.02.2004, 13:58   #3
Standard

Der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung der eBay-Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Zeitweilige Beschränkungen können sich durch technische Störungen wie Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler etc. ergeben. eBay behält sich weiterhin das Recht vor, seine Leistungen zeitweilig zu beschränken, wenn dies erforderlich ist im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, die der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dienen. eBay berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder.
Um Arbeiten am System durchzuführen, gibt es planmäßige und angekündigte Wartungszeiten, in denen bestimmte Funktionen von eBay nicht erreichbar sind. Diese Wartungsarbeiten sind erforderlich, um die Sicherheit sowie die Integrität der Server zu wahren, insbesondere zur Vermeidung schwerwiegender Störungen der Software und gespeicherter Daten. Auf diese angekündigte Wartungszeit wird die Vorschrift unter 4. nicht angewendet. Angebote, die nach dem Beginn der Wartungszeit enden, werden nicht verlängert, obwohl das Bieten oder Kaufen während dieser Zeit nicht möglich ist.
Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Geboten oder das Sofort-Kaufen behindert, werden entsprechende Informationen über die System-Mitteilungen veröffentlicht. Hinsichtlich einer Gutschrift von Gebühren für die betroffenen Angebote und einer Verlängerung dieser Angebote gelten die Grundsätze zu Systemausfällen.



Was ist ein Systemausfall?

Ein Systemausfall liegt vor, wenn aufgrund einer unvorhergesehenen Störung des Systems keine Gebote auf Artikel abgegeben bzw. Festpreisartikel gekauft werden können.

Gebührengutschriften oder Angebotsverlängerungen werden jeweils nur für einen Systemausfall gewährt.

Es liegt im Ermessen von eBay zu entscheiden, ob zwei Systemausfälle, die kurz nacheinander vorkommen, als ein Ausfall gewertet werden.

Angebote, die vor einem Systemausfall endeten, werden grundsätzlich nicht verlängert.

Was ist ein Ausfall der Suchfunktion?

Ein Ausfall der Suchfunktion liegt vor, wenn aufgrund einer unvorhergesehenen Störung über die Suche nicht auf die Angebote zugegriffen werden kann.

Durchgängiger Systemausfall zwischen 1 und 2 Stunden oder Ausfall der Suchfunktion für 1 oder mehr Stunden

Alle Gebühren für die betroffenen Angebote werden automatisch gutgeschrieben. Dies gilt für:

Angebote, die im Zeitraum des Systemausfalls ausgelaufen wären.
Angebote, die in der Stunde nach Ende des Systemausfalls ausgelaufen wären.
Es werden keine Angebote verlängert.

Durchgängiger Systemausfall länger als 2 Stunden

Alle Gebühren für die betroffenen Angebote werden automatisch gutgeschrieben. Dies gilt für:

Angebote, die im Zeitraum des Systemausfalls ausgelaufen wären.
Angebote, die in der Stunde nach dem Ende des Systemausfalls ausgelaufen wären.
eBay verlängert die betroffenen Angebote um 24 Stunden.

Informationen zum Systemausfall

Während eines Systemausfalls finden Sie Informationen in den eBay-Mitteilungen. Bitte informieren Sie sich dort über Einzelheiten wie z.B. Angebotsverlängerungen.

________________________________________
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!`


ich kann daraus nur erkennen, das ebay haftet wenn ihnen ein systemausfahl bekannt ist! die tuse am telefon meinte halt zu mir das es keinen bekannten ebay systemausfahl gab! also haften sie eh nicht! ich schrei echt die ganze zeit!


Ich könnt mich immer noch totschrein!
 
 
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an3
Alt 02.02.2004, 15:08   #4
Standard

Das ist echt mies...ich würde hier aber sogar ne Kack Bewertung zulassen und das einfach nicht verkaufen wollen...der Vertrag wäre für mich ganz klar anfechtbar, wenn jemand meinte, es funktionierte nicht zu bieten...vielleicht wären 2-3 Stellungnahmen allerdings doch besser...also ich würd damit sogar vor Gericht, denn bei 2-3 Mitbietern, die alle das selbe behaupten kriegste auf jeden Fall recht etc.

Dumm gelaufen isses aber schon, da versteh ich dich voll...eBay ist halt gut im Kauf und Verkauf, aber wenn sich da ein einziger um die Kunden kümmern soll gehts denen am Arsch vorbei, die ham ja genug! Säcke!
 
 
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wAxman
Alt 02.02.2004, 15:10   #5
Standard

ja das problem ich habs über n kumpels account laufen lassen, weil ich ja mit null bewertungen eh nix bekommen würde! und er hat kein bock auf eine negative bewertung! ach echt sooo scheisse!


was mach ich denn jetzt?
 
 
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Ziggy Stardust
Alt 02.02.2004, 15:25   #6
Standard

Ich würde als Ersteigerer auch voll darauf bestehen und wenn ich es mir einklagen würde.
So ein Schnäppchen lässt sich doch keiner entgehen. Für dich tut es mir leid. Aber das ist eben das Risiko. Schade, dass es dich jetzt traf...
 
 
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an3
Alt 02.02.2004, 15:32   #7
Standard

Ja klar würd ich auch als Käufer drauf bestehen, aber wenn ich als Verkäufer gegen eBay gewinne kann der Käufer auch nix tun!

In deinem Fall mit dem Fremdaccount würd ich sagen isses dumm gelaufen, vielleicht mal kurz mit dem Anwalt sprechen? Um wieviel würds denn gehen? diese 50€ sicher oder wäre(hätte wäre wenn, also eher sicher mein ich) der Preis auch über 250 gestiegen?
 
 
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wAxman
Alt 02.02.2004, 15:37   #8
Standard

na ja ich denke das wenn der typ wirklich bis 245 gegangen wär, dann wer der der jetzt höchstbietender ist auch rüber gegangen, könnt ich mir zumindest gut vorstellen! das ding ist halt, der typ der mir die email geschrieben hat scheint nicht so intelligent zu sein, ich kenn den auch nicht und vielleicht überweisst der mir das geld gar nicht oder sagt auf einmal och noe ich geb dir doch weniger geld oder so! meiner meinung nach ist sind 50 euro zu wenig um dafür n anwalt einzuschalten!
 
 
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-=AVD=-
Alt 02.02.2004, 17:39   #9
Standard

hey hatte das auch rede mal mit dem typen ab und an sind die sehr freundlich und haben verständnis .... ansonsten schreib einfach hin das du die auktion früher beenden wolltest weil schon verkauft für mehr .... weil aber der server net ging .... blablabla dann kannste das auch bei ebay geltend machen ...
 
 
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HHai
Alt 02.02.2004, 17:51   #10
Standard

also neulich bei ZDF WISO oder so kam,
das man als Verkäufer nicht gezwungen ist die Ware zu verkaufen,
warum das genau so ist, kann ich dir leider nicht begründen ...
 
 
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wAxman
Alt 02.02.2004, 17:54   #11
Standard

du meinst sicher das:


Privatperson oder Unternehmen
Ob es sich aber bei Auktionen eines Unternehmers um Versteigerungen im juristischen Sinn handelt, ist strittig. Internetauktionen enden nämlich durch Zeitablauf und nicht durch Zuschlag, wie es das Gesetz verlangt.

Wenn es sich um Versteigerungen im juristischen Sinn handelt, so würden die Fernabsatzvorschriften gelten, mit weitreichender Wirkung: Dem Käufer steht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Bei Auktionen zwischen Privatleuten gelten die Fernabsatzvorschriften nicht.
 
 
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Ziggy Stardust
Alt 02.02.2004, 18:31   #12
Standard

Finde sowas zwar kacke. Aber wie wäre es mit "Die XBOX ist mir leider zwischenzeitlich kaputt gegangen. Tut mir schrecklich leid. Möchte sie so nicht verkaufen. Gerne kannst du *diesunddasbilligenschrott* als Entschädigung dafür haben."
Da kommst du dann auf jeden Fall besser weg als bislang. Denke auch die 245 Euro sind noch zu wenig.
Da du die XBOX sowieso über einen Kumpel reingesetzt hast, kannst sie ja dann auch nochmal über einen anderen Kumpel reinsetzen oder eben über einen eigenen Account.
Wünsche dir viel Erfolg. Ehrlichkeit würde ich dir jedenfalls nicht empfehlen. Als Käufer würde ich darauf nicht eingehen.
 
 
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francis
Alt 03.02.2004, 03:46   #13
Standard

nein schreib das sie entweder hin ist und er sie gerne haben kann wenn er bock drauf hat, aber du weist ihn ausdrücklich hin das sie im arsch ist(dann will er sie sicher net mehr)

oder du erfindest irgendeinen anderen scheiss, was weis ich, sie haben in dein auto eingebrochen oder der blitz hat eingeschlagen oder dein hund hat sie gegessen oder sonst irgendetwas

ist zwar net ganz die feine englische art, aber was willst du machen wenn der arsch so weit offen ist musst du halt hart sein!

das leben ist soundso ungerecht also wird der typ schon eine andere finden, es gibt ja eh hunderte!
 
 
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Krashok
Alt 03.02.2004, 12:58   #14
Standard

lol seid ihr doof ? damit verletzte du deine Sorgafaltspflicht und er kann dich auf schadensersatz verklagen.
 
 
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Ziggy Stardust
Alt 03.02.2004, 13:03   #15
Standard

Macht er aber nicht wenn er es gut rüber bringt. Da sind wir uns doch einig, oder?
Und falls er an so einen Kerl geraten ist, gibt es sowieso keinen Ausweg. Also besser so versuchen als mit irgendwelchem Zeugs von wegen, dass das Höchstgebot zu niedrig wäre.
 
 
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Krashok
Alt 03.02.2004, 13:25   #16
Standard

Macht er aber nicht wenn er es gut rüber bringt. Da sind wir uns doch einig, oder?
bitte ?? ganz sicher nicht ! an deiner stelle würd ich mich erstmal bissl im schuldrecht schlau machen das kann nämlich sehr unangenehm für wAxEnMaChtFAxen werden, wenn er es auf die tour versucht, da is die "tour" scheiss egal...

Ich würde mich eher an ebay wenden mit dem typen der 245 euro geboten hätte, weil ich hab nämlich nichts von serverausfall und dessen haftungsausschluss im AGB gefunden, immerhin müsste es auch im interesse von ebay sein, da so die provision auf den artikel steigt.
 
 
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Ziggy Stardust
Alt 03.02.2004, 13:36   #17
Standard

Bürschchen. Ich muss mich nicht im Schuldrecht schlau machen. Bin da schon schlau genug.
ABER das hier hat mehr mit Psychologie als mit Recht zu tun. Schön wenn du gerade deine ersten Vorlesungen in öffentliches Recht hast und da scheinbar auch etwas gelernt hast. Nur sollte man die Logik einer Sache nicht außer acht lassen. Nicht jeder Ebay User hat ständig sein BGB zur Hand und ist darauf aus Verkäufer zu verklagen. Mir wäre es, trotz des Bewusstseins der Unrechtmäßigkeit, das Risiko auf jeden Fall wert. Dir scheinbar nicht. Aber stell meiner einer doch deswegen nicht als blöd hin, ne?
 
 
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Krashok
Alt 03.02.2004, 13:45   #18
Standard

Nein mir is es das Risiko nicht wert, wenn es Alternativen dazu gibt.
Wenn ich dich für blöd hinstellen würde, würde das anders aussehen, ne !?
 
 
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Ziggy Stardust
Alt 03.02.2004, 13:48   #19
Standard

Unterschiedliche Risikoneigungen... Ist schon in Ordnung. Soll er machen, wie er will!
 
 
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an3
Alt 03.02.2004, 17:59   #20
Standard

Ich frag mich...lieber nicht...

Jedenfalls stimmt das mit dem Schuldrecht, ich mein wenn du etwas an jmd. verkauft hast, gehört es ihm durch verkauf, nicht durch übergabe des geldes (kennt ja eh schon fast jeder...) Wenn du jetzt sagst du hast das neme, hast es verkauft, verloren etc., hastes sowieso verschissen, da ich mir so ein angebot auch net durch die Finger gehen lassen würde...ich würde dann erstmal mit anwalt drohen mir eine gleichwertige Leistung zu erbringen und im Notfall sagen, ich hatte schon einen anderen Käufer für die XBox genau so wie sie in der Auktion war der mir 300Euro geboten hätten, dann musst du ihm als verkäufer den Unterschied von der Auktionssumme bis zu den 300Euros erstatten...

@Daniel: Entweder erzählste dem die wahrheit und er gibt nach oder du lügst ihn an und er legts drauf an! Oh Mann, gesetz ist gesetz...das einzige was man machen könnte wäre eBay, allerdings sind denen auch 5% oder so von 100Euros scheißegal, bei so vielen Auktionen wie da über den Tisch laufen...
 
 
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BoEhSeR OnKeL
Alt 03.02.2004, 18:20   #21
Standard

Das mit dem vorlügen das die im Arsch is geht eh net. Dann musste dem ne neue Xbox besorgen wenn er drauf besteht.
Tja, mit Ebay kann man glück und Pech haben! Irgendwann triffts jeden mal.
 
 
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Ziggy Stardust
Alt 03.02.2004, 21:26   #22
Standard

Ich bin so stolz auf eure Rechtskenntnisse. Aber das Argument mit dem zu niedrigen Preis ist natürlich ein Totschlagargument!
"Ich verkauf die nicht, weil das ja voll das Schnäppchen für sie wäre!"

Dafür hätte ich als Käufer natürlich vollstes Verständnis!
 
 
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Krashok
Alt 03.02.2004, 21:52   #23
Standard

hm..wie war das mit dem für blöd hinstellen?
Reiss dich mal bissl zusammen.
 
 
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